#1 28. April 2017 Hallo, seit nun 5 Jahren arbeite ich in nem Dienstleistungsunternehmen und bisher habe ich nie Probleme mit Entscheidungen der Geschäftleitung gehabt. Seit nun nem halben Jahr sind wir mit der Firma umgezogen in einen neuen Firmenstandort. Ich und ein paar andere Kollegen sind nun in den Keller des Gebäudes gezogen und so schnell wird es für uns auch keine "richtigen" Büroräume geben. Die Räume sind zwar ausreichend groß, allerdings nicht klimatisiert (daher es gibt auch keine unmittelbare Frischluftzufuhr) und es gibt keine Fenster mit Blick nach draußen. Nun hat sich ein Kollege schon schlau gemacht und gemeint, dass dies nicht rechtens wäre, da in der Arbeitsstättenverordnung §3.6 Lüftung und §3.4 Beleuchtung und Sichtverbindung geregelt ist. Zwecks Luft lassen wir nun schon jeden Abend die Tür offen stehen, damit ein bisschen Luftaustausch stattfindet. Das kann aber nicht die Lösung sein. Nun haben wir als Abteilung schon mehrfach unseren Chef drauf angesprochen, dass gefälligst irgendwas passieren muss, entweder bekommt man keine Antwort oder wird mit ner pampigen Antwort bedient. Nun frage ich mich, ob ich die "Missstände" irgendwo melden kann, damit sich was bewegt und er gezwungen wird was zu unternehmen. Macht sowas die Berufsgenossenschaft? Bin für jegliche Tipps dankbar. Gruß Tkay + Multi-Zitat Zitieren
#2 28. April 2017 Zuständig sind da die Gewerbeaufsichtsämter oder die Staatlichen Ämter für Arbeitsschutz. + Multi-Zitat Zitieren
#3 28. April 2017 Wenn Ihr da weitere Schritte geht, müsst Ihr aber auch damit rechnen das der Chef nicht mehr gut auf euch zu sprechen ist und eventuell sogar andere Konsequenzen daraus zieht. Ist aber von hier schwer zu urteilen. Ich denke einen Betriebsrat habt ihr nicht wo ihr euch hättet sonst auch mal schlau machen können. + Multi-Zitat Zitieren
#4 28. April 2017 genau deswegen soll es ja so stattfinden, dass er nicht weis wer genau gepetzt hat. In der Kellerkinder-Abteilung sind glücklicherweise 14 Leute... Betriebsrat... du bist gut... ~30 Mitarbeiter im Betrieb. Allein die Idee würde dazu führen in kürzester Zeit auf der Straße zu sitzen... + Multi-Zitat Zitieren
#5 29. April 2017 Auch wenn Ihr 14 Leute im "Keller" seid, wird der Chef es vielleicht trotzdem heraus bekommen oder es müssen sogar alle drunter "leiden". Aber vielleicht haben ja noch andere hier Erfahrung oder können dir Tipps geben. Auf alle Fälle wünsche ich dir viel Erfolg. + Multi-Zitat Zitieren
#6 2. Mai 2017 Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 2. Mai 2017 Etwas spät aber immerhin... Hat sich Dein Kollege auch mal die (durchaus vielen) Ausnahmen der Arbeitsstättenverordnung durchgelesen bzw. geprüft, ob diese für euren Betrieb bzw. eure Räume gilt? Sowohl bei der Belüftung als auch Beleuchtung der Räume mit Tageslicht gibt es einige Einschränkungen.... Es ist immer relativ leicht zu sagen "aber da steht doch" wenn man nur die Hälfte gelesen hat.... Da ihr keinen BR habt... Siehe SpektrumX + Multi-Zitat Zitieren
#7 6. Mai 2017 Ohne Betriebsrat ist es sehr schwer etwas zu tun. Selbst wenn du in der Gewerkschaft bist. Es hört sich so an als wollen Sie euch rausschikanieren und das kenne ich ähnlich wie bei mir. WIr Techniker sind teuer ab in den Keller bisschen verbrauchte Kellerluft schnüffeln die haben irgentwann keine Lust mehr. + Multi-Zitat Zitieren
