#1 9. Juli 2012 Hey Hab ne Frage bzgl. Kündigungsschreiben vom AG. Da ich ja noch in der Probezeit von 4 Monaten bin, meine mein AG zu mir, dass ich die Probezeit nicht geschafft hätte (4 Mann Betrieb...). Warum auch immer... Gründe will er keine nennen. folgendes: Kündigung bis 19.07.12 Ich habe demnach jetzt noch 2 Wochen die ich arbeite. Er könnte aber auch sagen, ich solle meine Überstunden (40+) und Resturlaub (nach Lohnzettel sind es noch für dieses Jahr 11 Tage (da ich schon eher als Ende des Jahres bzw der Befristung ausscheide, sind es dann auch noch 11 Tage oder kann er sagen, ne Anteilmäßig nurnoch z.B. 2? Wobei wenn er das sagt und ich hätte, aber schon alle Urlaubstage jetzt letztens genommen, wäre ich bei 0, aber hätte volle 11 Tage Urlaub gehabt)) nehmen. Wenn er sagt ich soll in den 2 Wochen alle Überstunden + Resturlaub nehmen (ich das aber nicht möchte, sondern lieber noch 2 Wochen arbeiten will und dann Auszahlung), könnte ich ja rein theoretisch 2 Wochen krank machen und dann die Auszahlung verlangen oder? Es sei angemerkt, dass im Arbeitsvertrag drin steht, dass Überstunden nicht ausgezahlt werden, sondern abgebummelt d.h. ursprüngliches Ende des befristeten Arbeitsverhältnisses 31.10.12 Dann danach würden ja alle Überstunden und Urlaubstage drangehängt werden und somit würde es mindestens einen Monat lang, einen extra Lohn geben sowie Verlängerung des Arbeitsverhältnisses bis alle Überstunden abgegolten sind. Richtig? LG + Multi-Zitat Zitieren
#2 9. Juli 2012 AW: Frage Kündigung jap das siehst du soweit richtig, wenn du jetzt 2 wochen krank bist muss er dir den urlaub und die überstunden ausbezahlen in welcher form auch immer. Ob er dir deinen Vertrag jetzt einfach um weitere 3 Wochen verlängert und du in diesen Wochen nicht kommen musst zwecks Urlaub und Überstundenabbau oder ob er dir einfach die Überstunden + Urlaub mit dem nächsten/letzten Gehalt bezahlt musst du mit ihm klären. Jetzt wäre halt noch interessant zu wissen was du dann jetzt machst wenn du da nicht mehr beschäftigt bist. Weil wenn er den Vertrag um weitere 3 Wochen verlängert kannst du in diesem Zeitraum weder Arbeistlosengeld bekommen noch woanders arbeiten. Wenn er es dir aber auszahlt kannst du zumindest woanders anfangen mit Arbeiten. 1 Person gefällt das. + Multi-Zitat Zitieren
#3 9. Juli 2012 AW: Frage Kündigung Danke soweit dann bin ich ja beruhigt! Dann kann ichs ja heute beim Gespräch so in etwa drauf hinauslaufen lassen... Wenn er den Vertrag verlängert, sodass ich meine Überstunden und Urlaubstage abbummeln kann, bekomme ich ja für diesen Zeitraum (Überstunden + Urlaub = ca. 18 Tage) noch Lohn gezahlt. Danach gehe ich nen neues Arbeitsverhältnis ein (wenn ich in meinen alten Betrieb wieder kommen kann..) Interessant wäre jetzt nurnoch, bekomme ich die vollen 11 Urlaubstage noch zugesprochen oder nicht? Nicht dass die mir dann gleich sagen, ne bekommst nurnoch 1-2 Tage. LG + Multi-Zitat Zitieren
#4 9. Juli 2012 AW: Frage Kündigung Für nicht vollständig geleistete Monate gibts keine Urlaubstage. D.h. wenn du mitte Juli gehst, fehlt dir ein Tag Urlaub aus Juli. Wenn du 24 Urlaubstag im Jahr hast, dürftest du bis heute 12 Urlaubstage haben. 1 Person gefällt das. + Multi-Zitat Zitieren
#5 9. Juli 2012 Zuletzt bearbeitet: 9. Juli 2012 AW: Frage Kündigung Ah ok..und hätte ich jetzt den Urlaub schon aufgebraucht (alle 11 Tage) dann wäre was passiert? Minusstunden oder wie? Btw. 15.04.12 Eintritt - 31.10.12 Ende Arbeitsvertrages Das macht 6 1/2 (7) Monate und 14 Urlaubstage (d.h. 2 pro Monat) und würde ich jetzt am 19.07 gehen müssen, hätte ich noch 5 Tage rest (3 1/2 (4) Monate * 2 Tage = 8 // 8 - 3 = 5). (3 schon genommen von den 14) + Multi-Zitat Zitieren
#7 9. Juli 2012 Zuletzt bearbeitet: 9. Juli 2012 AW: Frage Kündigung Wenn du in 6 Monaten 14 Urlaub tage kriegst, dann umgerechnet auf einem monat 14/6 = 2,333 April bis Mai - 2,3 Tage Mai bis Juni - 2,3 Tage Juni bis Juli - 2,3 Tage 7 Urlaubstage für die 3 Monate. + Multi-Zitat Zitieren
#8 9. Juli 2012 AW: Kündigung während Probezeit Also bei mir im Geschäft läuft das mit dem Urlaub so ab, man bekommt pro gearbeiteten Monat 2,5 Tage Urlaub. Wenn man jetzt also am 14. Mai angefangen hat mit Arbeiten dann bekommt man am 14. Juni 2,5 Tage, am 14. Juli 2,5 Tage usw. Wenn man jetzt am 10. mit der Arbeit aufhört stehen einem für den Monat 0 Tage zu obwohl man ja eigentlich fast den ganzen Monat gearbeitet hat. Ich denke das es bei dir auch so ablaufen wird, weil dieses Modell bevorzugt ja schon stark den Arbeitgeber und ein noch ungünstigeres Modell für Arbeitnehmer wird es denke ich nicht geben. Also würde ich ma für den halben Monat mal 0 Tage Urlaub rechnen und nicht die hälfte von dem was man im Monat bekommt. + Multi-Zitat Zitieren
#9 9. Juli 2012 AW: Frage Kündigung Wenn im Arbeitsvertrag nicht anders geregelt, kann er nebenbei arbeiten wo er will. Was denkst Du, wieso es Menschen mit Zweitjob gibt? 1 Person gefällt das. + Multi-Zitat Zitieren
#10 9. Juli 2012 AW: Kündigung während Probezeit ich weiß jetzt nicht wie groß die firma ist, aber wenn es sowas wie eine personalabteilung gibt kann das schonmal bis zu 2 wochen dauern bis man diese nebentätigkeit genehmigt bekommt. Dazu kommt noch das wenn er in diesem anderen beruf mehr als 400 € verdienen wird da ja dann mit einer anderen steuerklasse abgerechnet wird und das sich für ihn am ende kaum lohnen wird. + Multi-Zitat Zitieren
#11 9. Juli 2012 AW: Kündigung während Probezeit So hat sich erledigt..er hatse zurückgezogen... Dazu sag ich ma nix BW an alle sin raus LG + Multi-Zitat Zitieren