eBay - Käufer abholung und Bar bezahlung

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von TheChronic, 25. Februar 2010 .

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  1. 19. Mai 2010
    AW: eBay Problem - Käufer macht Stress

    Naja ich hatte ja nichtmal was für den Versand genommen, Versand ist kostenlos gewesen.
    Ausserdem hatte in dem Präzedenzfall der Typ schon das Geld überwiesen gehabt, aber der Verkäufer hat keine Ware gesendet.

    Bei mir ist auch das nicht der Fall, hätte er überwiesen hätte ich es versendet, aber er hat sich ja schon vornerein nicht an den Kaufvertrag gehalten.

    Und der ist nun mal wie folgt:

    1.: Bezahlen per Überweisung oder PayPal
    2.: Danach erst der kostenlose Versand

    Daher sehe ich da keine Sache warum er nichtmal überwiesen hat. Für mich hat er immer noch kein Recht eine Abholung von mir zu fordern.
     
  2. 19. Mai 2010
    AW: eBay Problem - Käufer macht Stress

    hmm ... Timer hatte dazu ja schon ne Menge geschrieben.

    Er hätte seinen Teil des Kaufvertrags erfüllt, wenn er sich die Ware abgeholt hätte. Vor-Ort-Barzahlung. Dieses Recht wird ihm eingeräumt, da du es nicht explizit ausgeschlossen hast (Siehe Präzedenzfall). Du kannst ja schlecht Beweisen, dass er ohne Geld zu dir gekommen wäre, um die Ware nicht zu bezahlen. Somit hätte er seinen Vertrag ja erfüllen können.

    Ob du etwas für den Versand nimmst, oder nicht ist unerheblich.

    Es ist zwar dumm... aber es kommt wirklich nur darauf an, dass du das Vor-Ort- Abholen nicht ausgeschlossen hast.

    Das Zitat sagt ja alles aus.



    Und noch was. Hatte gelesen, dass du geschrieben hast, dass er dir gedroht hat - indem er mit einem Kollegen zu dir kommt. Ich habe es so gelesen, dass er sich einen Termin zum abholen der Ware geben lassen wollte und dir in folge dessen bescheid geben hat, dass eine Begleitperson mit ihm reisen wird. Es diente lediglich der Info. Stellt in meinen Augen keine Bedrohung da.

    Gruß
     
  3. 19. Mai 2010
    AW: eBay - Käufer abholung und Bar bezahlung

    Er argumentiert seinen Schaden so:

    Er wollte sich einen Laptop kaufen. Daraufhin ist er bei Ebay fündig geworden. Anschließend einen Laptop zu einem günstigen Preis ersteigert. Daraufhin kam es zu der Geschichte hier, bei dem weder Ware versendet worden ist, noch Geld überwiesen wurde. Einen Laptop möchte der Herr jedoch immer noch haben. Somit "muss" er sich nun einen gleichwertigen Laptop anderweitig anschaffen. Bekommt er den Laptop nicht zu dem selben Preis, wie er den bei Ebay bekommen hätte und draufzahlen müsste - würde ihm ein Schaden von den Mehrkosten entstehen (Ladenpreis - 715 EUR Ebaypreis = Schaden). Diese Differenz würde er sich dann zurückholen wollen.


    Kann man in diesem Fall nicht mit ..

    .. argumentieren?

    Du forderst vom Käufer das Geld ein, er steht ja im grunde in deiner Schuld, hat einen Laptop gekauft, zahlt aber nicht. Was denkt ihr? .. Hmmm,.. dazu müsste er schon im Besitz des Laptops sein, oder?
     
  4. 20. Mai 2010
    AW: eBay - Käufer abholung und Bar bezahlung

    Nein muss er nicht. Schulder war von Anfang an er, er hat sich mit den Kaufvertrag zugestimmt weil er geboten hat, also hat er zu bezahlen.

    Er ist Schuldner gewesen weil er bezahlen musste, solange schulde ich ja ihm nichts.

    Und was ist mit meinem Schaden? Ich musste mein Notebook für 600 und paar Zerquetschte verkaufen, ich hab mindestens genauso einen Schaden wie er, wenn nicht sogar mehr...
     
  5. 20. Mai 2010
    AW: eBay - Käufer abholung und Bar bezahlung

    Wie ist denn jetzt der aktuelle Status wenn ich fragen darf?
    War bei Seite 1, ist mir jetzt schon viel zu viel zu lesen was hier alles geschrieben worden ist.
     
  6. 20. Mai 2010
    AW: eBay - Käufer abholung und Bar bezahlung

    @TheChronic: Ich hab nur deinen ersten post gerade gelesen, ich weiß, dass er auch alt ist, aber ich meine nur für die Zukunft.

