#1 18. Februar 2009 Hi brauche dringend eine schnelle umfangrieche Antwort Folgende Fiktive Situation ein Mann ist gestorben und unterhält bei seiner Bank 1 Girokonto mit ca. 25 Tausen Euro.Es gibt eine Frau welche Vollmacht über den Tod hinaus hat.Desweiteren gibt es einen Beurkundeten Erbschein ausdem hervorgeht das es 2 Erben gibt also eine Erbgemeinschaft und das jeder die Hälfte der Vermögenswerte erben soll. Einer der Erben kommt zur Bank und legt eine Rechnung vor über eine Bestattung und möchte diese vom Girokonto des verstorbenen wo er ja selbst keine Vollmacht hat bezahlen lassen.Geht das? Meine Antwort wäre ja das geht weil jeder das Recht hat beerdigt zu werden und da die Beerdigung aus der Ermasse bezahlt werden würde und jeder der beiden Erben ja die Hälfte des Vermögens erbt auch die Kosten übernehmen müsste für die Beerdigung. Ist das so oder wie sieht die Rechtslage aus?Wenn möglich alles schreiben was Ihr wisst irgendwelche Präzedenzfälle Paragraphen einfach alles. + Multi-Zitat Zitieren
#2 18. Februar 2009 AW: Erbe+Bestattung Sehr Kompliziert wenn du mich Fragst. Ich weiss nicht so genau aber ich glaube das die Vollmacht nicht über den Tot hinaus gültig ist die 25 T € müssten auf die Erben aufgeteilt werden und ob die von dem Geld dann das Begräbniss bezahlen ist dann denen überlassen. Jedenfalls glaube ich nicht das wenn die Vollmacht wirklich länger als bis zum Zeitpunkt des Todes besteht ein Erbe der nicht bevollmächtigt ist auf das Geld zugreifen kann. + Multi-Zitat Zitieren
#3 18. Februar 2009 AW: Erbe+Bestattung Naja glauben ist nicht wissen.... Aber die Frau mit der Vollmacht über den Tod hinaus könnte sofort die Rechnung bezahlen das ist mir klar weil die Vollmacht wie der Name ja schon sagt über den Tod hinaus reicht. Aber die die keine Vollmacht haben und Erben müssen vom Gesetz her ja die Kosten für die Beerdigung tragen von daher müsste es doch rechtens sein wenn ein Erbberechtigter die Rechnung vorlegt. + Multi-Zitat Zitieren
#4 18. Februar 2009 AW: Erbe+Bestattung nein! hatte mal so nen ähnlichen fall. Bis das testament nicht eröffnet wurde, haben die erben keine ansprüche auf das geld/andere wertgegenstände! MfG + Multi-Zitat Zitieren
#5 18. Februar 2009 AW: Erbe+Bestattung Das Erbe ist eröffnet zumindest haben wir eine Kopie vom Notar beurkundet das jeder die Hälfte der Vermögenswerte erbt. + Multi-Zitat Zitieren
#6 18. Februar 2009 AW: Erbe+Bestattung ok dann haben sie auch nen anspruch auf das geld, weils das ihr geld ist. nur dann gilt die vollmacht meiner meinung nach nicht mehr ?( da bin ich mir nicht 100%ig sicher. Aber die erben dürfen dann auf jeden fall an das geld. MfG + Multi-Zitat Zitieren
#7 18. Februar 2009 AW: Erbe+Bestattung Ja das stimmt aber es gehört ja jedem die Hälfte des Vermögens wenn man die frau mal aussenvor lässt. Da der Betrag der Beerdigung ja aber auch 13 T € betragen kann was ja mehr als die Hälfte des dem Erben zustehenden Vermögens wäre dürfte die Bank zumindest meiner Meinung nach immernoch bezahlen aber warum oder warum genau nicht. Dafür muss es doch Gesetze geben denke ich. + Multi-Zitat Zitieren