kino.to: Gründer und Chef ab 08.05.12 vor Gericht

Dieses Thema im Forum "Szene News" wurde erstellt von ThKo4, 6. Mai 2012 .

  1. 10. Mai 2012
    AW: kino.to: Gründer und Chef ab 08.05.12 vor Gericht

    Jo, zum nachdenken wie die nächste Sache aufgezogen wird. Bis jetzt sind doch die "großen" fast alle recht schnell rückfällig geworden. Es ist nun mal oft schnell verdientes Geld - das reizt viele.
     
  2. 10. Mai 2012
    Zuletzt bearbeitet: 10. Mai 2012
    AW: kino.to: Gründer und Chef ab 08.05.12 vor Gericht

    Vermutlich eher zum nachdenken was er danach für ein Projekt hoch zieht, wenn man so wie heise geschrieben hat mehrere Millionen Euro damit verdient ist die Versuchung denk ich wieder groß.

    Edit: da warst wohl ein paar Sekunden schneller als ich loop
     
  3. 10. Mai 2012
    AW: kino.to: Gründer und Chef ab 08.05.12 vor Gericht

    Sowas kann man mit Sicherheit nicht veralgemeinern, jedoch wäre es in diesem Fall sicher möglich -> Zeit genug um zu grübeln hätte er ja
     
  4. 10. Mai 2012
    AW: kino.to: Gründer und Chef ab 08.05.12 vor Gericht

    Wenn er rauskommt wird sich das i-net jedoch völlig verändert haben.
    Jeder weis ja wie schnell das geht !
     
  5. 11. Mai 2012
    AW: kino.to: Gründer und Chef ab 08.05.12 vor Gericht

    hahaha ich wurde eiskalt gedisst ^^ :lol: .. ja wenn das so ist dann ist wohl nix mehr zu machen.... *****karte würd ich dann ma sagen

    mfg
     
  6. 20. Mai 2012
    AW: kino.to: Gründer und Chef ab 08.05.12 vor Gericht

    Grundsätzlich sind alle Verhandlungen vor ordentlichen Gerichten in Deutschland der Öffentlichkeit zugänglich.

    Lediglich in Fällen die mit Jugendlichen und Familienangelegenheiten sind die Verhandlungen nicht öffentlich #
    Man kann in Deutschland jederzeit zum Gericht gehen und sich Fälle anhören. Eine Terminvorschau oder ähnliches öffentlich zu machen, verstoßt jedoch gegen prozessuale Regelungen.

    Daher einfach bei dem jeweiligen Gericht vorbeischauen und nachfragen oder wie bei Fällen des besonderen öffentlichen Interesse auf die Angaben der Presse vertrauen

    GVG §§ 169 ff.
     
  7. 27. Mai 2012
    AW: kino.to: Gründer und Chef ab 08.05.12 vor Gericht

    Kann mir denn jemand nun genau sagen, ob ich was zu befürchten habe wenn ich streame? Wollte mich vorhin bei Google schlau machen und erhalte nur widersprüchliche Aussagen: Grauzone, definitiv illegal, Zwischenpufferung ist kein Download, usw...
    Bzw. warum ist z. B. movie2k nicht down wenn es illegal ist? Blick da ehrlich nicht durch
     
  8. 27. Mai 2012
    AW: kino.to: Gründer und Chef ab 08.05.12 vor Gericht

    Da blickt keiner durch, weil der eine Anwalt das sagt, der andere das und natürlich die Contentindustrie alles als illegal abtut.
    Fakt ist, es gibt noch kein Rechtsgültiges Urteil zu dem Thema, ggf. werden nach der Kino.to Geschichte die ein oder anderen User auf Grund ihres Premium Accs bei einzelnen Hostern angezeigt und vllt geht auch der ein oder andere in den Prozess. Dann wissen wir mehr
     
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  9. 27. Mai 2012
    AW: kino.to: Gründer und Chef ab 08.05.12 vor Gericht

    Ok, danke schon mal.
    Kommt selten vor, aber würde eben z.B. jetzt gerne 'nen Film streamen statt blöd zur Videothek zu fahren, und mir is da total unwohl wenn ich das alles so lese mit IP-Speicherung -> Geld- /Freiheitsstrafen etc. Zum Kotzen!
    Wäre ja auch bereit monatlich zu bezahlen, aber hab z.B. vorhin bei Maxdome geguckt und 4 von 6 Filmen die ich gesucht hatte gab's dort nicht, also ist das nicht wirklich eine Alternative zu den großen "illegalen" Streaming Portalen...
     
  10. 7. Juni 2012
    AW: kino.to: Gründer und Chef ab 08.05.12 vor Gericht

    {bild-down: http://www.youpic.in/images/hbzp1nmj_pxgen_r_630xa.jpeg}

    Der Gründer und Chef des illegalen Filmportals Kino.to hat vor dem Landgericht Leipzig ein Geständnis abgelegt. Doch das gehört zum Deal, den der 39-Jährige eingegangen ist.

    Er bedauere die von ihm begangenen Urheberrechtsverletzungen außerordentlich, ließ der 39-Jährige am Mittwoch über seinen Anwalt mitteilen. Das Geständnis war Bestandteil eines Deals, den die Wirtschaftsstrafkammer zur Abkürzung des Verfahrens vorgeschlagen hatte. Demnach soll die Strafe im Falle einer Verurteilung zwischen viereinhalb sowie vier Jahren und zehn Monaten liegen.

    Über Kino.to, das bis zu seiner Sperrung durch die Behörden größte deutsche Streaming-Portal, waren rund 135 000 raubkopierte Filme, Serien und Dokus erreichbar. Der Leipziger Fußbodenleger hatte das konspirative Projekt 2008 gestartet. Fünf Mitstreiter wurden bereits verurteilt. Schon in den Jahren vor der Gründung von Kino.to war ihm laut seinem Geständnis aufgegangen, dass man im Internet sehr viel Geld verdienen könne. Er sei den „Verlockungen erlegen“.