    Ich bin mir 99% sicher, dass du nie dazu verpflichtet bist, dass er bei dir die ware abholen kommt und bar bezahlt. Wenn du bei ebay angibst, dass du nur versand anbietet, dann gibt es sowas wie selbstabholung nicht. Punkt aus ende. Er muss dir eine Versandanschrift nennen und das Geld überweise. Ansonsten bei ebay melden.

    EDIT: Ich lese gerade mich ein bisschen durch und das ist interessant:
    Wenn du immer noch nen Kaufvertrag hast, dann natürlich... Er muss doch bezahlen: Worauf wartet er denn? Stell dir vor, ich ersteige deinen laptop und statt dich zu bezahlen, bezahle ich Amazon für einen neuen und verlange schadensersatz von dir... Da kann er deinetwegen mit anwalt kommen wie er will.
     
  7. 20. Mai 2010
    AW: eBay - Käufer abholung und Bar bezahlung

    So nochmal ne kleine Zusammenfassung:

    - Notebook verkauft
    - Er wollte es abholen, eine Abholung wurde nie angeboten
    - Dann viel E-Mail Schriftverkehr, kam zu keiner Einigung
    - Mit Paragraphen Wirrwarr gedroht
    - Ich war zu der Zeit in Frankfurt a.M., er wollte es bei mir im Ruhrgebiet abholen kommen, also schonmal logistisch unmöglich, war auch ein Grund warum ich eine Abholung nicht angeboten habe, ich fahr doch nicht extra wegen dem Typen nach Hause
    - Dann wollte er das ich ihm das Notebook per Nachnahme zuschicke, als ich nicht einverstanden war damit, wollte er das ich ihm das Notebook so schicke und er sich angucken kann ob das Gerät einwandfrei ist, also absolut ohne Zusammenhang
    - Käufer ist aus dem Kaufvertrag ausgetreten
    - Käufer hat sich das gleiche Notebook bei Amazon gekauft (teurer natürlich)
    - Käufer schickt mir eine Rechnung indem steht das ich seinen!!! Schaden bezahlen soll
    - Ich reagiere natürlich nicht, mein Anwalt rät vorerst nichts zu machen
    - Käufer schickt von einer Anwaltskanzlei eine Rechnung, natürlich bezahle ich nicht, da ich mir keiner Schuld bewusst bin
    - Käufer schickt Mahnschreiben vom Amtsgericht, Einspruch wurde schon eingelegt

    Und nochmal zu den Versandoptionen:
    Spoiler
    Bild
    Bild
    In diesem Bild sieht man halt das man eine Abholung anbieten kann wenn man den Haken reinsetzt, habe ich aber nicht gemacht. Daher ist es ersichtlich das eine Abholung nicht angeboten wurde.

    Das sag ich zu den Versandoptionen, mehr braucht man auch dazu glaube ich nicht sagen.

    @Thrake7:
    Es gibt keinen Kaufvertrag mehr, er ist ausgetreten und meinte ich schulde ihm jetzt Geld. Kranke Welt.
     
  8. 20. Mai 2010
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 15. April 2017
    AW: eBay - Käufer abholung und Bar bezahlung

    Käufer ist aus dem Vertrag ausgetreten? Mit oder ohne deines einverständnisses?
    Ich kann ja auch nicht einfach so aus meinem 2 Jahres Vertrag bei der Telekom wegen meines Handys austreten.

    Achja: Schadenersatz kann man nur anfordern, wenn man etwas falsch gemacht hat und dadurch schaden aufgetreten ist.
    Ja, die welt ist

    Kleiner Tipp allgemein noch: Du musst bei sowas immer agressiv reagieren. Ich hab mal im Internet ein T-Shirt bestellt, das umsonst war (hab AGBs und so alles gelesen). Die haben dann eines Tages mir 3 weitere geschickt und meinten, dass sei ein Abo von mir, das ich damals abgeschlossen haben sollte und ich müsste unverzüglich die 30 Euro oder an dieses Konto überweisen.
    Meine Antwort daraufhin war, dass ich mit absoluter sicherheit weiß, kein Abo abgeschlossen zu haben
    und sie bitte ihre 3 T-Shirts innerhalb 2 Wochen, die zum abo gehörten wieder abholen, ansonsten würde ich ihnen kosten für die Lagerung ihrer 3 T-Shirts anrechnen lassen. Außerdem habe ich strikt dazu aufgefordert, dass sie sich drum kümmern müssen, die ware abzuholen, also ich auf gar keinen Fall irgendeinen Finger rührern werde, zur Post zur rennen oder die ware wieder zu verpacken.

    Antwort: Behalten sie es, es gibt kein Abo mehr, wir löschen ihre Daten.

    Das nächste Mal machst du es genauso wie er: Du drängst ihm das Notebook auf, weil ihr einen gültigen Kaufvertrag habt, die er zu deinen bedingungen angenommen hat. Wenn er sich weigert, zur Polizei und bei ebay melden (ihm es aber davor androhen). Auf gar keinen Fall eine Diskussion deswegen anfangen!
     
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