#1 23. April 2009 Hallo ihr Lieben, ich hab damals keine betriebliche Ausbildung gemacht und kenne mich aufgrunddessen nicht so gut aus. Unsere Auszubildene hat öfter Schulausfall (2 Stunden kann sie meist früher gehen)... muss sie diese in der Schule ausgefallenen Stunden dann im Betrieb nachholen oder nicht? Danke für eure Antworten
#2 23. April 2009 AW: Berufsschule ausgefallen...Stunden nachholen hängt von den stunden ab, bei uns war das so wenn wir wenieger als 6 stunden hatten mussten wir in den betrieb bzw zum verantwortlichen träger
#3 23. April 2009 AW: Berufsschule ausgefallen...Stunden nachholen Dazu müsstest du uns erstmal die Form des Berufsschulunterrichts nennen. Blockunterricht, 2x die Woche etc. Gibt da unterschiedliche Regelungen. mfg
#4 23. April 2009 AW: Berufsschule ausgefallen...Stunden nachholen also sie hat 2x die woche schule. Montags und donnerstags. Montags von 8-14 und Donnerstag glaub ich von 8-15
#5 23. April 2009 AW: Berufsschule ausgefallen...Stunden nachholen Theoretisch müsste die dann noch nach der Schule zum Betrieb. Wenn sie 6 Stunden Schule hat, nochmal 2 Stunden zum Betrieb oder wenn eben was ausfällt, die entsprechende Zeit im Betrieb verbringen. Täglich 8 Stunden Auzubis qäulen steht dir zu. Manche Betriebe bestehen aber nicht auf die zeit und geben den Azubis Zeit zu erholen (so wie mir )
#6 23. April 2009 AW: Berufsschule ausgefallen...Stunden nachholen Hätten wir ja auch kein Problem mit sie mal früher gehen zu lassen...kein thema aber sie nimmt sich die Zeit so wie es ihr am besten passt
#7 23. April 2009 AW: Berufsschule ausgefallen...Stunden nachholen Also bei Ausfall ist der Betrieb zu benachrichtigen. Dann kommt es auf Euch an, ob sie freinehmen kann oder nicht. Ihr könnt ja auch Überstunden abziehen oder so.
#8 23. April 2009 AW: Berufsschule ausgefallen...Stunden nachholen Wenn die 6. Stunde in der Berufsschule angefangen worden ist, dann brauchte ich nicht mehr in den Betrieben zugehen. Aber das steht meine ich auch in irgendeinem Gesetz oder Verordnung drin.
#9 23. April 2009 AW: Berufsschule ausgefallen...Stunden nachholen "Ein Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtstunden wird pauschal mit acht Stunden auf die Arbeitszeit angerechnet." War bei uns auch so. Wenn man schon 5 Stunden in der Schule war zählte das Quasi als 8 Arbeitsstunden und wenn wir dann nach der 5ten frei hatten konnten wa nachhause und mussten nicht mehr in den Betrieb. Wenn es schon vor der 5ten Stunde schulfrei gab mussten wir noch in den Betrieb und dann bis zum Ende der eigentlichen Arbeitszeit. Dies galt bei uns für alle Azubis, da war der Betrieb sehr großzügig. Aber diese Regelung ist nur für die Minderjährigen gedacht. Bei Volljährigen ist es so das sie egal wann sie frei bekommen trotzdem zum Betrieb müssen! Und bis Arbeitszeit Ende arbeiten. Das sind bei Azubis meines Wissens 40 Stunden/Woche also 8 Stunden/Tag. Neo
#10 23. April 2009 AW: Berufsschule ausgefallen...Stunden nachholen Hier mal noch was offizielles: http://berufsstart.muenchen.verdi.de/berufsschule_ist_arbeitszeit Zusammengefasst: Minderjährige müssen grundsätzlich nicht mehr zur Arbeit, wenn: 1. Unterricht länger als 5*45 Minuten (1*die Woche) 2. bei Blockunterricht an 5 Tagen die Woche (mind. 25 Stunden) Minder- und Volljährige müssen VOR der Berufsschule nicht zur Arbeit, wenn der Unterricht vor 9 Uhr beginnt. Alles Weitere müsste durch einen Tarif- oder Betriebsvertrag geregelt sein. Edit: Ich würd einfach mal bei der Beruffschule nachhören. Die können dir da mit Sicherheit ne Auskunft geben.
#11 23. April 2009 AW: Berufsschule ausgefallen...Stunden nachholen Danke schön BW sind an euch alle raus