eBay Schnäppchen - Verkäufer: "Hab mich beim SofortKauf-Preis vertan"

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von aiwa, 2. Januar 2011 .

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  1. 2. Januar 2011
    AW: eBay Schnäppchen - Verkäufer: "Hab mich beim SofortKauf-Preis vertan"

    Im Endeffekt muss das ein Richter klären.
    Bei den von dir genannten Beispielen handelt es sich um klare Irrtümer bei denen bei Sofortkauf immer 1€ eingegeben wurde. Hier ist der Sachverhalt wieder etwas anders .
     
  2. 2. Januar 2011
    AW: eBay Schnäppchen - Verkäufer: "Hab mich beim SofortKauf-Preis vertan"

    kannste vergessen, hab damals auch was bei ebay gekauft für 30statt 300euro. bin zum anwalt und nix ist drauß geworden, er hat das recht bekommen
     
  3. 2. Januar 2011
    AW: eBay Schnäppchen - Verkäufer: "Hab mich beim SofortKauf-Preis vertan"

    Auch hier ist der Sachverhalt ein anderer.

    Dadurch, dass er den Preis eigentlich bei 500€ hat starten wollen, sei ihm schon bewusste gewesen, dass die Ware für mindestens 500€ weggehen könnte.

    So ist nun eben dieser Fall eingetreten weil er Fahrlässig gehandelt hat und die Auktion entsprechend nachdem einstellen nicht gegen-geprüft hat.

    Ich vermute das der Verkäufer einfach überrascht war das die Auktion so schnell per Sofortkauf beendet wurde und daher versucht er jetzt 250€ mehr herauszuholen bzw. die Transaktion mit mir abzubrechen und durch ein erneutes einstellen des Angebots einen höheren Endpreis zu erzielen.
     
  4. 3. Januar 2011
    AW: eBay Schnäppchen - Verkäufer: "Hab mich beim SofortKauf-Preis vertan"

    Seh ich auch so. Das ganze ist ja kein Tippfehler oder sowas. Der wird wohl einfach meinen, , da hab ich zuwenig verlangt. Wenn der die für 50€ statt für 500€ eignestellt hätte, wäre das was anderes. So einfach ist das. Für mich bist du im Recht. Wenn nciht, nen Anwalt und der sollte das klären.

    MfG
     
  5. 3. Januar 2011
    AW: eBay Schnäppchen - Verkäufer: "Hab mich beim SofortKauf-Preis vertan"

    es kommt kein kauf zustande, da der wille ein anderer war... das gilt aber mMn nur für privat Personen!
     
  6. 3. Januar 2011
    AW: eBay Schnäppchen - Verkäufer: "Hab mich beim SofortKauf-Preis vertan"

    nicht unbedingt...

    wer auf §119 setzt, muss auch §122 beachten: § 122 BGB Schadensersatzpflicht des Anfechtenden - dejure.org

    stichwort: ersatz des vertrauensschadens

    ... aber der dürfte in diesem falle gegen 0EUR gehen...

    es sei denn, der TS hat bereits zu den alufelgen reifen gekauft, die NUR auf diese felgen passen...
     
  7. 3. Januar 2011
    AW: eBay Schnäppchen - Verkäufer: "Hab mich beim SofortKauf-Preis vertan"

    Was für ein anderer Willi? Warum sollte der Kauf nicht zustande kommen?
    Auch wenn wir hier im Diskussionsthread sind, sollte man vor dem Posten schon ein wenig überlegen. Der Verkäufer sollte sich vorher im klaren sein was Sache ist. Jetzt ist der Zug bereits abgefahren und es ist rechtmäßiger Kaufvertrag entstanden.

    Klüger wäre der Verkäufer wenn er sich anders versucht hätte aus der Affäre herauszuziehen, so aber hat er dem Käufer direkt gesagt warum er den Verkauf zugänglich machen möchte. Würde ihm noch ne negative Bewertung rein-drücken damit er beim nächsten mal besser überlegt.
     
  8. 3. Januar 2011
    AW: eBay Schnäppchen - Verkäufer: "Hab mich beim SofortKauf-Preis vertan"

    neben überlegen würde ich auch mal das "lesen" und "klappe halten, wenn man keine ahnung hat" als essentiell in einem diskussionsthread betrachten.

    nein... es ist wohl kein kaufvertrag zustande gekommen. es liegen zwar 2 sich deckende willenserklärungen vor, der verkäufer fechtet jedoch seine WEK an, handelt dabei im sinne des §119 ohne schuldhaftes zögern und die anfechtung ist dem käufer auch zugegangen. wir haben also eine wirksame anfechtung und damit ist auch kein kaufvertrag zustande gekommen.
     
  9. 3. Januar 2011
    AW: eBay Schnäppchen - Verkäufer: "Hab mich beim SofortKauf-Preis vertan"

    Ganz interessanter Aspekt. Die Frage ist nur, ob der Käufer hier schon einen Schaden erlangt hat. Psychisch wird dieser wohl nicht sein .
     
  10. 3. Januar 2011
    AW: eBay Schnäppchen - Verkäufer: "Hab mich beim SofortKauf-Preis vertan"

    Irrtum -> Unwirksamkeit der Einigung -> Nichtiger Kaufvertrag -> keine Ansprüche beider Parteien. Müsste so ca bei §120-130 im BGB liegen.
     
  11. 3. Januar 2011
    AW: eBay Schnäppchen - Verkäufer: "Hab mich beim SofortKauf-Preis vertan"

    eben das meinte ich.. kein kaufvertrag wegen nichtig
     
  12. 3. Januar 2011
    AW: eBay Schnäppchen - Verkäufer: "Hab mich beim SofortKauf-Preis vertan"

    Hab die Felgen heute abgeholt. Der Verkäufer hat seinen Fehler eingesehen und hat sich bei mir Entschuldigt. Ende gut alles gut.


    edit:

    "§120-130" ob das zu 100% auf die Auktionsgeschäfte wie eBay bezogen werden kann ist hier die Frage. Sonst würde doch jede Auktion am Ende vor dem Richterstand enden, weil die unzufriedenen Verkäufer auf "nichtige" Auktionen verweisen würden.
     
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