Geblitzt in der Probezeit nach Aufbauseminaranordnung

Dieses Thema im Forum "Auto & Motorrad" wurde erstellt von coda, 21. November 2011 .

Schlagworte:
  1. 21. November 2011
    Hi,
    Mir ist folgendes (dummes) passiert:

    Ich bin im Mai dieses Jahres, ein Monat vor dem Ende meiner Probezeit, mit 30 km/h zu schnell außerorts geblitzt worden. Daraufhin wurde mir ein Aufbauseminar aufgebrummt, welches ich im Dezember ablegen werde!
    Nun wurde ich heute in einer 30er Zone mit circa 60 km/h geblitzt, wäre nie so schnell gefahren, aber fremde Stadt und Dunkelheit lassen einen im Glauben sich auf einer normalen Straße zu befinden :angry:

    Folgende Frage: Was erwartet mich nun??? Ich habe vieles verschiedenes im Internet gelesen, von der Argumentation, dass ich nicht mal Punkte bekomme, da ich das Aufbauseminar noch nicht abgelegt habe, bis zum Führerscheinentzug ist alles dabei!

    Kann mir da jemand mit fundiertem Wissen helfen? Ich würde nämlich ungern den "Lappen" verlieren, das ich ein Bußgeld zahlen muss ist mir klar, mir geht's nur darum was für Konsequenzen den Führerschein betreffend auf mich zukommen.

    Vielen Dank!
     
  2. 21. November 2011
    AW: Geblitzt in der Probezeit nach Aufbauseminar

    30 zu viel in ner 30er Zone ist schon übel^^

    Aufbauseminar wird auf jeden Fall auf dich zukommen. Müssten 2 Punkte in Flensburg sein, wenn ich mich da jetzt nicht irre und Probezeitverlängerung.
    Ich denke nen Fahrverbot wird da auch noch auf dich zukommen.
     
  3. 21. November 2011
    AW: Geblitzt in der Probezeit nach Aufbauseminaranordnung

    Geh morgen in deiner Fahrschule vorbei und frag deinen Fahrlehrer direkt, wenn du eine qualifizierte antwort haben willst..
     
  4. 21. November 2011
    AW: Geblitzt in der Probezeit nach Aufbauseminaranordnung

    +3 Punkte zu deinen vorhandenen, + Geldstrafe (ca. 120EUR) und ne Verwarnung, dh. die legen dir nahe an einem Verkehrs psychologischen Seminar oder sowas teilzunehmen (könnte mpu gewesen sein, weiß ich grad nimmer) und das wars. Wie gesagt, sie legen es dir nahe das zu machen, was du aber nicht musst.
    Wenn du nun aber noch mal was machst und dafür Punkte bekommen solltest, wars das


    // @ Shnizzle: Meine , wenn man seinen Senf schon dazu abgibt, sollte man zumindest den ersten Beitrag richtig lesen!!!!
     
  5. 21. November 2011
    AW: Geblitzt in der Probezeit nach Aufbauseminar

    Lies doch bitte mal genau was ich geschrieben habe, ich muss doch schon ein Aufbauseminar machen, zwei Aufbauseminare gibt es nicht.

    Das mit der Fahrschule werde ich denke ich zur Not auch machen, dachte nur, dass es hier jemanden gibt, der da etwas mehr weiß...

    @Targa, danke für die Antwort! Und das obwohl ich das Aufbauseminar noch nicht abgelegt habe? Mir wurde "gesagt", dass es da eine Sonderregelung gäbe. Kann man die Probezeit auch nach dem Aufbauseminar noch verkürzen?
     
  6. 21. November 2011
    AW: Geblitzt in der Probezeit nach Aufbauseminar

    Also, en Kumpel von mir, mit dem ich auch das Aufbauseminar machen durfte, hat erst nen Unfall gebaut und wurde danach noch geblitz, er war so schnell das sein Schein erstmal weg war. Beides war aber vor dem Aufbauseminar, und es hat nichts daran geändert. Also gleiche Situation wie bei dir, nur andere Strafen bzw. Taten

    Die Probezeit zu verkürzen geht glaub ich nicht mehr, soweit ich weiß kann man nur die Punkte die du in Flensburg hast verringern, mehr nicht.

    2010 konnte man sie noch verkürzen, siehe:

    Fortbildungsseminar für Fahranfänger – Wikipedia

    Jetzt geht das aber wie schon gesagt glaub ich nicht mehr!
     
  7. 21. November 2011
    AW: Geblitzt in der Probezeit nach Aufbauseminar

    Mir ist ähnliches passiert:

    Ich wurde geblitzt in der Probezeit (62 statt 30), es kam Anordnung zum Aufbauseminar usw.

    Kurz vor dem tatsächlichen Beginn des Aufbauseminars wurde ich nochmal geblitzt (101 statt 70). Das wurde bei mir so gehandhabt, als wäre ich aus der Probezeit raus.

    D.h. in der Zeit zwischen 1. Mal geblitzt und Ende des Aufbauseminars ist eine Art Schonfrist, in welcher du behandelt wirst, wie ein normaler Autofahrer nach der Probezeit, also nur die übliche Strafe, die du dir im Bußgeldrechner selbst ausrechnen kannst ohne irgendwelche speziellen Probezeitmaßnahmen.

    Gibt keinen Grund, dass es bei dir anders sein sollte.
     
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