#1 8. November 2006 Quelle: Gulli-News Um es mit einem Wort zu sagen: krank! Das geht doch mit Sicherheit gegen das Grundgesetz auf Privatsphäre. Denn es besteht ja kein dringender Verdacht, sondern lediglich eine Vermutung. Halte von dem Gesetz schonmal garnichts. Und ist meiner Meinung nach eher fragwürdig, ob das durchgesetzt wird bzw. werden kann! + Multi-Zitat Zitieren