eBay - Käufer abholung und Bar bezahlung

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von TheChronic, 25. Februar 2010 .

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  1. 26. Februar 2010
    AW: eBay Problem - Käufer macht Stress

     
  2. 26. Februar 2010
    AW: eBay Problem - Käufer macht Stress

    ohje lustige sache,sowas ähnliches hab ich heute auch bei ebay gehabt...
    (nur ging es nicht um was großes,oder um negative bewertungen)

    Er ist gan klar im Unrecht,er hat das geld zu überweisen. Nur wenn du es ihm angeboten hättest es abholen zu kommen,dann wäre es was anderes. Hast du ja aber nicht. Er muss dir das Geld überweisen und dann schickst du es los.
     
  3. 26. Februar 2010
    AW: eBay - Käufer abholung und Bar bezahlung

    natürlich fällen amtsgerichte keine grundsatzentscheidungen (btw: selbst grundsatzentscheidungen sind nicht verbindlich!). sie können nur eine richtung andeuten.

    das dumme ist nun, wie ich schon in den 3 von mir vorgeschlagenen möglichkeiten angedeutet habe, dass der käufer nicht nur mit einem anwalt droht, sondern die sache möglicherweise auch durchzieht.

    kommt der fall vor gericht (und das kann ja passieren, wenn man sich stur stellt), dann kann die sache recht dumm für den verkäufer ausgehen (z.b. muss man schadensersatz leisten, indem man das vom käufer angeschaffte gleichwertige notebook bezahlen muss + gerichtskosten + anwaltskosten [der käufer ist dann im gegenzug verpflichtet den kaufpreis bei ebay zu zahlen]). es kann aber auch sein, dass man glück hat...

    die frage ist einzig und allein, wieviel risiko man bereit ist einzugehen.

    genau hier kommen wieder die urteile eines amtsgerichtes ins spiel: sie können einen anhaltspunkt geben, wie die rechtssprechung die fälle sieht.

    zur panikmache: nein, das ist es definitiv nicht. ich habe eine alternative aufgezeigt, mit der der TS und sicher auch der käufer leben kann. man muss eben nur wissen, wann es zeit ist nachzugeben...
     
  4. 26. Februar 2010
    AW: eBay - Käufer abholung und Bar bezahlung

    Ja mal gucken, ich hab immer noch keine Antwort von ihm. Mal gucken wann was von ihm kommt. Ich hab seine Telefonnummer. Soll ich ihn mal anrufen?
     
  5. 26. Februar 2010
    AW: eBay Problem - Käufer macht Stress

    Also wenn du es nicht angeboten hast würde ich an deiner Stelle einfach bei meiner Meinung bleiben und ihm sagen das du es nicht willst.Außerdem,warum ist er überhaupt so scharf darauf das Ding abzuholen? Man weiß nie was die Leute vorhaben,vllt will er bei euch einbrechen oder vielleicht ist er n Axtmörder! P)

    Es gibt sicherlich nen Ebay Support an den du dich wenden kannst würd ich einfach mal behaupten

    Ich würds nicht machen,nachher ist er son Spezi der deine Nummer aufm Display hat und zack muss er nur noch auf dasörtliche.de gehen und dich da finden :/
     
  6. 26. Februar 2010
    AW: eBay - Käufer abholung und Bar bezahlung

    Lass dich doch nicht verrückt machen... warte erstmal in Ruhe ab...
     
  7. 27. Februar 2010
    AW: eBay - Käufer abholung und Bar bezahlung

    2. Tag schon, wenn der sich die nächsten 3 Tage nicht meldet und bei eBay die Transaktion nicht ablehnt wird der Fall automatisch für mich entschieden und geschlossen.

    Mal gucken wann er auf die Idee kommt mir zu schreiben. Ich finde es einfach lustig das er jetzt so tut als wäre er nicht zuhause aber schreibst sonst sofort nach 5 Min. zurück.
     
  8. 27. Februar 2010
    AW: eBay - Käufer abholung und Bar bezahlung

    Ich wette er schreibt kurz vor Ende....
     
