#1 14. April 2010 hi, mein aktuelles problem. Ausgezogen sind wir 1.9.09. Damals wurden knapp 20% der Mietkaution einbhalten, weil die Betriebskostenabrechnung 2009 natürlich nicht Vorlag. Nun sind 6-7 Monate vergangen und wenn ich bei dem Vermieter anrufe, sagen die nur "betriebskostenabrechnung ist immer noch nicht da - keine kohle - mir doch egal, du bist kein Mieter von uns". Habe mal gelesen, dass der Vermieter das Recht hat bis zu 6 Monate nach Beendigung des Mietvertrages ein Teil der Mietkaution vorsichtshalber zu verwaren. Ist das richtig, hat da jemand ein ähnliches Problem gehabt? Oder haben die das Recht solange die Kaution zu verwaren bis Betriebskostenabrechnung da ist? Wann kommt üblicherweise die Nebenkostenabrechnung (hab keine erfahrung damit)? Ich bin im Mieterschutzbund drin, komme aber erst Montag dorthin. Deswegen frag ich mal interessehalber hier an. mfg + Multi-Zitat Zitieren
#2 14. April 2010 AW: Mitkaution - wann muss auszahlung erfolgen Der Vermieter muss die Mietkaution, zusammen mit der Verzinsung (der Vermieter hatte die Mietkaution zur üblichen Verzinsung auf ein separates Konto anzulegen) mit der ordnungsgemäßen Rückgabe der Wohnung zurückzahlen. Das bedeutet nicht am gleichen Tag, aber umgehend. Die Auszahlung der gesamten Mietkaution ist aber nicht gegeben, wenn noch Forderungen, wegen Schönheitsreparaturen, Mietrückständen oder Betriebskostenrückständen bestehen. In diesem Fall ist der Vermieter nicht verpflichtet die Mietkaution auszuzahlen, denn die ordentliche Rückgabe der Wohnung war nicht gegeben. Der Vermiter kann, wie in deinem Fall, einen Teil der Mietkaution in seinem Besitz (du bist der Eigentümer) behalten, wenn noch eine Betriebskostenabrechnung kommen sollte. Ich weiß nicht genau, ob du von einem privaten Vermieter eine Abrechnung bekommst oder von einem Wohnungsunternehmen. Wäre interessant zu wissen, wie die Abrechnungsperioden deiner bisherigen Abrechnungen gewesen ist. Das steht meist immer auf der ersten Seite deiner Betriebskostenabrechnung aus den letzten Jahren. (zu Inhaltswertung des Beitrages, führe den Beruf des Immobilienkaufmannes aus) + Multi-Zitat Zitieren