Fahren ohne Fahrerlaubnis

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von Idris, 28. Juli 2008 .

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  1. 28. Juli 2008
    AW: Fahren ohne Fahrerlaubnis

    ich hatte damals 50 sozialstunden bekommen. und ein bisßchen geldstrafe. da war ich 15 und hatte auch noch ein bißchen alkohol getrunken. bin aber auch noch duch die stadt gefahren nachts um halb 4.
     
  2. 28. Juli 2008
    AW: Fahren ohne Fahrerlaubnis

    kommt gar nix wird vom staatsanwalt fallen gelassen wegen geringfügigkeit, war bei mir auch so!
     
  3. 28. Juli 2008
    AW: Fahren ohne Fahrerlaubnis

    sicher das mit den Punkten?
    Ich dachte, zum einen, das man erst ein "Punktekonto" erhält, wenn man seinen Führerschein mal gemacht hat.
    Zum anderen: Wenn ich über rot über die Ampel gehe, krieg ich auch keine Punkte in Flensburg.
     
  4. 28. Juli 2008
    AW: Fahren ohne Fahrerlaubnis

    Naja, das ja ein unterschied. Du musst ohne Auto schon viel machen, damits gegen deinen Führerschein geht. Das merkt man zB auch an dem Unterschied zwischen Fahrradpromille und Autopromille
     
  5. 29. Juli 2008
    AW: Fahren ohne Fahrerlaubnis

    Hatte sowas auch mal mit nem Freund, der is auf seinem Hof gefahren mit meinem Roller und dann auf der Straße umgedreht und leider fuhren genau in diesem Augenblick die Bullen vorbei.
    Beide zur Polizei aber beide ohne Strafe davongekommen.
    Ich weil ich es nciht verhindern konnte und er weil es kein "Regelfall" war.

    Mfg.
     
  6. 29. Juli 2008
    AW: Fahren ohne Fahrerlaubnis

    jo hab auch gelesen, dass man punkte in flensburg bekommt, obwohl man noch kein Führerschein besitzt, denke die werden erst dann richtig zur Geltung kommen , wenn man den Führerschein dann irgendwann macht.

    Hoffe, dass es bei meinem Fall auch wegen geringfügigkeit fallen gelassen wird, wie bei WERTKAUF.


    @xfIre würde mich freuen wenn du mal deinen befreundeten Polizisten, zu diesem Thema fragen könntest, und anschließend seine Antwort posten könntest.

    Danke &
    Hab euch allen ne bw gegeben .
     
  7. 29. Juli 2008
    AW: Fahren ohne Fahrerlaubnis

    Hi

    Ein Kumpel von mir, der gerade beim Führerschein machen dabei ist, wurde von der Polizei beim Roller fahren angehalten. Da der Roller natürlich getunt war, sprich fahren ohne Fahrerlaubnis & ohne Versicherung, kann er sein Führerschein jetzt wharscheinlich erstmal vergessen.
    Ein saftiges Bußgeld hat er auch bekommen.

    Zu deinem Fall:

    Ich dachte immer, dass das Üben auf einem ruhigen Parkplatz erlaubt ist 8o
    Aber da die da die netten Herren sich schon nicht sicher wahren und was von "lebenslangem Fahrverbot" oder so erzählt haben, würde ich davon ausgehen, dass das halb so wild ist.


    MfG
     
  8. 29. Juli 2008
    AW: Fahren ohne Fahrerlaubnis

    man muss die männer und frauen in grün nicht immer so ernst nehmen^^
    ein lebenslanges fahrverbot gibts doch gar nicht oder?
    ich schätze mal das deine probezeit verlängert wird und ne kleine geldstrafe wird auch dabei sein
    schreib mal pls was passiert
     
  9. 29. Juli 2008
    AW: Fahren ohne Fahrerlaubnis

    Wie ich es hasse das sich bei Rechtsfragen gleich hunderte von Leuten melden und niemand hat Ahnung davon.

    Da wie du geschrieben hast, eine Anzeige am laufen ist, wirst du in den nächsten Tagen Post bekommen.

    Du kannst dich zu den vorgeworfenen Punkten schriftlich äußern oder nichts schreiben aber dann wird angenommen das die so geschriebenen Punkte bisher der Wahrheit entsprechen.