  9. 27. Februar 2010
    AW: eBay - Käufer abholung und Bar bezahlung

    Was eine Ratte xD Wie lächerlich das ist...der Kerl zeigt sicher auch seine Nachbarn an wenn der Zaun 2cm Schatten auf sein Grundstück wirft
    Unbedingt posten wie die ganze Sache weitergeht!
     
  10. 28. Februar 2010
    AW: eBay - Käufer abholung und Bar bezahlung

    Hab grad bei eBay angerufen, der Kundensupport sagt auch das der Typ da kein Anrecht dadrauf hat das Gerät abzuholen laut den eBay-Grundsätzen. Den das was in der Artikelbeschreibung steht ist auch so zu sehen.
    Da können selbst negative Bewertungen nichts dran ändern da er durch ein Gebot die Bestimmungen so akzeptiert.
    Er meinte ich soll mich bis zum 04.03. nicht mehr bei ihm melden und das ich dann selber den Fall schliessen kann und der Verkauf somit nichtig ist und kein Kaufvertrag mehr besteht.

    Er meinte auch das ich die E-Mails von ihm an den Support von eBay weiterleiten soll, weil durch diese Drohungen und er auch meint das er mit einer weiteren Person vorbeischauen will, auch als Drohung gilt und er sich somit strafbar gemacht hat und gegen die eBay Grundsätze verstoßen hat.
     
  11. 28. Februar 2010
    AW: eBay - Käufer abholung und Bar bezahlung

    Was ein mieser Penner oO Hat der im ernst damit gedroht das er mit einer weiteren Person vorbei kommt um die Sache zu "klären"?
    Wenn der zu mir kommen würde um mich anzumachen, bekäme er mal knallhart den Frack verkloppt -_-
    Ein weiteres Mysterium ist ja, warum er die Postsendung nicht akzeptiert bzw. das Geld nicht überweisen will. Eine vernünftige Begründung hat er auch nicht gebracht oder? xD Zu krass.

    An deiner Stelle würde ich das nicht einfach beim Ebay Support belassen. Du bist zu 100% im Recht.
    Leite die Emails an die Polizei weiter und stelle klar das du dich bedroht fühlt und Angst hast. Kannst ja bissle was vorgaukeln, er hat immerhin deine Adresse!
    Würde ich auf jeden Fall machen, alleine der Genugtuung wegen xD Da kommt er sicher nicht ungeschoren davon.
    Schreib uns wie es weiter geht
     
  12. 1. März 2010
    AW: eBay - Käufer abholung und Bar bezahlung

    Hat er mir jetzt geschrieben, wie soll ich reagieren. Am liebsten würde ich dem Typ eine in die hauen wenn ich den sehe. Es gibt schon behinderte Menschen, ohne Spaß.
     
  13. 1. März 2010
    AW: eBay - Käufer abholung und Bar bezahlung

    ich muss sagen: der typ hat nicht nur recht, sondern auch ahnung von dem was er schreibt.

    was du machen kannst? ich verweise nochmals auf die 3 möglichkeiten, die ich dir bereits geschrieben habe...
     
  14. 1. März 2010
    AW: eBay - Käufer abholung und Bar bezahlung

    Hab ihm ne Mail geschrieben das er es Samstag abholen kommen kann. Kein bock auf sowas, hab auch kein Geld für nen Anwalt oder Gerichtskosten.

    Wenn der mit nem anderem Typ noch zusammen bei mir auftaucht, rufe ich sofort die Bullen.
    So ein ****nsohn man. Nur weil ich nicht rein geschrieben habe das er es nicht abholen kann ist er im Recht. Ich glaube es nicht. Und nein es reicht wohl nicht das ich es nicht als Versandoption angeboten habe. Kranke Welt.

    EDIT:
    hab mir mal denn Fall da von ihm durchgelesen. In dem Fall aber geht es darum, das der Käufer bezahlt hat und abholen will.

