#1 18. Mai 2007 Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat Forderungen aus der Musik- und Filmindustrie nach direktem Zugang zu Daten von Internetnutzern beim Vorwurf von Urheberrechtssverstößen zurückgewiesen. Es dürfe nicht dazu kommen, "dass die Daten einer Vielzahl von Internetnutzern ohne rechtsstaatliche Schranke einfach an die Musik- und Filmindustrie herausgegeben werden", erklärte Schaar heute in Bonn. Anzeige Die von den Anbietern gespeicherten Daten über die Nutzung des Internets unterlägen dem Fernmeldegeheimnis. Bei der Verfolgung von Urheberrechtsverstößen müsse ein Richter darüber entscheiden, ob die Daten herausgegeben würden. Der Zugriff auf Daten, die nur im Rahmen der geplanten Vorratsdatenspeicherung gespeichert werden sollen, muss sich nach Ansicht Schaars auf die Verfolgung schwerer Straftaten beschränken. Ihre Verwendung zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche wäre "völlig unangemessen", erklärte der Datenschützer. Er warnte zudem vor einer "Kriminalisierung der Schulhöfe." Es sei "völlig inakzeptabel", die Daten von sporadischen Tauschbörsennutzern, die nicht gewerbsmäßig handeln, ohne weiteres herauszugeben. Quelle: onlinekosten.de genauer link mich würde interessieren wo die grenze zwischen "leichten" und "schweren" straftaten gezogen wird. sind schwere nur kommerzielle ziele oder reicht schon ein upload?