#1 8. Dezember 2008 Hi, ich brauche einmal schnell eure hilfe Der Verkäufer befindet sich ja im Lieferungsverzug, wenn drei Voraussetzungen gegeben sind: - Die Lieferung muss fällig sein - Der Käufer muss die ausgebliebene Lieferung angemahnt haben - Den Lieferer muss ein Verschulden treffen (Sprich er muss Vorsätzlich oder Fahrlässig gehandelt haben) Meine Frage ist nun... Wenn der Käufer den Lieferer anmahnt. Muss die Mahnung Schriftlich erfolgen? Oder kann dies auch Mündlich per Telefon etc. erfolgen? Ich bitte euch nur zu Antworten, wenn ihr euch 100% Sicher seid. BWs sind selbstverständlich... Gruß O_OoOo
#3 8. Dezember 2008 AW: Lieferungsverzug Also ich würde sagen, man kann das auch mündlich machen, auch wenn es nicht 100% sicher ist. Du kannst ja auch mündlich einen Kaufvertrag eingehen usw. Ob es Sinn macht ist fragwürdig, da man ja keinen Beweis hat. Einschreiben wäre wohl die 100% Variante.
#4 8. Dezember 2008 AW: Lieferungsverzug Die Mahnung ist formlos... also mündlich würde reichen, jedoch ist dort die beweislast sehr gering!! Bzw. es gibt keine! daher ist es schriftlich am sicherersten. Und dazu per Post mit meinem Einschreiben! Dort muss der Empfänger dann unterschreiben, das er die Mahnung erhalten hat und kann später nicht behaupten das er die Mahnung nicht erhalten hat. bei Mail kann man sich noch raus reden... ist zwar schwer, aber möglich. daher nicht zu empfehlen und mündlich kann man es aufjeden Fall vergessen.
#5 8. Dezember 2008 AW: Lieferungsverzug Das hab ich bei google bei der Suche nach "mahnung lieferverzug schriftlich mündlich" gefunden. Quelle
#6 8. Dezember 2008 AW: Lieferungsverzug Ihr seit alle Super Vielen dank BW is natürlich an alle raus Wirklich klasse