Chef-Programmierer (Bastian P.) von Kino.to vor Gericht

Dieses Thema im Forum "Szene News" wurde erstellt von ThKo4, 21. März 2012 .

  1. 11. April 2012
    AW: Chef-Programmierer (Bastian P.) von Kino.to vor Gericht

    Was passiert mit dem Geld das gefunden wird? Wird das verbrannt?
     
  2. 11. April 2012
    AW: Chef-Programmierer (Bastian P.) von Kino.to vor Gericht

    verottet wohl in der asavatenkammer
     
  3. 11. April 2012
    AW: Chef-Programmierer (Bastian P.) von Kino.to vor Gericht

    Denke es ist OK diese Leute abzustrafen. Wenn ich für jemanden "professionell" Autokennzeichen fälsche, bin ich mir auch dessen bewusst das es erstens einen Straftatbestand erfüllt, und das sie (die Kennzeichen) zweitens auch ohne mein Zutun zu illegalen Zwecken benutzt werden, das sehen Gerichte genauso. Der springende Punkt sind die Relationen. Einerseits weis jeder der Richtung Warez agiert das es illegal ist (das sollte jedem ehrlichen Gauner zumindest bewusst sein), irrelevant ob die in solchen Fällen greifenden Gesetze und deren Anwendung sinn- bzw. maßvoll sind. Und wenn man sich noch so sehr wünscht es wäre eine gesetzliche Grauzone (und auch wenn ich komplett Pro-Warez eingestellt bin), es ist nunmal nicht "rechtens". Aufgrund also der Tatsache das sich Menschen wie z.B. dieser Coder (mit einer sicherlich nicht unterdurchschnittlichen Intelligenz) ihres Handelns bewusst sind und somit auch mit Strafverfolgung zumindest theoretisch rechnen müssen (und somit bewusst handeln), ist doch das angedachte Strafmaß sehr absurd. Natürlich ist das kein endgültig rechtskräftiger Urteilsspruch, und es ist auch mehr als offensichtlich, das an den "Beteiligten" ein Exempel par excellence statuiert wird. Gewalt- und teilweise auch Sexualstraftäter werden zu geringeren Haftstrafen verurteilt; Konzernmanager oder "Politiker" (mich ekelt es diese Formulierung im Zusammenhang mit den Regierungsclowns und Industrieverbrechern, von denen wir regiert werden, anzuwenden.) werden dazu veruteilt ihre veruntreuten Summen anteilmäßig quasi "zurückzuzahlen" und ein/ zwei Jahre Bewährungsstrafe anzutreten. Meistens jedoch nicht einmal das, weil fast alles irgendwie unter den sprichwörtlichen Tisch gekehrt wird (man träte auch Lawinen los wenn man alle Gaunereien unserer Regentenattrappen strafrechtlich korrekt verfolgte).

    Bevor ich weiter abdrifte - Strafe von mir aus; aber nicht in diesem Maße. Wie rechtfertigt im weitesten Sinne Urheberrerechtsübertretung (-Verletzung) Freiheitsentzug; sehr pervers wenn das vor allem in der Höhe durchginge.
     
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