#8 8. Mai 2017 Na ja, ohne Betriebsrat kann man sich an die oben genannten Stellen wenden. Die sind einem schon behilflich wenn es zu Verletzungen des Arbeitsrechts oder gar zu Gefährdungen am Arbeitsplatz kommt. Wie sinnvoll solche Schritte mit Hinsicht auf's Arbeitsklima sind, muss der TS selber abwägen können, weshalb ich auch nur die zuständigen Stellen genannt habe. Vor der Frage steht man ja als Erwachsener Mensch oft: "Soll ich meinem Nachbarn lieber nochmal im ruhigen Ton sagen, dass ich nicht möchte, dass er abends um 21:00 Uhr noch seinen Rasen mäht oder zeig ich ihn diesmal an?" "Will ich mich wegen 'nem minimalen Kratzer am Auto mit der Werkstatt anlegen, die sonst immer top Arbeit geleistet hat?" etc. Muss man halt gucken, was einem auf lange Sicht wichtiger ist. + Multi-Zitat Zitieren
#9 10. Mai 2017 Ein Arbeitsplatz ohne Tageslicht und Fenster ist kein Arbeitsplatz. Da kein BR besteht ist lange nichts verloren. Und auch bei so einem kleinen Unternehmen darf/kann man lt. der KMU ab 25 MA einen BR gründen. Aber dies ist jedem Unternehmen seine eigene Entscheidung. Du oder ihr könnt dennoch zum Amt oder anonym anrufen welche Möglichkeiten Euch zur Verfügung stehen. Ein Amt kann auch unangekündigt und jederzeit die Arbeitsräume einer Firma begutachten. Dafür benötigt es keine Anmeldung. An Eurer Stelle würde ich mich vergewissern - wie die Chance letzten Endes stehen kann ich leider nicht sagen. Hierfür fehlt mir die Erfahrung. Aber eines weiß ich aus persönlicher Erfahrung: in der Firma in der ich Angestellter bin gibt es einen Konferenzraum der ebenfalls in so einer Lage sich befindet wie der Keller von Dir beschrieben. Keine Fenster sowie kein Tageslicht. Aber vollklimatisiert. Hier sagt die Verordnung, dass man nicht länger als 6 Stunden sich in diesem Raum befinden darf. Jedoch glaube ich, dass diese Zeit unterbrochen wird sobald man diesen Raum verlässt. Daher einfach mal beim Amt anonym anrufen und nach Möglichkeiten erfragen. + Multi-Zitat Zitieren
#10 13. Mai 2017 Was dummerweise Quatsch ist. Wenn es betrieblich erforderlich ist, ist so gut wie alles ein Arbeitsplatz. Frag mal einen Bergarbeiter, wie sehr er die Aussicht durchs Fenster genießt. + Multi-Zitat Zitieren
#11 23. Mai 2017 Deswegen meinte ich weiter oben, dass man vorher mal die ganze Arbeitsstättenverordnung lesen sollte. Es herrscht wohl immer noch die Meinung, dass ein AG seinen Mitarbeitern goldene Sessel einbauen muss...(Übertreibung) + Multi-Zitat Zitieren
#12 25. Mai 2017 Ich sollte mich hier doch genauer ausdrücken. Die Personengruppe die ich meinte war der kaufmännische Angestellte. Ein Bergarbeiter ist kein kaufm. Angestellter. Dass bei Bergarbeitern andere Bedingungen herrschen sollte klar sein. + Multi-Zitat Zitieren
#13 25. Mai 2017 Es gibt eine ArbStättV - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis und die muss eingehalten werden, mit wenigen Ausnahmen. Darin ist Sicherheit und auch Gesundheit ein Thema. Ein Fenster ist darin nicht Vorgeschrieben. Es ist also zulässig wenn die Beleuchtung und die Raumluft (zB Abgase absaugen) entsprechend den Vorschriften sind. Warme oder stinkende Luft sind aber ebenfalls kein Kriterium, so lange es nicht Gesundheitsschädlich ist. Das Büro kann also Theoretisch im umgebauten Kuhstall sein... aber die Tastatur und Bürostuhl muss ergonomisch sein, um Gesundheitsschäden zu vermeiden + Multi-Zitat Zitieren