    Bei eBay hat er ja auch bestätigt das er per Überweisung bezahlen will, was er ja nicht gemacht hat. Kann ich da was dran rütteln oder so? Ich weiß nicht ob mein Vater ne Rechtschutzversicherung hat, wenn nein, wie teuer ist so ein Anwalt für so einen Rechtsfall. Ausserdem erzählt er was von Mehrkosten? Er hat noch nichts gezahlt, was sind ihm da für Kosten entstanden? Die einzigen Kosten die entstanden sind für mich und zwar 35 Euro eBay Gebühren und 715 Euro die ich eigentlich schon seit fast ner Woche haben können.

    Irgendwie ist der Präzedenzfall nicht so das perfekte Beispiel. Wenn man sich das mal genau durchliest hat das so nur oberflächlich mit meinem Problem zutun.

    In dem Beispielfall hat der Käufer z.B. bezahlt - Bei meinem Problem nicht. Das ist für mich der springende Punkt, dem Käufer sind gar keine Mehrkosten entstanden. Ausserdem geht es in dem Beispiel Fall darum, das der Käufer nur die 1 Euro für die Sitze überwiesen hat. Der Verkäufer hat dann wegen den fehlenden 8 Euro Versandkosten die Sitze nicht rausgerückt.


    Bei mir ist das ja ganz anders. Hätte ich das Geld bekommen, hätte ich das Paket sofort los geschickt.
    Also irgendwie will ich mich damit nicht zufrieden geben, habe aber auch keine Lust bis vor Gericht deswegen zu gehen.
     
  15. 1. März 2010
    AW: eBay - Käufer abholung und Bar bezahlung

    das ist unerheblich: ob der käufer zahlt und dann abholt, oder beim abholen zahlt -> gleicher fall...

    nein, er will ja schließlich bei der abholung zahlen und damit seinen verpflichtungen aus dem kaufvertrag nachkommen. du hingegen kommst den verpflichtungen aus dem kaufvertrag nicht nach, wenn du ihm die abholung verweigerst...

    tipp falls keine rechtsschutzversicherung: Rechtsberatung und Rechtsfragen online. Finden Sie einen Rechtsanwalt bei frag-einen-anwalt.de

    du siehst das falsch: der käufer hätte 715EUR gezahlt und dafür dein laptop bekommen. jetzt muss er bei einem internethändler ein gleichwertiges notebook für 815EUR kaufen. er hat also mehrkosten von 100EUR. dies musst du ihm im rahmen des schadensersatzanspruch, der entstanden ist, erstatten. die 35EUR ebay gebühren kannst du IMO nicht gegenrechnen. dein notebook gehört dagegen weiterhin dir und du kannst es z.b. an den verlierer der auktion verkaufen.

    nein, ist genau das gleiche: hätte der verkäufer aus dem fall seine 8EUR bekommen, hätte er die fahrradsättel auch verschickt.
    vor gericht muss es nicht kommen, entweder du gewährst ihm die abholung (und er hat überhaupt noch lust das teil bei dir abzuholen) oder du zahlst die mehrkosten. beides geht auch ohne gericht...

    im übrigen löst fettschrift keine probleme...

    achja: einen ausweg hätte ich da noch. das funktioniert aber nur auf kosten deines ebay-accounts, bei minderjährigkeit und mit beichte bei den eltern. punkt 1 und 3 kann man regeln, daher die frage: bist du noch unter 18 jahren alt?
     
  16. 1. März 2010
    AW: eBay - Käufer abholung und Bar bezahlung

    Wieso lässt du dich so Verrückt machen, würdest du abholung nicht ausschließen hätteste es angegeben, also was zum Teufel will der, du hättest nicht drauf reagieren sollen, von wegen komm abholen....außerdem gibts verdammt viele Foren für Rechtsfragen, da hätteste locker in der Zeit korrekte Antworten bekommen (zumindest bessere Ratschläge als hier wahrscheinlich).

    Nenene, ich würds mir nicht gefallen lassen, zumal dir ebay noch gesgat hat das er kein Recht dazu hat und du ihm gesagt ahst das das Abholen nicht möglich ist...sowas muss er vor dem Kauf deiner Ware fragen und nicht danach. Er würde bei keinem Gericht durchkommen...
     
