Ordnungswidrigkeit § 118

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von Schlütiiiii, 17. Oktober 2009 .

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  1. 19. Oktober 2009
    AW: Ordnungswidrigkeit § 118

    Kleinstadt in NRW -.-

    Ich werde denen auch sagen, das ich 90 euro nicht bezahlen kann als schüler und mit dem nachfragenw arum soviel is keine schlechte idee
     
  2. 19. Oktober 2009
    AW: Ordnungswidrigkeit § 118

    lol fürs wildpinkel ne strafe zu bekommen - habe ich noch NIEE gehört.

    Naja das Gesetz kann das aber leider ausdrücken.

    Ist natürlich die Frage iob du gleich zahlen sollst..

    hast du oder deine Eltern eine Rechtsschutz "versicherung" oder wie man das nennt?

    da bekommt man quasi ein anwalt zugeteilt der einen dann kostenfrei berät ist echt nur zu empfehlen. Hat mir auch mal noch 3 Punkte wetgemacht und paar Euros

    ansonsten lohnt es sich nicht, mit i-nem gekauften anwalt da was versuchen zu machen.

    MFg
    Al
     
  3. 19. Oktober 2009
    AW: Ordnungswidrigkeit § 118

    Mal abgesehen, dass es wirklich eine teure Summe ist. Jenachdem wo du hingepinkelt hast, kommt die Summe zusammen da Reinigunskosten entstehen.

    Aber meinst du die interessiert, dass du Schüler bist? Du hast ne Ordnungswidrigkeit begangen und Ende. Dann sagen die dir, du musst das halt irgendwie mit Ratenbezahlung bezahlen.


    Und wenn du es nicht bezahlen kannst, werden wohl deine Erziehungsberechtigten dafür aufkommen müssen!
     
  4. 19. Oktober 2009
    AW: Ordnungswidrigkeit § 118

    Erzähl uns, wie es ausging. Ob du wirklich den vollen Betrag zahlen musstest.


    Übrigends: Mit 100km/h innerorts sind 200,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot.
     
  5. 19. Oktober 2009
    AW: Ordnungswidrigkeit § 118

    Das hat die zu interessieren, wiel im gesetzt steht, das die höhe des bußgeldes vom einkommen abhänig ist und mit 18 müssen meine eltern das net zahlen, wenn die sagen nein, hab ich pech gehabt und ich hab die kohle net
     
  6. 19. Oktober 2009
    AW: Ordnungswidrigkeit § 118

    Du hast ja nicht gesagt wie alt du bist ;-) Mit 18 bist du volljährig und für deine Taten selber verantwortlich.

    Außerdem seit wann leben wir in Finnland und den Ländern? Ich habe noch nichts davon gehört, dass das Bußgeld von deinem finanziellen Status abhängig berechnet wird in Deutschland. Die Linken hatten 2008 vor das ganze umzusetzen.

    Wenn du 10mio. auf deinem Konto hättest würdest du ja keine 1000€ Strafe bezahlen für wildpinkeln. Einen Paragraphen der das besagt habe ich auch nicht gefunden. Lasse mich aber einem anderen belehren wenn jemand einen Paragraphen dazu findet.



    Mal ein Interessanter Quote für dich:

    Das wenn du absolut nicht zahlen willst. Ansonsten wie gesagt, kann man eine Ratenzahlung abmachen.
     
  7. 19. Oktober 2009
    AW: Ordnungswidrigkeit § 118

    da in rot
     
  8. 19. Oktober 2009
    AW: Ordnungswidrigkeit § 118

    Soweit ich was dazu finde, findet man nur Urteile wodrauf der Richter auf den Paragraphen zurück greift. Das heißt die Leute sind vor Gericht gezogen um zu erwirken, dass sie weniger zahlen müssen.

    Dann bin ich mal gespannt ob der Beamte in der Komune, der deine Beschwer bearbeiten wird dadrauf eingeht.
     
  9. 20. Oktober 2009
    AW: Ordnungswidrigkeit § 118

    Kannst ja wieder posten was rausgekommen ist ansonsten wiederholt sich hier ja nur alles...

    closed
     
  10. 27. Oktober 2009
    AW: Ordnungswidrigkeit § 118

    also naja herraus gekommen ist eine halbe stunde lange prädigt beim kreis und das ich 5 monate lang die 93,50 € in raten zahlen muss
     
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