#1 2. Juli 2009 Hi, ich hatte letztens was bei ebay reingestellt ... mit nur einem Bild, Startgebot 1euro und keinen extras, so dass ich null an Gebühren zahlen musste. Als ich den Gegenstand dann doch nicht verkaufen wollte konnte ich (ebenfalls ohne kosten o.ä.) die Auktion beenden, wobei noch kein Gebot abgegeben wurde. Weiß jmd ob man eine solche Auktion auch noch ohne Probleme beenden kann sobad jmd was geboten hat ? + Multi-Zitat Zitieren
#2 2. Juli 2009 AW: Ebay Verkauf ich meine es gibt da ein urteil von einem gericht, dass man in diesem fall dem bieter, der zu dem zeitpunkt höchstbietender ist, das produkt überlassen muss. hatte mal ähnlichen fall wo ich bieter war. habe darauf allerdings nicht gepocht, da der verkäufer anderer meinung war und ich das auch nicht einklagen wollte + Multi-Zitat Zitieren
#3 2. Juli 2009 AW: Ebay Verkauf jah das kannst du wenn du den user anschreibst der geboten hat und er sein gebot zurück zieht greetz + Multi-Zitat Zitieren
#5 2. Juli 2009 AW: Ebay Verkauf Wie schon gesagt wurde. Durch das Reinstellen bei Ebay gehst du einen '' Vertrag '' ein weil du den Bestimmungen von Ebay zustimmst, dass heißt wenn du etwas reinstellst und jemand bietet bist du verpflichtet es zu verkaufen, laut Ebay ! Du kannst dich natürlich mit dem Höchstbietensten in verbindung setzen und hoffen das es so kulant ist, dass er es dir doch überlässt. Aber rein aus rechtlichen Gründen von Ebay her ist es deine Pflicht den Gegenstand an den höchst Bietensten zu überliefern. MFG Fle3 + Multi-Zitat Zitieren
#6 2. Juli 2009 AW: Ebay Verkauf du kannst ja ein mindestbetrag festlegen bzw. einen kumpel bitten zu pushen. is zwar nicht erlaubt aber ebay macht da eh nix weil sie ja eh nur die gebühren kassieren die anfallen aber bevor ein laptop nur für 50 euro weg geht kannste ja lieber die paar euro ebay gebühren beraffen + Multi-Zitat Zitieren
#8 2. Juli 2009 AW: Ebay Verkauf les die AGBs, da steht das alles drin... Wie beende ich mein Angebot vorzeitig? ich zitiere: Grundsätzlich sind alle bei eBay eingestellten Artikel verbindliche Angebote (vgl. § 10 Abs. 1 der eBay-AGB). Aus diesem Grund dürfen Anbieter, die ein verbindliches Angebot auf der eBay-Website einstellen, nur dann Gebote streichen und das Angebot vorzeitig beenden, wenn sie gesetzlich dazu berechtigt sind (vgl. § 9 Abs. 11 der eBay-AGB). Gründe für eine vorzeitige Angebotsrücknahme können sein: Beim Einstellen des Artikels haben Sie sich bezüglich seiner maßgeblichen Beschaffenheit geirrt. Die maßgebliche Beschaffenheit des Artikels hat sich in der Zwischenzeit verändert. Sie können den Artikel nicht mehr verkaufen, da er in der Zwischenzeit verloren gegangen ist oder zerstört wurde. Hinweis: Wenn Sie Ihr Angebot ohne berechtigten Grund vorzeitig beenden und bereits vorhandene Gebote streichen, machen Sie sich gegenüber dem bisherigen Höchstbieter unter Umständen schadensersatzpflichtig. Wenden Sie sich in Zweifelsfällen daher bitte an Ihren Rechtsanwalt oder eine andere Rechtsberatungsstelle, bevor Sie ein Angebot vorzeitig beenden bzw. Gebote streichen. Wenn Sie Ihr Angebot vorzeitig beenden, wird Ihr Konto dennoch mit den entsprechenden Gebühren (wie z.B. der Angebotsgebühr) belastet. Überlegen Sie, ob es nicht ausreicht, Ihr Angebot zu überarbeiten. ... Geht noch weiter, wie wärs, wenn du einfach mal auf die HIlfeseite klickst, da steht alles was du brauchst. + Multi-Zitat Zitieren
#9 2. Juli 2009 AW: Ebay Verkauf ja solange die auktion nicht abgelaufen ist kannst du sie vorzeitig beenden mfg + Multi-Zitat Zitieren
#10 3. Juli 2009 AW: Ebay Verkauf Hallo also so viel wie ich weiß ist dies so ohne weiteres nicht Möglich. Denn wenn ein Gebot aufliegt liegt meines wissens auch ein kaufvertrag vor denn die Gebote sind ja Bindend und dann könnte es Möglich sein das du da ohne weiteres nicht raus kommst. Notfalls einfach mal Ebay anschreiben die sagen dir das mit Sicherheit. + Multi-Zitat Zitieren
#11 3. Juli 2009 AW: Ebay Verkauf Du kannst glaube ich die gebote, sollange dein Artikel nicht weniger als 24 Stunden drine ist streichen. Das würde gehen, aber ich weis nicht ob du da was an gebüren zahlen müsstest. + Multi-Zitat Zitieren