Macbooks für 50 Euro: Otto-Kunden wollen klagen

Dieses Thema im Forum "Netzwelt" wurde erstellt von Dj.KaTa, 17. August 2009 .

Schlagworte:
  1. 19. August 2009
    AW: Macbooks für 50 Euro: Otto-Kunden wollen klagen

    Bei ner Hotelkette hatten sie den Fehler gemacht sie wollten schreiben das Angebot für den halben Preis aber sie haben geschrieben 1 Cent. Da sind 120 Buchungen oder so eingegangen und die Leitung sagt: wir haben den Fehler gemacht und jetzt ziehen wir das durch.
    Die haben jetzt 2 Tage Hotel (ziemlich luxuriös) für 1 Cent und das in glaub ich Spanien wars.

    Aber ich kann Otto voll verstehen für 50 Euro wär schon zu schön.
    Wer bestellt da eigentlich? Kann man sich ja denken, dass da was nicht stimmt.
     
  2. 19. August 2009
    AW: Macbooks für 50 Euro: Otto-Kunden wollen klagen

    Kaufvertrag ist erst wirksam, wenn du deine Ware an der Tür in die Hand nimmst. Steht nicht nur so im Artikel sondern auch in Gesetzbüchern.
     
  3. 19. August 2009
    AW: Macbooks für 50 Euro: Otto-Kunden wollen klagen

    Also bei meiner Wirtschaftsschule haben die uns beigebracht, das der Kaufvertrag erst dann gültig ist wenn 2. Willenserklärungen da sind. Da es jedoch wie schon o.g. um eine Anpreisung handelt und nicht um ein Angebot ist dieser Fall nichtig. Da sind die mit den 100,- € dann sehr gut ausgesorgt denn OTTO hätte auch garnichts geben müssen!
     
  4. 19. August 2009
    AW: Macbooks für 50 Euro: Otto-Kunden wollen klagen

    steht da nicht immer hinten im kleingedruckten, dass bei druckfehlern keine haftung übernommen wird? 0o ist jedenfalls bei prospekten immer so...


    also ich würde da einfach sagen: "schade, druckfehler" und fertig. mal ganz ehrlich, wie beschränkt muss man sein, wenn man glaubt, dass man n macbook für nen fuffie bekommt?
     
  5. 19. August 2009
    AW: Macbooks für 50 Euro: Otto-Kunden wollen klagen

    ich würde aber sowas von auf mein macbook bestehen. das hat denk ich auch etwas damit zu tun, daß die mittelschicht den großen konzernen mal eins auswischen kann und deswegen sicher sammelklagen eingehen. zum anderen ist son macbook zu dem preis super! gleich wieder verhlkern und ordentlich kasse machen. jeder der hier schreibt er begnüge sich mit dem 100€ schein lügt aber dermaßen..... scheinheilig ohne ende.
    jeder würde sonem teil nachrennen und sei es nur aus prinzip.
     
  6. 19. August 2009
    AW: Macbooks für 50 Euro: Otto-Kunden wollen klagen

    genau so ist es! bewertung ist raus!!!!

    jeder der was anderes behauptet ist einfach nur scheinheilig "also ich bin ganz anders dass sind alles juden, geldgier ohne ende"....

    dass sich manche leute nicht schähmen sowas von sich zu behaupten
     
  7. 20. August 2009
    AW: Macbooks für 50 Euro: Otto-Kunden wollen klagen

    ja genau..
    hab ja vorher schon geschrieben, dass ich genau den gleichen fall hatte, vom preis sogar noch krasser (20 statt 2000 euro)
    und ich hab damals noch nicht einmal eine gutschrift bekommen. warum auch? ich wusste sehr genau, dass es sich um einen tippfehler handelte.
    als amazon mich über den fehler aufgeklärte war ich wohl enttäuscht, aber keineswegs wütend auf die. und meinem laptop bin ich auch nicht hinterhergejagt, weil ich den fall vor gericht nie und nimmer hätte gewinnen können. kam schließlich kein vertrag zu stande. invitatio ad offerendum.
     
  8. 20. August 2009
    AW: Macbooks für 50 Euro: Otto-Kunden wollen klagen

    Bis zum Zeitpunkt wo Ware gegen Geld getauscht wird ist es von Otto doch blos ein (steht ja extra überall drauf) Unverbindliches Angebot

    Deshalb ist der Gutschein schon ne große Geste...

    Ausserdem generell MUSS kein Laden etwas verkaufen....wenn du beim Aldi dein Zeug aufs Band legst und der Verkäufer würde sagen "sorry aber leuten mit deiner Fratze verkauf ich nichts" müsste man das auch akzeptieren, auch wenns natürlich völliger blödsinn wäre.
     