    „Von Reue getragen“
    Dass die viel propagierte Freiheit des Internets an Grenzen stößt – zum Beispiel die des Urheberrechts – diese Erkenntnis habe er erst nach und nach gewonnen, erklärte der Kino.to-Gründer. Für ein Vorläufer-Projekt von Kino.to war er zu einer Geldstrafe verurteilt worden. „Aus dieser Verurteilung hat er aber nicht das Signal erhalten, dass die Grundidee strafbar war“, erklärte sein Anwalt. Er kritisierte, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen mit der rasanten Entwicklung des Internets einfach nicht Schritt gehalten hätten.

    Die Wirtschaftsstrafkammer bezeichnete das vorgelesene Geständnis als „von Reue getragen“. Im Rahmen des Deals akzeptierte der Angeklagte, dass sein noch vorhandenes Millionenvermögen „abgeschöpft“ wird. Zudem muss er eine große Zahl von Handys, Note- und Netbooks sowie andere Computer-Hardware abgeben. Seine Haftstrafe wird er voraussichtlich im offenen Vollzug verbringen können. Die Wirtschaftskammer erklärte, sie würde das befürworten. Das Urteil wird voraussichtlich am Donnerstag nächster Woche (14. Juni) fallen.

    Ein Deal mit dem Chef der Raubkopierer: Gründer von Kino.to gesteht vor Gericht – und kommt glimpflich davon - Internet - FOCUS Online - Nachrichten
     
  11. 7. Juni 2012
    AW: kino.to: Gründer und Chef ab 08.05.12 vor Gericht

    Hier mal den netten Mann unzensiert von vorn:

    {bild-down: http://img7.imagebananaimg/7ig93hf7/a.jpg}


    6 Millionen Euro und 5 Jahre Freiheitsstrafe? Also Kuschelvollzug? Durchaus verkraftbar denke ich für die Summe.. sofern man mitgedacht hat und das Geld beiseite räumt... VORHER
     
  12. 7. Juni 2012
    AW: kino.to: Gründer und Chef ab 08.05.12 vor Gericht

    Naja Peedy du darfst nicht vergessen, was dann Zivilrechtlich noch dazu kommt. Das hier war ja "nur" die Strafrechtliche Seite, wenn die Urheber ankommen, werden die ihn richtig ausziehen..
     
  13. 7. Juni 2012
    AW: kino.to: Gründer und Chef ab 08.05.12 vor Gericht

    denkmal dran wie das zivielrechtlich mit ftp welt ausging
     
  14. 7. Juni 2012
    AW: kino.to: Gründer und Chef ab 08.05.12 vor Gericht

    Du darfst aber auch nicht vergessen
    Zudem wundert mich weiterhin, dass er schon 11 Monate in U-Haft sitzt. Normal ist max 6 Monate!
     
  15. 7. Juni 2012
    AW: kino.to: Gründer und Chef ab 08.05.12 vor Gericht

    Ich weiß wir spekulieren hier nur, aber angenommen ich komme aus dem Knast und habe angeblich Null Geld. Wie sollen die vielen Zivilrechtlichen Klagen beglichen werden? Gehts dann wieder in den Knast, weil ich kein Geld habe oder muss ich mich hoffnungslos verschulden?

    Von den Summen die beiseite geschafft worden sind jetzt mal ganz außen vor.
     
  16. 7. Juni 2012
    AW: kino.to: Gründer und Chef ab 08.05.12 vor Gericht

    Naja in Deutschland wird das sicherlihc so sein, dass er auf irgendeine Geldstrafe verklagt wird, diese wird dann so oder ein wenig kleiner auch zugesprochen.
    Danach muss er vorweisen was er auf den Konten hat. Hat er nichts, wird er sehr sehr sehr streng beobachtet, also ob er ausreist (nach seinem Knast aufenthalt), irgendwo Geld bunkert usw usw.
    Falls dann rauskommt, dass er was zur Seite geschafft hatte ist er nochmal dran. Da er dann schon vorbestraft ist -> direkt wieder in den Knast.
    Wahrscheinlich wird die Schadensersatzforderung aber eh seine Einnahme mehr als übersteigen und somit muss er sich verschulden (wenn du siehst was man mittlerweile für paar Musikstücke zahlt, selbst wenn man Anwalt und den Kram abzieht ist das noch ne Menge)
     
  17. 7. Juni 2012
    AW: kino.to: Gründer und Chef ab 08.05.12 vor Gericht

    Privatinsolvenz? Gibt doch genug Möglichkeiten sich von solch Schulden zu befreien auf sehr einfachem Weg.

    Wenn er Geld BAR verschwinden hat lassen, dann wird es auch für die Behörden schwer, das nachzuweisen.
     
  18. 7. Juni 2012
    AW: kino.to: Gründer und Chef ab 08.05.12 vor Gericht

    privat inso geht bei Strafsachen soweit ich weiß nicht
     
  19. 7. Juni 2012
    AW: kino.to: Gründer und Chef ab 08.05.12 vor Gericht

    Kann mir jemand erklären was

    bedeutet?

    Kann mir darunter ein paar Sachen vorstellen. Die sind aber alle irgendwie nicht optimal.

    Das geht von Vernichtung bis hin zur Übergabe an die Rechteinhaber. ?(
     
  20. 20. Juni 2012
    AW: kino.to: Gründer und Chef ab 08.05.12 vor Gericht

    in was für eine kontext denn?

    abschöpfen so weit heißt, etwas beiseite legen bzw. entnehmen.
     
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