Frankreich: Filesharer nach Zufallsfund verurteilt

Dieses Thema im Forum "Szene News" wurde erstellt von Imagine, 6. Juli 2009 .

  1. 15. Juli 2009
    AW: Frankreich: Filesharer nach Zufallsfund verurteilt

    richtig, der angeklagte steht nämlich in der pflicht zu beweisen das er die sachen NICHT runtergeladen hat. z.b. kaufbelege usw.
     
  2. 15. Juli 2009
    AW: Frankreich: Filesharer nach Zufallsfund verurteilt

    Wie gesagt, es gibt auch noch die Möglichkeit, Medien aus dem Fernseher aufzunehmen und Musik über Internet-Radios mitzuschneiden. Ist beides legal, schließlich zahlen wir für die Aufnahmemedien ja auch GEMA-Abgaben! (Wie das in Frankreich ist, weiß ich nicht, aber wird wohl ähnlich sein...)

    Leider weiß ich nicht, wie die genaue Beweislastlage bei sowas ist, würde mich mal interessieren. Aber dass der Angeklagte seine Unschuld beweisen muss widerspricht zumindest schonmal der Unschuldsverumtung (und die is sogar in den Menschenrechten verankert^^ siehe: http://de.wikipedia.org/wiki/Unschuldsvermutung)
     
  3. 15. Juli 2009
    AW: Frankreich: Filesharer nach Zufallsfund verurteilt

    Das wär ja noch schöner, wenn man selber beweisen muss, dass man unschuldig ist. Die Staatsanwaltschaft muss beweisen, dass er etwas strafbares getan hat, nicht andersrum! Dies würde, zumindest in Deutschland, schwierig bis unmöglich zu beweisen sein. Dazu bräuchte man IP-Logs, wann er etwas runtergeladen hat.
    Aber er hat es ja selber zugegeben. Vor Gericht hätte er, denke ich, gewonnen.
     
  4. 15. Juli 2009
    AW: Frankreich: Filesharer nach Zufallsfund verurteilt

    für diese menge wäre man in deutschland nicht so glimpflich davon gekommen .. außerdem ist es doch so, das man bei eDonkey automatisch auch uploder ist ?! also während man es runterlädt, oder nicht ? ^^
     
  5. 15. Juli 2009
    AW: Frankreich: Filesharer nach Zufallsfund verurteilt

    Ist richtig, aber es muss ja erstmal jemand beweisen, dass er die Daten überhaupt hochgeladen hat!

    Gut so wie es in dem Artikel steht, hat er zugegeben, dass er die Daten über eDonkey ausgetauscht hat. Hätte er das nicht zugegeben, wäre er wahrscheinlich wesentlich besser davongekommen...
     
  6. 15. Juli 2009
    AW: Frankreich: Filesharer nach Zufallsfund verurteilt

    bei diesem fall geht es den behörden auch nicht darum dass er es hochgeladen hat. dafür haben sie tatsächlich keine beweise.
    wenn sie ihm nachweisen wollen dass er sachen hochlädt müssen sie auch beweise haben^^
    das heisst sie müssen was von ihm geladen haben , somit hätten sie seine ip und auch das beweisstück, die daten.
    da der download auch strafbar ist ist es für die polizei in diesem fall ein gefundenes fressen.
     
  7. 15. Juli 2009
    AW: Frankreich: Filesharer nach Zufallsfund verurteilt

    Aber genauso müssen sie ihm doch beweisen, dass er die ganzen Files runtergeladen hat? Ok, er hat es jetzt zugegeben, aber wie hätten die das angestellt, wenn er das nicht getan hätte? Er kann doch alle Musikdateien aus dem Radio mitgeschnitten haben, die Filme aus dem Fernsehen aufgenommen (ausgenommen der neuen Kinofilme).
    Das einzige was wirklich als Download bewiesen werden könnte, ist die ganze Software und Filme, die noch nicht im Fernsehen liefen.
     
  8. 15. Juli 2009
    AW: Frankreich: Filesharer nach Zufallsfund verurteilt

    naja in seinem fall hätten sie wahrscheinlich nachträglich nachgeforscht und die ip logs usw angefordert.
    die hätten schon irgendwie ihre beweise gekriegt das kannste aber glauben.
    da er gestanden hat ist das sowieso komplett egal wie du schon sagst^^
     
  9. 15. Juli 2009
    AW: Frankreich: Filesharer nach Zufallsfund verurteilt

    Selbst da ist es teilweise schwierig nachzuweisen, dass die Software illegal auf seinen Festplatten ist. Grade bei Betriebssystemen werden die Installations-Datenträger oft getrennt von den Lizenzen betrachtet.

    Öh, von wem? Vom ISP? Der hat maximal die Verbindungsdaten, d.h. zu welchen IPs er eine Verbindung hergestellt hat, aber keinesfalls die Daten. Das kann sich kein ISP leisten für jeden Nutzer jedes gesendete/empfangene Paket zu speichern, überleg mal was da für Datenmengen zusammen kommen...
    Und die anderen eDonkey-Nutzer, von denen das Material stammt, werden wohl kaum freiwillig zugeben, dass sie ihm was hochgeladen haben^^
     
  10. 15. Juli 2009
    AW: Frankreich: Filesharer nach Zufallsfund verurteilt

    Erstens:

    Zweitens:

    die sache ist ~3 jahre alt;-)
    da wirds mit ip-logs schon schwieriger

    MFG
     
  11. 15. Juli 2009
    AW: Frankreich: Filesharer nach Zufallsfund verurteilt

    es reicht aber schon nachzuweisen das er sich in ein p2p netzwerk verbunden hat. und das wird nicht soo schwer für die polizei und ihre experten. wenn sie das haben dann muss er erstmal beweisen dass er den stuff gekauft hat...
     
  12. 15. Juli 2009
    AW: Frankreich: Filesharer nach Zufallsfund verurteilt

    ... und sich vielleicht nur die neuste Linux-Distri geladen hat?
     
  13. 15. Juli 2009
    AW: Frankreich: Filesharer nach Zufallsfund verurteilt

    Das geht nicht, wie ja auch andere User bereits geschrieben haben. Du traust den Behörden da ein bisschen viel zu, ein P2P Netz hat ja gerade den Sinn dezentral zu sein, da kannste nicht einfach von einem Server die Logs holen.
    Naja wenn er jetzt Nero oder PowerDVD oder irgendwas anderes benutzt, muss er doch den Datenträger haben oder nicht? Ich glaube, dass man das Programm deinstallieren muss, sobald man die Software nicht mehr besitzt. Sicher bin ich mir aber nicht, ihr könnt mich ja eines besseren belehren
    Erstens sind P2P Netze nicht illegal, es gibt auch sehr viele legale Sachen die man darüber bekommt. Zweitens frage ich mich, wie der Beweis aussehen soll, dass man sich mit einem P2P Netzwerk verbunden hat? Wie gesagt, das ganze ist dezentral, du hast keinen Server irgendwo stehen, wo du dir die Logs angucken kannst. Und eines bspw. installierten Azureus kannst du da gar nichts beweisen, weil Azureus selber ja nicht loggt was du alles geladen hast.

    Die wirklich EINZIGE Möglichkeit wäre ein Vergleich der Hashes von seinen geladenen Filmen/Musik und der Releases aus dem Internet, was bei der Menge schwierig bis nahezu unmöglich wäre und vorallem den Aufwand nicht wert ist.
     
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