Mädchen beleidigt --> Polizeit nimmt PC weg

Dieses Thema im Forum "Szene News" wurde erstellt von 50cent, 25. November 2005 .

Schlagworte:
Status des Themas:
Es sind keine weiteren Antworten möglich.
  1. 30. November 2005
    leider von ihm immer noch keine antwort. wäre ich gott würde ich ihm abba nicht helfen. hoffe das wir bald aufgeklärt werden! ?(
     
  2. 30. November 2005
    LoL das ist totaler blödsinn.
    Eine bekannte von mir hat auch mal im chat übelst leute beschimpft, hat dann auch eine Anzeige bekommen und das wars.

    Die nehmen dir deswegen nicht den PC weg.
    Das hat damit ncihts zu tun...
     
  3. 30. November 2005
    Beleidigung ist keine Straftat sondern eine Ordnungswidrigkeit das heißt du kriegst wenn überhaupt ne Geldstrafe also und naja sie hatten garantiert keinen durchsuchungsbefehl natürlich immer vorrausgesetz die story stimmt naja falls sie deine warez finden dürfen sie es nicht benutzen weiß es gesetzwidrig ist weil das unlauter beschaffte Beweismittel sind! ^^
     
  4. 30. November 2005
    Naja, da biste ja selber dran schuld.
    Was du da ins Gästebuch geschrieben hast, war echt unterstes Niveau.
    Ich hoffe, du hast daraus gelernt. Sowas macht man einfach nicht.

    Im GB stand, dass du bei T-Online bist. Hast du da ne Flatrate?
     
  5. 30. November 2005
    Naja find die Sache schon recht seriös die Bullen haben den Rechner bestimmt nicht mehr. Den hat jetzt bestimmt die Tochter des Bürgermeisters.

    lol
    Nein Spaß
    Wie gesagt nimm dir n Anwalt und vordere deinen rechner zurück und wenn die ihn formatiert haben dann würde ich selbstjustiz machen.
    Denn Scheiß egal was fürn Anwalt der Bürgermeister hat, die dürfen dir den Pc nicht wegnehmen ohne ersichtlichen Grund z.B.: Hacken, Raubkopieren, Kinder ografie usw.

    Naja ich wünsch dir viel Glück dabei!!!
     
  6. 30. November 2005
    aussagen wiederholen sich, ich mach ma dicht.
    gruß
     
  7. Video Script

    Videos zum Themenbereich

    * gefundene Videos auf YouTube, anhand der Überschrift.