#1 7. März 2008 Ich würde die Fragen gerne beantwortet haben.. Unfallversicherung: 1.Welche Personen schützt die gesetzliche Unfallversicherung? 2.Welche Leistungen erhalten die Versicherten? ( Was sind die Aufgaben der gesetzlichen Unfallversicherung) 3.Wie finanziert sich die Unfallversicherung? (Wer zahlt die Beiträge`? WIe hoch sind die Beiträge) 4.Wer sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung? ( Wie sind sie organisiert) Arbeitslosenversicherung: 1. Wer ist versichert? 2. Was sind die Leistungen der Arbeitlosenversicheung? ( Was ist die Aufgabe der gestzlichen Arbeitslosenversicherung) 3. Wie finanziert sich die Arbeitslosenversicherung? ( Wer zahlt die Beiträge`? WIe hoch sind die Beiträge) 4. Wer sind die Träger der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung (Wie sind sie organisiert) Bedanke mich schonmal im vorraus BW ist natürlich drin LG Kirus + Multi-Zitat Zitieren
#2 7. März 2008 AW: Fragen zur Unfallversicherung und Arbeitslosenversicherung!! HILFE Unfallversicherung Wer ist versichert? Die gesetzliche Unfallversicherung schützt folgende Personen: -Arbeitnehmer und Angestellte, -Landwirte, Familienangehörige, -Kinder, die Tageseinrichtungen besuchen, -Schüler und Studenten, -Behinderte Menschen in Werkstätten für behinderte Menschen, -Helfer bei Unglücksfällen, -Zivil- und Katastrophenschutzhelfer, -Blut- und Organspender, -Häuslich Pflegende und Haushaltshilfen, -Helfer bei nicht gewerbsmäßigen Bauarbeiten, -Personen, die für den Bund, ein Land, eine Gemeinde oder eine andere öffentlich-rechtliche Institution ehrenamtlich tätig sind sowie Zeugen vor Gericht, -Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger bei Erfüllung ihrer Meldepflichten, -Strafgefangene und Entwicklungshelfer sowie -Freiwillig versicherte Unternehmer. Wann erhalten Versicherte Leistungen? Bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit kommt die gesetzliche Unfallversicherung für die Folgen auf. Das heißt, sie sorgt für eine bestmögliche medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation, sowie gegebenenfalls für eine finanzielle Entschädigung. Tritt ein Versicherungsfall ein, so erbringt die gesetzliche Unfallversicherung umfassende Heilbehandlung, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (zum Beispiel Umschulung), Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und ergänzende Leistungen, Geldleistungen an Versicherte und Hinterbliebene. Wie finanziert sich die Unfallversicherung? Die gesetzliche Unfallversicherung gehört zu den ältesten Sparten der Deutschen Sozialversicherung. Im Gegensatz zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung ist die gesetzliche Unfallversicherung für die Versicherten beitragsfrei. Die Kosten für den umfassenden Versicherungsschutz der Prävention, Rehabilitation und Entschädigung tragen die Arbeitgeber. Im Bereich der Öffentlichen Hand tragen der Bund, die Länder und Gemeinden die Kosten. Selbstverwaltung der gesetzlichen Unfallversicherung Die Unfallversicherungsträger erfüllen die ihnen gesetzlich übertragenen Aufgaben der Prävention und Unfallversicherung in paritätischer Selbstverwaltung der Arbeitgeber, Unternehmer und Arbeitnehmer. Selbstverwaltungsorgane sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand. Dies stellt sicher, dass die Interessen aller Beteiligten gewährleistet sind. LG Wolkenhüpfer ich hoffe ich konnte dir helfen! + Multi-Zitat Zitieren