    Leugnen wird in diesem Fall nicht viel helfen und das ganze herunter spielen ist auch schwer.
    Denn es gibt nur wenige Punkte die das ganze mildern oder straffrei ausgehen lassen können.

    Nämlich:
    Das der Parkplatz nicht öffentlich zugänglich war (die Ein- und Aufahrt war gesperrt).
    Das keine weiteren Fahrzeuge und Personen in der Nähe waren.
    Das der Parkplatz in Privatbesitz ist und man sich mit dem Eigentümer abgesprochen hat etc.
    (Wobei in diesem Fall wieder der Zugang gekennzeichnet sein muss).

    Was im schlimmsten Fall auf dich zu kommt hat BenutzMich schon geschrieben.

    Was im Regelfall auf dich zukommt kann ich dir nun als Jura-Student nennen, sprich aus mehr oder minder zuverlässiger Quelle.

    Als erstes muss man natürlich den Schriftverkehr abwarten und man muss schauen ob der Staatsanwalt nicht Gnade vor Recht walten lässt und euch bei Zugabe der Straftat, Sozialstunden und Geldstrafen anbietet.

    Wenn es zu einer Verhandlung kommen sollte sind folgende Maßnahmen der Regelfall:

    Punkte und Geldstrafe für dich, dazu ein Fahrverbot von ich glaube 3 Monaten. (Verkehrsrecht ist nicht mein Spezialgebiet ;-) )
    Bei dir persönlich beinhaltet das ganze dann eine Probezeitverlängerung um 2 Jahre und die Teilnahme an einer Nachschulung. (ca 450 Euro)

    Für deine Freundin dürfte es auf Sozialstunden in einer Einrichtung hinaus laufen (Unfallopfer betreuen etc) um ihr, ihr Fehlverhalten näher zu bringen und die Folgen die es haben kann und natürlich mit der Auflage erst mit dem 21 Lebensjahr den Führerschein machen zu dürfen. Dazu erhält sich Punkte in Flensburg und das ohne Führerschein zu besitzen.

    Edit:

    Das sind die Strafen die in den meisten Fällen bei einem solchen Verstoß und klarer Beweislage ausgesprochen werden. Was im Endeffekt dabei heraus kommt ist vom Gemüt des Richters, den unschuldigen Augen deiner Freundin und dem Wetter und was weiß ich abhängig.
    Eine Pauschalaussage: Das passiert euch!
    Gibt es nicht.
     
  10. 30. Juli 2008
    AW: Fahren ohne Fahrerlaubnis

    also vor kurzem passierte mir das gleiche aber da ist nix von lebenslänglich schein weg oder so. hatte 500 euro strafe bekommen und meinen lappen behalten. der einzige der ne sperre bekommen kann ist der ohne führerschein und das bis aller höchtens 3 jahre, aber bei eurem fall ist das harmlos da ihr niemanden gefärdet habt und auch nicht so auf einer befahrenen strasse gefahren seit. ich kenn keinen die länger als 6 monate ne sperre hatten um den führerschein zu bekommen. das was weh tun wird, ist das busgeld.
     
  11. 30. Juli 2008
    AW: Fahren ohne Fahrerlaubnis

    ein ruhiger parkplatz ist eben auch ein öffentlicher platz, also auch nur mit führerschein befahrbar. nur auf privaten abgesperrten grundstücken ist das fahren für jedermann erlaubt!
     
  12. 30. Juli 2008
    AW: Fahren ohne Fahrerlaubnis

    Also du kannst sogar eine Strafe erhalten, weil du sie fahren lassen hast.
    Zudem kann es passieren, dass sie ihren Führerschein erst mit 21 machen lassen darf.
    Es ist vollkommen egal, ob sie noch nie mit der Polizei zu tun hatte.
    Einmal fahren ohne Fahrerlaubnis ist schon genauso schlimm wie 2 mal...
    Die werden sagen, dass sie den Straßenverkehr in Gefahr gebracht hat damit!

    Wieso lässt du sie auch bloß fahren mann - ist doch klar das sowas kommen muss dann! ?(
     
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