Gesetzlich vorgegebene Fahrstunden nach nicht bestandener Führerschein Prüfung

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von chrisTucker, 24. Mai 2011 .

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  1. 24. Mai 2011
    Hey Leute. Vor kurzem bin ich durch die praktische Prüfung gefallen! - War ziemlich .

    ABER !? Gibt es eine gesetzliche Vorschrift die sagt, das man danach noch mindestens 5 weitere Fahrstunden machen muss?
    Ist ziemlich viel Kohle die ich da wieder aufbringen musste!

    Das einzigste das ich weiss ist , dass man danach erst einmal 2 Wochen warten muss bis man wieder eine Prüfung machen kann.
     
  2. 24. Mai 2011
    AW: Gesetzlich vorgegebene Fahrstunden nach nicht bestandener Führerschein Prüfung

    soweit ich weiß nicht!

    du musst dur diese 2 wochen warten. dann kann dein lehrer sich wieder anmelden.

    würde dir aber empfehlen mindestens eine zu machen ist so n psychisches ding. dann kansste die nächste prüfung ruhiger angehen
     
  3. 24. Mai 2011
    AW: Gesetzlich vorgegebene Fahrstunden nach nicht bestandener Führerschein Prüfung

    Bei mir war es derselbe Fall, es müssen mindestens 2 Wochen dazwischen liegen und dabei 5 Fahrstunden abgeleistet werden. So wurde es mir vom Fahrlehrer mitgeteilt und er sagte, dass sind die Auflagen für die Zulassung zur Prüfung durch den TÜV.
    Ob das gesetzlich vernakert ist weiss ich allerdings nicht.

    Ich hoffe ich konnte weiterhelfen,

    GruSS _ViEcH_

    EDIT:
    Schau dich da mal um...

    Ich glaube fast, meine Angaben stimmen doch nicht, kann auf der Seite nichts finden was auf diese 5 Stunden Regel hinweist.

    Führerschein - Die Führerscheinprüfung - Nach der Prüfungsfahrt | TÜV SÜD GRUPPE
     
  4. 24. Mai 2011
    AW: Gesetzlich vorgegebene Fahrstunden nach nicht bestandener Führerschein Prüfung

    Also ich hatte nur 4 Std. nachdem ich durch die praktische gerasselt bin, und diese waren freiwillig.^^
     
  5. 24. Mai 2011
    AW: Gesetzlich vorgegebene Fahrstunden nach nicht bestandener Führerschein Prüfung

    Hi,

    bei meiner Frau die drei mal durchgerasselt ist.und die hat nur je eine Fahrstunde nach den zwei Wochen geleistet.

    Allerdings war der Fahrlehrer auch einer der dich nach 10 Stunden Theorie schon zur Prüfung schickt wenn du willst.

    Also wie immer ohne Gewähr, aber ein Gesetz konnt ich auch nicht googlen.

    So long

    Logger85
     
  6. 24. Mai 2011
    AW: Gesetzlich vorgegebene Fahrstunden nach nicht bestandener Führerschein Prüfung

    Nein Pflicht ist es keine, es ist aber ein guter Rat von deinem Fahrlehrer ein paar Fahrstunden noch einmal zu machen.
    Sag ihm du hast zur Zeit die Kohle nicht um 5 Doppelstunden zu machen, mach aber mind. 2 am besten in der Woche vor der Prüfung, also 2x 90 Min, damit du ruhe bewarst bei der Prüfung
     
  7. 24. Mai 2011
    AW: Gesetzlich vorgegebene Fahrstunden nach nicht bestandener Führerschein Prüfung

    ja, mich hat das alles nur gewundert das er meinte ich hab diese 5 Stunden als Pflichttermine abzuleisten, obwohl er weiss das ich nicht wirklich kohle habe.
    Naja. Werde ihn auf 2 Stunden runterdrücken müssen . Der rest ist machbar!
    Danke an alle .
     
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