#1 6. Januar 2010 Hallo Habe bei einem Onlinehändler eine Maus gekauft, die dann schlussendlich kaputt ging. Der Laser spinnte oder irgend so was. Auf jeden Fall hab ich die eingeschickt, 1.5 Monate gewartet und dann bekam ich ein Mail zurück, sie könne nicht repariert werden ich bekomme das Geld in Form einer Gutschrift zurück. Kein Problem, weil ich dort eh viel bestelle. ABER: Ich habe für die Maus 51 Franken bezahlt und habe lediglicht 21 Franken als Gutschrift erhalten, denn das sei bei der Firma der Tagespreis. Jetzt habe ich ja eigentlich Verlust gemacht? Ist das rechtens? Ich lebe in der Schweiz, also nur falls das Recht hier anders wär. Greez Tschonny + Multi-Zitat Zitieren
#2 6. Januar 2010 AW: Garantiefall -> Nur Tagespreis zurückerstattet Ich war heute in einem Elektroladen beim Kundenservice, um eine Anlage abzuholen. Vor mir war ein Typ, welcher sein Notebook zur Reparatur gegeben hatte. Ersatzteil war nicht da und Acer hat ihm angeboten 1) Aufs Teil warten 2) Den Zeitwert zurückzuerstatten Er entschied sich für den Zeitwert, welcher für sein Gerät nurnoch 500€ beträgt, als neu 1000€. Immerhin 2 Jahre alt. Also hier wird das auch so gemacht (DE) - je nach Anbieter, ...aber mehr weiß ich darüber auch nicht. + Multi-Zitat Zitieren
#3 7. Januar 2010 AW: Garantiefall -> Nur Tagespreis zurückerstattet Thx hast ne BW. Hat keiner hier ne Ahnung? Eine neue Maus wurde mir nicht angeboten. Ausserdem war sie 11 Monate alt beim Einschicken. Nur so als Details + Multi-Zitat Zitieren
#4 7. Januar 2010 AW: Garantiefall -> Nur Tagespreis zurückerstattet 2 sekunden google oO zur schweiz direkt hab ich nichts gefunden + Multi-Zitat Zitieren
#5 7. Januar 2010 AW: Garantiefall -> Nur Tagespreis zurückerstattet Das ist ja auch das Problem Die Schweiz ist auch nicht in der EU. Drum hab ich gefragt Trotzdem danke + Multi-Zitat Zitieren
#6 15. Januar 2010 AW: Garantiefall -> Nur Tagespreis zurückerstattet Du widersprichst Dir hier leider. Du hast doch gesagt, dass die Dir den Tagespreis erstatten. Also bieten die Dir ja praktisch ne neue, gleichwertige Maus an. Ich würde natürlich verlangen, dass Du die Maus versandkostenfrei bekommst, dann ist die Sache doch schon geklärt. Allgemein müssen Sie Dir, da es die Maus ja noch gibt, ein Tauschgerät zur Verfügung stellen und dürfen Dich nicht einfach mit ner Gutschrift abspeisen. Also ich würde auf ein Tauschgerät bestehen. Oder eben Gutschrift für den Tagespreis, diesselbe Maus aber dann versandkostenfrei zustellen lassen (hat noch den Vorteil, dass die Garantie wieder von vorn beginnt). + Multi-Zitat Zitieren
#7 20. Januar 2010 AW: Garantiefall -> Nur Tagespreis zurückerstattet ...hab bisher immer den Preis den ich auch bezahlt habe zurück erstattet bekommen. + Multi-Zitat Zitieren