Darf der Lehrer Zettel lesen?

Dieses Thema im Forum "Schule, Studium, Ausbildung" wurde erstellt von Geta, 26. April 2006 .

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  1. 28. April 2006
    X(Wir hatten die gleiche Diskussion ma mit unserem lateinteacher, welche aus meiner stufe haben sich dann bei direx erkundigt und er durfte den zettel lesen.
     
  2. 28. April 2006
    glaube auch das sie ihn lesen dürfen!!aber dürfen sie ihn vorlesen und im lehrerzimmer auch ??
    MFG
     
  3. 28. April 2006
    Ich weiß auch nich ob es eine Rolle spielt, dass auf dem Zettel ya explizit stand an wen er gerichtet ist? Ist das dann kein Eingriff in die Privatsspähre oder so?
     
  4. 29. April 2006
    wenn du einen bösen mitschüler mit notebook hast dann findest du NET SEND nicht mehr so toll glaub mir, ich sag nur *.bat ^^



    Neo
     
  5. 29. April 2006
    Laut vorlesen ist afaik verboten, das bricht die privatsphäre.
    Aber für sich darf er es leben nehm ich mal an.

    Auch wenn das mit den Zetteln nervt, sollten die lehrer die einfach in ruhe lassen imo.
     
  6. 30. April 2006
    Ich denk auch das geht zu tief in die Privatsphäre, wenn er sich es nimmt und für sich liest dürfte das auch nicht o.k sein, abnehmen zerreissen und in den Mülleimer wefe, wäre wohl das angebrachteste
     
  7. 30. April 2006
    Ist gibt das eine Super funktion in den Einstelllungen von Windows/Mircrosoft, in denem man diesen Netzwerk-Nachrichtendienst ausstellen kann
     
  8. 30. April 2006
    Unters Briefgeheimnis fällt das net... ist ja nicht in nem Couvert.
    Laut vorlesen kp ich weis nur, dass ein Lehrer das bei mir in der Klasse ma gemacht hat.
    Aber generell müsste der Lehrer ziemlich viel damit machen können, ist
    ja in dem Sinne ein schulfremder Gegenstand.
     
  9. 30. April 2006
    ja klar aber er benutzt es ja wie man aus seinem Reply entnehmen kann ^^
     
  10. 30. April 2006
    das ist gar kein richtiger brief. keine adresse keine unterschrift kein datum! also darf sie das!
     
  11. 1. Mai 2006
    Soviel Ich weis, dürfen Lehrer alles beschlagnahmen und auch "näher" unter die Lupe nehmen, was alles Nicht zum Unterricht gehört...
     
  12. 1. Mai 2006
    also unswer lehrer liest es zerreinst es und bestellt zum nachsitzten^^
     
  13. 1. Mai 2006
    Das ist ganz klar Privartsfähre, das darf sie auf keinen Fall. Mir ist sowas auch schon passiert wir sind damit zum Schulleiter gegangen und dann wurde das geklärt.
     
  14. 2. Mai 2006
    nein, das fällt nicht unter Briefgeheimniss, sowas darf sie schon an sich nehmen!
     
  15. 2. Mai 2006
    ob er ihn ejttz lesen darf, weiss ich nicht genau... aber er muss ihn auf jedenfall danach in müll werfen, der darf das nich behalten ^^
     
  16. 2. Mai 2006
    Sie darf es nicht lesen, wenn sie es macht macht sie sich strafbar gemäß Artikel 10 des GG. Das ist die Theorie. Verklagt deine Freundin die Lehrerin auf Unterlassung wird die Verhandlung sicherlich eingestellt weil Gerichtsverfahren bezogen auf's Grundgesetzt meistens nur dann groß aufgezogen werden wenn es dem öffentlichen Interesse zugute kommt. Mit Verlaub, es interessiert niemanden ob der oder die Lehrerin/Lehrer das ließt oder nicht, die kommen damit schon klar. Was sie machen kann ist die Schülerin anzeigen wegen Rufschädigung und Beleidigung, wird aber auch eingestellt wenn sie unter 18 bzw 16 Jahre alt ist und die Beleidigung nicht eine gewisses Maß überschreiten. Also sie kann nix machen und die Lehrerin wird nicht machen, warscheinlich. Wenn die Anzeige der Lehrerin zu was führen sollte, dann zu Sozialstunden. Geldstrafe gibt es nicht in diesem Bereich und nicht bei Jugendlichen. Meistens geht das mit einer Verwarnung zuende. Hoffe das hilft dir weiter...

    Das stimmt so nicht. Wenn du bei der Post arbeitest hast du ein Absatz in deinem Vertrag das du Postkarten und andere offene Schriftstücke nicht lesen darfst. Wichtig ist da auch immer ob das mit Einverständnis oder ohne geschieht. Wenn man sagt man will es nicht und es wird trotzdem gelesen ist das zb Vorsatz und das wird dann schon härter geahndet.
     
  17. 2. Mai 2006
    Lehrer dürfen Zettel selber lesen, aber nicht vorlesen:
    Quelle
     
  18. 2. Mai 2006
    Das GG ist höhergestellt als das FOSO. Ich hab ein halbjahres Praktikum in einer Großkanzlei gemacht und hab da schon nen bisserl was mitbekommen :]

    Edit: Das Zitat stammt auch nur aus der FOSO und der GSO, die gelten aber nur für spezifische Schulformen....
     
  19. 2. Mai 2006
    Find ich seltsam das dies nur für Gymnasien und Fachopberschulen gilt, denn stellt es denn nicht in egla welcher Schulform eine Verletzung der Intimsphre dar?
     
  20. 2. Mai 2006
    Warscheinlich schon aber die Regelung der Schulverordnungen und der Schulgesetzte liegt auch in Hand der Bundesländer wenn ich mich net irre. Heißt in Sachsen kann das schonwieder ganz anders aussehen. Aber bei so detailierten Sachen endet leider mein Wissen
     
  21. 2. Mai 2006
    Jura-forum.de <- Nachfragen ;-) da biste wohl anner richtigen Adresse und kannst den leuten Glauben schenken. Nichts gegen die leute hier, aber dort wird sich evtl. ein Jura Student oder sogar Anwalt drum kümmern.
     
  22. 2. Mai 2006
    okay leute, ich schließ dann jetzt ma und danke für eure Hilfe!

    10er gehn raus an alle
     
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