  9. 20. August 2009
    AW: Macbooks für 50 Euro: Otto-Kunden wollen klagen

    ok das klingt pausibler. jedoch nimmt mab als kaufer doch an dass sie mit den preis einverstanden waren sonst stäbde es dort nicht. käufer auch einverstanden und dann kam es zum vertrag. erst danach hat otto gesagt "halt sind wir nicht" also nach dem kaufvertrag
     
  10. 20. August 2009
    AW: Macbooks für 50 Euro: Otto-Kunden wollen klagen

    Lawl hab mir zuerst gedacht .

    Macbooks für 50 Euro: Otto-Kunden wollen klagen
    - War ihnen nicht teuer genug^^

    Ist egal was der Käufer denkt, Prospekte und Internetshops bieten nichts an sondern "werben" nur für ihre Produkte...der Besteller gibt das erste Angebot ab und der Shop entscheidet dann ob er annimmt und somit den Kaufvertrag besiegelt

    lg
     
  11. 20. August 2009
    AW: Macbooks für 50 Euro: Otto-Kunden wollen klagen

    Ich würde natürlich auch alles versuchen, um so'n Schnäppchen behalten zu dürfen ^^. Mn bekommt nicht alle Tage nen MacBook so preiswert...
    Allerdings wird die Klage nie durchkommen, dazu sind die Unternehmen zu gut abgesichert. Auch in solchen Fällen gibt's überall iwo ne Klausel/Satz, der diese veröffentlichungen als unverbindlich deklariert. Aber nen Verusch ist's natürlich wert da mal seine Ware einzuklagen
     
  12. 20. August 2009
    AW: Macbooks für 50 Euro: Otto-Kunden wollen klagen

    Oh Mann lesen!
    Dafür brauchts keine Klausel weil gar kein Kaufvertrag Zustande gekommen ist.

    Kaufvertrag – Wikipedia
     
  13. 20. August 2009
    AW: Macbooks für 50 Euro: Otto-Kunden wollen klagen



    Natürlich würde jeder auf sein Macbook bestehen - man gibt die hoffnung ja nicht auf. Allerdings gibt es da keinerlei rechtliche Grundlagen für, die Kunden haben in diesem Fall auf GARNICHTS ein Recht.

    Otto verhält sich da mehr als Kulant. Hätte ich das zu entscheiden, dann wäre es höchstens n 10€ Gutschein als Entschuldigung geworden...
     
  14. 20. August 2009
    AW: Macbooks für 50 Euro: Otto-Kunden wollen klagen

    Da gebe ich Aslan recht.
    Ansonsten kann ich ja bei Otto mir jetzt Tonnen müll bestellen. Bezahlen muss ich es ja eh nicht, habe ja laut Otto eh keinen Kaufvertrag abgeschlossen.
     
  15. 20. August 2009
    AW: Macbooks für 50 Euro: Otto-Kunden wollen klagen


    mittelschicht ? nein, die wüsste das es lächerlich ist zu klagen. fast (!) reines unterschichtsverhalten!


    so ein quatsch, wie schon gesagt wurde, wenn es rechtlich richtig wäre würde es natürlich fast jeder machen ! warum auch nicht, es steht dir ja auch zu !

    aber jeder der wenigstens einen funken intelligenz hat (oder sich wenigstens EIN GANZ KLEINES BISSCHEN informiert) weiß, dass es lächerlich ist dagegen zu klagen. und OTTO hat 100 euro angeboten !! das ist für die meisten leute die sich da ein 50 euro-macbook bestellt haben wahrscheinlich ne große summe weil sie den richtigen preis wohl erst in ein paar jahren bezahlen könnten!

    aber nein, anstatt mit den 100 euro zufrieden zu sein, wollen sie dann auch noch nicht vorhandene rechtliche ansprüche geltend machen
    es ist wirklich eine arme gesellschaft geworden in deutschland..
     
  16. 20. August 2009
    AW: Macbooks für 50 Euro: Otto-Kunden wollen klagen

    Weiß zwar nicht wies im deutschen Recht aussieht, aber in österreich wurde nun Quelle verurteilt, LCD´s statt 1999.- um 199.- auszuliefern.

    Im Geschäft gilt ja, was auf dem Schild steht zählt.
    Online kommt´s ganz anders.
    Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn die Auftragsbestätigung kommt.
    Und da dies automatisch passiert, hat Quelle in dem Fall Pech.
    Hat somit dem Preis zugestimmt.


