#1 14. Februar 2012 Guten Tag zusammen, ich habe vor kurzem Bafög beantragt, hierbei habe ich ein Schreiben vom Amt bekommen, dass ich noch eine höhere Summe rechtfertigen bzw belegen muss, die ich ausgezahlt habe... Von der Kohle hab ich mir u.A. n Fahrrad und ein Laptop gekauft nun meine Frage: Werde diese "Wertgegenstände" beim Bafög-Amt mit angerechnet, oder zählen sie zu "Haushaltsgegenstände", welche anrechnungsfrei sind?? Bei dem Fahrrad und dem Laptop handelt es sich um nichts besonderes .. Fahrrad ca 800 € Lappi ca 700 € wäre über jede Hilfe sehr erfreut achja.. ich beschäftige mich jetzt schon ne ganze Weile mit besagtem Problem, kann aber keine passende Infos finden.. gruß
#2 15. Februar 2012 AW: [Bafög] Fahrrad als Wertgegenstand Kurz und knapp: Nein werden nicht angerechnet. Brauchst dir also keine Sorgen zu machen. Solange du dir kein Gold/Silber oder Immobilien für gekauft hast