#1 11. März 2008 Eine neue Muster-Widerrufsbelehrung für Betreiber von Online-Shops kommt am 1. April. Die bisherige Belehrung enthält Lücken und gilt als nicht rechtskonform. Deshalb sind viele Inhaber von Internet-Shops abgemahnt worden, obwohl sie sich an den amtlichen, vom Gesetzgeber empfohlenen Text gehalten haben. Das Bundesjustizministerium (BJM) gibt die neue Muster-Widerrufsbelehrung heraus. Bei der Neuformulierung sind zahlreiche Anregungen berücksichtigt worden, die von der Verbraucherkommission Baden-Württemberg, dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und vom Zertifizierungs-Unternehmen Trusted Shops vorgebracht worden sind. Deutlich kürzer als bisher soll das neue Schriftstück ausfallen. Quelle: yahoo.de + Multi-Zitat Zitieren