  17. 1. März 2010
    AW: eBay - Käufer abholung und Bar bezahlung

    Also ich nehme mal Bezug auf alles:
    Für mich ist es nicht unerheblich das er mir bei eBay zusichert das Geld zu überweisen oder es mir so geben will. Ich hatte es ihm ja gar nicht angeboten. Erstmal dazu, er hat sich ja damit einverstanden erklärt das Geld zu überweisen.

    Was für ein Schaden ist ihm denn entstanden, er muss sich ja kein Notebook kaufen weil er mir ja nicht mal das Geld dafür gegeben hat. Er hat keinen Schaden. Er meint ja ich soll ihm die 715 Euro plus die Mehrkosten bezahlen. In was für einer Relation steht das denn bitteschön? Dann habe ich ja doppelt und dreifachen Verlust.

    In dem Beispielfall hat der Verkäufer ja den Betrag, für den es verkauft hat ja bekommen. Ich habe noch gar kein Geld gesehen, mir ist doch der Schaden entstanden, es kann doch nicht sein, das jemand deswegen Recht bekommt und ich 815 Euro oder was bezahlen muss.

    Das geht doch nicht, mir ist nicht ersichtlich was für einem Schaden diesem Typen entstanden ist.

    P.S: Fettschrift soll auch keine Probleme lösen sondern nur das wichtigste kennzeichnen.

    Ich bin 20 Jahre alt. Das klappt leider nicht, könnte nur sagen das meine Minderjährige Schwester mit meinem Account gehandelt hat, wie sieht das aus? Ich hab echt keine Lust ihm ein Notebook zu kaufen, vorallem nicht das Geld dazu 800 Euro für sowas auszugeben.
     
  18. 1. März 2010
    AW: eBay - Käufer abholung und Bar bezahlung

    Naja, wenn man etwas ersteigert und bekommt es nicht, möchte es aber haben, muss man es woanders kaufen. Falls man dann mehr Geld bezahlen muss, als man bei der Auktion hätte zahlen müssen, dann ist der Verkäufer, der den Artikel trotz Vertrag nicht abgeschickt hat, schuld und muss den Differnzbetrag natürlich bezahlen.
    Bei dir ist jedoch das Wort "Vertrag" etwas besonderes, da dieser besagt, dass das Geld im Vorraus überwiesen wird. Er überweist nicht, er ist im Unrecht. Wie dir auch EBay bestätigt hat.
    An deiner Stelle würde ich, falls ihr versichert seid, Kontakt zu einem Anwalt aufnehmen. Wenn nicht, würde ich erstmal warten, was der Herr so spannendes macht. Wenn er dich anzeigt, vor Gericht zieht etc ist immernoch genug Zeit für einen Anwalt.
     
  19. 1. März 2010
    AW: eBay - Käufer abholung und Bar bezahlung

    ok, ich ergänze: rechtlich unerheblich. unerheblich also in dem sinne, dass der fall in beiden varianten gleich zu lösen ist.


    doch hat er: der käufer will ja ein notebook. darum hat er es bei dir für 715EUR gesteigert. da du es ihm nicht geben willst, muss er sich nun bei einem anderen händler ein gleichwertiges kaufen. allerdings kostet es dort 100EUR mehr. damit ist dem käufer ein schaden von 100EUR entstanden.

    da hast du etwas falsch gelesen:
    mit anderen worten: du sollst ihm den rechnungsbetrag - 715EUR bezahlen.


    das ganze nennt sich im bgb "aufrechnen". kurz zusammengefasst: wenn 2 parteien sich gegenseitig gleichartige forderungen schulden, so kann daraus die differenz gezogen werden, die dann an eine der beiden parteien von der jeweils anderen gezahlt werden muss..

    in deinem fall:

    du bekommst 715EUR wegen dem kauf des laptops
    er bekommt den laptop. da du ihn nicht überreichen willst, musst du ihm 815EUR zahlen

    nun wäre es unsinnig, wenn er dir 715EUR überweist, nur damit du ihm im gegenzug 815EUR zurückschickst. stattdessen musst du ihm nur 100EUR überweisen.

    das hab ich dir nun mehrmals erklärt...