    Hab das heut im WebStandard (derStandard.at - Nachrichten in Echtzeit) gelesen.

    Quelle:
    Falsche Preise im Internet teils bindend - IT-Business - derStandard.at › Web
     
  17. 20. August 2009
    AW: Macbooks für 50 Euro: Otto-Kunden wollen klagen

    Ich finde es kurios, dass otto zwar einen 100 Kaufgutschein anbietet aber scheinbar nicht die Möglichkeit gibt das Geld einfach zurück zu bekommen.

    Ich kann daher schon verstehen wenn Kunden sich darüber beklagen schließlich hat ja vielleicht nicht jeder der Käufer Lust noch etwas anderes bei otto zu kaufen.

    Dennoch glaub ich auch, dass ein Großteil der Käufer wusste, dass es sich um einen Fehler handelt und deshalb zugeschlagen hat. Vielleicht hat auch eine einzige Person direkt mehere MacBooks bestellt um noch richtig Gewinn aus dem Fehler zu schlagen. In meinen Augen ist sowas Betrug.

    mfg DuPPerator
     
  18. 20. August 2009
    AW: Macbooks für 50 Euro: Otto-Kunden wollen klagen

    die Kunden haben eh keine Chance.....die drehen es eh so dass es nachher um einen Übertragungsfehler handelt weils online ist...


    in nem Laden wäre das ganze schon wieder was anderes...
     
  19. 20. August 2009
    AW: Macbooks für 50 Euro: Otto-Kunden wollen klagen

    die kunden haben doch gar nichts bezahlt, sondern nur auf "bestellen" geklickt. da ist gar kein geld geflossen. und wenn man schon 100 euro als gutschein geschenkt bekommt, dann wird man lust haben den auch einfach mal einzulösen^^ (es sei denn da steht ganz klein etwas von mindestbestellwert 200 euro oder so)
     
  20. 20. August 2009
    AW: Macbooks für 50 Euro: Otto-Kunden wollen klagen

    Das wäre schon um war zu sein ein macbook für 50 € naja otto lässt das bestimmt nicht zu die haben den kunden ja schon ein 100€ gutschein zukommen lassen so wie ich das heute gehört hab.
     
  21. 21. August 2009
    AW: Macbooks für 50 Euro: Otto-Kunden wollen klagen

    Ja mit der Auftragsbestätigung ist der Kaufvertrag Zustande gekommen aber ohne Auftragsbestätigung auch kein Vertrag.

    Und was im Geschäft auf den Schildern steht GILT AUCH NICHT.
    Das ist sozusagen "Werbung" und ihr gebt ein Angebot bei der Kassiererin ab das sie erst noch ANNEHMEN muss.

    Und bitte wenn ihr keine Ahnung von Vertragsrecht und pipapo habt dann lasst es doch einfach

    lg
     
  22. 21. August 2009
    AW: Macbooks für 50 Euro: Otto-Kunden wollen klagen

    Wie schon mein Vorschreiber erwähnt hat: Der angegebene Preis auf dem Schild ist kein verpflichtendes Angebot, sondern nur die Anpreisung! D.h. im Endeffekt macht nicht der Verkäufer den Preis [er macht nur einen Preisvorschlag, wie es auch die "unverbindliche Preisempfehlung" (=UVP) ist], sondern der Kunde indem er bereit ist den Preisvorschlag zu bezahlen. Man kann jeder Zeit versuchen den Preis zu verhandeln, aber auch wenn der Verkäufer den Artikel nicht vergünstigen will, musst du ja nicht kaufen. Und wenn den Artikel keiner kaufen will, weil der Preisvorschlag zu hoch ist, dann wird der Verkäufer ihn im Normalfall herunter setzen. Daraus folgt: Nachfrage regelt das Angebot

    Deshalb solltest du beim nächsten Paraphrasieren den Text genauer lesen. Da steht nämlich auch:
    Besondere Umstände
    "Es ist schwierig zu sagen, die ganze Rechtsprechung ändert sich jetzt", erläuterte der Justizsprecher die Konsequenzen des Urteils. "Denn es kamen besondere Umstände dazu." Bisher herrscht laut Koch unter Juristen die Ansicht, dass ein Preis an sich kein Angebot, sondern nur eine Einladung zu einem Vertrag ist. Dieser kommt erst mit der Bestätigung des vom Käufer akzeptierten Preises durch den Verkäufer zustande. (APA)
     
  23. Video Script

    Videos zum Themenbereich

    * gefundene Videos auf YouTube, anhand der Überschrift.