Fahrtkostenerstattung

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von >AZRAEL<, 28. September 2009 .

  1. 28. September 2009
    Hi Leute,

    Ich hab mal ne Frage ich habe demnächst nen Test im öffentlichen Dienst in Wittlich-Wengenrohr(RLP)
    .
    Komme selber ausm Kreis Siegen-Wittgenstein (NRW)...

    Gibts da für mich (nichtschüler) ne Möglichkeit günstig an nen Zugticket zu kommen bzw kann ich es mir sogar vllt vom Arbeitsamt erstatten lassen? Ich glaube es gibt ne KLausel wo es für den öffentlichen Dienst ausgeschlossen wird aber ich bin mir nicht sicher.

    Also kosten würde die Fahrt 48€ in der 2tn KLasse.
    Als Frühbucher könnte ich es auch für 32€ (29€+3€ Versand) kriegen.

    Welche Alternativen Tickets hätte ich zur Verfügung?
     
  2. 28. September 2009
    AW: Fahrtkostenerstattung

    Ich arbeite auch in einer öffentlichen Dienstelle und dort wurden die Fahrtkosten von denen übernommen .

    Wird bei dir auch so sein.
     
  3. 28. September 2009
    AW: Fahrtkostenerstattung

    Du wirst den Betrag erst selber bezahlen müssen, bei der Dienstelle kannst du dann deine Kontodaten angeben und nach ein bis zwei Woche, wird dir das Geld in der Regel überweisen!
     
  4. 28. September 2009
    AW: Fahrtkostenerstattung

    Jau erst selber bezahlen und das ticket oder die Quittung natürlich behalten damit du deine fahrt auch nachweisen kannst, denke das das wichtig ist
    Und dann wirste dein geld wohl wiederbekommen.......Ob alles, weiß ich nicht.
    Aber ein großen teil auf jedenfall denke ich.
     
  5. 28. September 2009
    AW: Fahrtkostenerstattung

    generell gilt: Fahrtkosten für Vorstellungsgespräche, Tests etc. müssen vom Einladenden erstattet werden, wenn dies nicht auf der Einladung zum Test etc. eindeutig ausgeschlossen wurde.
     
  6. 28. September 2009
    AW: Fahrtkostenerstattung

    das ist der Punkt^^, daher die Frage obs da net doch nen Weg gibt.

    @Mastablasta5,Luna,mySQL ihr geht ja davon aus das ich schon im Dienst bin, das bin ich aber net^^. Es ist ein Vorstellungsgespräch
     
  7. 28. September 2009
    AW: Fahrtkostenerstattung

    meld vorher den arbeitsamt dass du an den tag X. da ein/en gespräch/test hast, die zahlen dir 30cent/km.

    .. aber nur, wenn der "arbeitgeber" dir es nicht erstattet.. ich schätze, dass du besser dran bist, wenn du dir ein zugticket holst und beim arbeitsamt behauptest du wärst mitm auto gefahren
     
  8. 28. September 2009
    AW: Fahrtkostenerstattung

    das ist zum Beispiel interessant, also ich werd mich beim arbeitsamt meldem.
    Also 30cent/km und das zählt nur wenn ich mim auto dahin fahre?

    weil es sind ja schon stolze 184KM da kämen 50€ bei rum...
     
  9. 28. September 2009
    AW: Fahrtkostenerstattung

    Mal ne leicht andere Frage?

    Bekommt man auch in der Ausbildung die Fahrtkosten vom Arbeitsamt bezahlt?
    Ich hatte da mal was drüber gehört, mich aber nicht damit weiter beschäftigt.

    Denn ich habe zu meine Ausbildungstelle jeden Tag 50 km hin und 50 zurück.
     
  10. 28. September 2009
    AW: Fahrtkostenerstattung

    also ich glaube, dass as arbeitsamt die fahrtkosten zur arbeitsstelle nicht trägt. da müsstest du berufsausbildungsbeihilfe beantragen. dadurch sollte soetwas abgedeckt werden!
     
  11. 29. September 2009
    AW: Fahrtkostenerstattung

    öhm also erstmal nochmal, ein paar tage VORHER den arbeitsamt erzählen dass du da ein gespräch hast, ggf. kriegst du dafür sogar einen zettel, den der arbeitgeber dann unterschreiben muss.

    also bist du überhaupt beim arbeitsamt arbeitssuchend gemeldet oder überhaupt angemeldet? behaupte einfach dass du mit dem auto gefahren bist, dafür brauchst du dann auch keinen beleg sondern nur wissen wie viele km das waren und dafür kriegste dann 30cent/km. kansnt ja trotzdem mitm zug fahren

    und an den anderen poster;

    für die ausbildung zahlt dir keiner was soweit ich das weiß. manche arbeitgeber tun das. könntest bafög für ne erstausbildung beantragen und dir ne wohnung mieten wenn der arbeitsplatz so weit weg is, das zahlt dann das arbeitsamt wenn du nicht "zu viel" verdienst
     
  12. 29. September 2009
    AW: Fahrtkostenerstattung

    nein bin net arbeitssuchend gemeldet, hab grad abi gemacht und mein zukünftiger arbeitgeber in spe bei der bullizei hat schon vorher angekündigt das die das net bezahlen. und ich meine gehört zu haben das das arbeitsamt auch net die kosten übernimmt bei auswahlverfahren im öffentlichen dienst.
     
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