    ey... da musst du ihm beweisen, dass deine schwester das notebook verkauft hat, das wird schwierig und wie ich den typ einschätze wird er nicht darauf einsteigen. das ganze wird dann vor gericht landen.

    nachdem du dann hier im board mehrfach texte von ihm gepostet hast, kann es sein, dass man vor gericht auf diesen thread hier zu sprechen kommt. in diesem fall könntest du dir mehr probleme wegen falschaussage einhandeln (was in einem gesonderten, strafrechtlichen prozess behandelt werden würde)...

    grundsatz: NUR BARGELD IST GESETZLICHES ZAHLUNGSMITTEL.

    eine möglichkeit der bezahlung per überweisung ist daher, ähnlich wie das anbieten von versand einer ware, eine freiwillige leistung.

    der käufer kann das annehmen, muss aber nicht...

    wieso sollte irgendein unterbezahlter callcenter-agent die kompetenz eines studierten juristen besitzen?
     
  20. 1. März 2010
    AW: eBay - Käufer abholung und Bar bezahlung

    Ja ok, Timer ich verstehe schon was du meinst.

    Aber:
    Ich will es ihm ja geben, ich halte mich an den Kaufvertrag. Er ja nicht. Für mich sieht der Fall folgendermaßen aus und an diesem Punkt lasse ich mich auch nicht beirren:

    Kaufvertrag beinhaltet folgendes:
    Vorkasse -> er überweist das Geld
    Sobald das Geld auf meinem Konto ist, verschicke ich die Ware

    Seine Verpflichtungen sind: per PayPal oder Banküberweisung seinen Teil des Vertrages zu erfüllen
    Meine Verpflichtungen sind: Geld annehmen, die Ware versenden

    Wo will ich ihm jetzt das Gerät nicht geben? Wenn er sich an den Kaufvertrag halten würde, hätte er schon morgen sein Gerät bekommen oder sogar Freitag oder Samstag.
    Wer sagt denn hier das ich ihm das nicht senden will, weil es zu günstig weggegangen ist oder so. Darum geht es gar nicht.

    Er hält sich nicht an den Vertrag. Das ist für mich mein Standpunkt. Ich will ihm das ja senden, aber er schickt mir kein Geld also brauch ich der Verpflichtung nicht nach zugehen ihm das zu senden.

    Und zu folgendem:
    Dann kann ich also auch darauf bestehen zu ihm zu fahren und ihm die Ware zu geben. Da wir ja beide Schuldner sind, nur rein theoretisch damit ich mich bestätigt fühle das ich diesen Gesetzestext verstanden habe.

    Aber für mich ist der Ort ganz klar: das Internet, ich habe keine Verpflichtung jemanden bei mir auf mein Grundstück zu lassen damit er etwas unrechtmäßig abholen kommt. Ich kann nicht verstehen das dieser Gestzestext ihm Recht gibt weil ich in meine Aktion nicht explizit geschrieben habe das es keine Abholung gibt?

    Man kann sich doch aus den Umständen erschliessen das es keine Abholung gibt, da in den Versandoptionen es erst gar nicht angeboten wird. Das ist doch nur reines, logisches denken. Wenn ich will das jemand ware abholt gebe ich es auch dort an wie in meinen anderen Auktionen.
     
  21. 1. März 2010
    AW: eBay - Käufer abholung und Bar bezahlung

    falsch:

    seine verpflichtungen: vereinbarten preis zahlen (wie auch immer)
    deine verpflichtungen: ware aushändigen, eigentum an den käufer übertragen

    folgt aus §433 BGB

    da der käufer ein recht nach §269 darauf hat an deinem WOHNSITZ (nicht internet) den laptop abzuholen, du es ihm aber nicht gestattest. kommst DU nicht deinen verpflichtungen nach.

    desweiteren gibt es rechtlich gesehen keine reihenfolge, wer was zuerst zu leisten hat.

    zu deiner nächsten frage, ob du beim käufer das geld abholen musst/kannst:

    nein! leistungsort und zahlungsort sind im BGB genau geregelt:

    §269 leistungsort <- im allgemeinen wohnsitz des schuldners
    §270 zahlungsort <- im allgemeinen wohnsitz des gläubigers (wär ja zu toll, wenn man seinem geld hinterherrennen müsste)
     
  22. 1. März 2010
    AW: eBay - Käufer abholung und Bar bezahlung

    dieser käufer regt mich langsam auf.hab den thread verfolgt.

    am besten frag bei Rechtsberatung und Rechtsfragen online. Finden Sie einen Rechtsanwalt bei frag-einen-anwalt.de

    viel glück
     
  23. 1. März 2010
    AW: eBay - Käufer abholung und Bar bezahlung

    Habe mir jetzt wirklich alles durchgelesen.

    Habe einige Kritikpunkte an dich.
    1. Wenn du Probleme hast mit deinen 20 Jahren und ganz besonders in Sachen, wo du evtl. Hilfe durch einen Anwalt brauchst, ist es zwingend notwendig, dass du deine Eltern in Kenntniss setzt!

    2. Melde bzw. leite die Emails von dem Käufer an eBay weiter, so.... wie es dir der Kundenbetreuer gesagt hat

    3. schwenke nicht immer mit deiner Meinung rum: Erst sagst du, dass es dir nicht auf die 90EUR ankommt und du ihm das NB verschickst. Dann schreibst du ihm, dass ihr euch doch treffen könntet und dann wieder was anderes. Du musst immer ganz klar sagen, wie .... was zu laufen hat als Verkäufer und du dann bei Bedarf dem Käufer entgegen kommen kannst.

    Evtl. hat er diese Methode schon bei anderen Verkäufern erfolgreich durchgesetzt und macht es daher so weiter.

    Fazit: leite die Emails (alle) an eBay weiter mit der Bitte um Hilfe, da es nicht möglich ist, sichmit dem Käufer auf einen Verkaufsort zu einigen. Wenn eBay sagt, dass es dein Bier ist, haben deine Eltern sicherlich eine Rechtschutzversicherung und dann drohst du ihm als erstes!
    Auf weiteren Emailverkehr würde ich an deiner Stelle verzichten.

    Gruß R0cka
     
  24. 1. März 2010
    AW: eBay - Käufer abholung und Bar bezahlung

    Hab den Thread auch mal verfolgt... mir wird nicht schlüssig, warum du generell so gegen das abholen warst... hat ja anscheinend bei anderen Käufern auch schon geklappt.

    "Vorhin abgeholt, alles tiptop "...


    Ansonnsten bin ich gespannt wies weiter geht... Bin aber auch eher Timer's Meinung.
     
  25. 1. März 2010
    AW: eBay - Käufer abholung und Bar bezahlung

    --> Meine Gedanken !

    Du lässt ihn das jetzt nicht abholen, weil er zu dir unfreundlich war?
    Das ist doch absolut lächerlich

    Ich denke mal das an dieser Leitung 2 Dickköpfe sitzen!
    Von mir aus könnt ihr euch vor Gericht treffen und gegeseitig gegen die Wand laufen!

    Er soll nicht zu dir kommen, weil du keine Zeit hast für ihn? Und das deine Eltern nichts davon mitbekommen sollen?

    --> Bist noch bei Trost?

    DU brauchst das Geld, nich er

    Du könntest diesen Menschen schon längst von der Backe haben, aber es scheint so das jeder auf seiner Meinung behard.


    1. Sag deinen Eltern, ich hab mein Nootebook bei Ebay versteigert
    2. Ruf/Schreib dem Herrn an und sag das er es zu diesem Zeitpunkt abholen kann

    FERTIG! Is ja im Kindergarten!

    Tja natürlich ist es jetzt schwerer ihm in die Augen zu schaun, aber da musst du durch

    Ich kann mir vorstellen warum er des Notebook abholen möchte!
    Aber als Käufer, hätte ich schon längst einen anderen Anbieter gesucht, der nich so zickig und bockig is wie du!

    Lass dies dir mal durch den Kopf gehn! Wie gesagt, wenns vor Gericht geht --> nich mein Problem!

    so far
     
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