polizeitkontrolle und positiv auf thc getestet

Dieses Thema im Forum "Auto & Motorrad" wurde erstellt von Nitro, 2. September 2006 .

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  1. 16. Dezember 2006
    AW: polizeitkontrolle und positiv auf thc getestet

    normalerweise müsste die anzeige fallen gelassen werden..
    mein kumpl ist 17...
    er ist total bekifft mit 6 g marihuana in der tasche mit seiner 125er angehalten worden.
    er hat nur ne anzeige bekommen die dann fallengelassen worden ist
     
  2. 16. Dezember 2006
    AW: polizeitkontrolle und positiv auf thc getestet

    na bayern is schon n hartes pflaster. ich bin mir ziemlich sicher dass es keine gerichtsverhandlung geben wird wenn es das erste mal war aber fahrverbot wirst du schon bekommen. wahrscheinlich aber nur zeitlich begrenzt ohne mpu oder sonstiges. ich würde mich an deiner stelle mal nicht so verrückt machen. good luck

    raven
     
  3. 16. Dezember 2006
    AW: polizeitkontrolle und positiv auf thc getestet

    ähm der nachweis im urin:

    das thc-cooh ist derjenige stoff, der auuch mit den meisten urintests nachgewiesen wird.
    wer in einem Urintest positiv ist, hat also dieses THC-COOH im Urin. Das weist darauf hin,
    dass irgendwann mal irgndeine menge von thc aufgenommen /und die psychoaktive Wirkung
    verspürt) wurde. Das ergebnis sagt jedoch nichts über die konkrete, ehemalige, Bekifftheit
    aus, noch etwas über die momentane Bekifftheit.

    Wenn jemand heute mit einem Joint am Steuer
    erwischt wird, kann man zwar im Urin die
    Abbauprodukte messen und im Blut das psychoaktive
    THC. Aber das allein reicht nicht, um
    dem Autofahrer eine Fahruntauglichkeit zu
    beweisen. Dazu muss noch eine ärztliche Untersuchung

    folgen, wo die Fahrtauglichkeit konkret
    untersucht wird (Reaktionsfähigkeit, psychischer
    Zustand). Und es ist schon mehrmals vorgekommen,
    dass Leute in dieser Situation von
    den Ärzten als fahrtauglich angeschaut wurden.
    Damit war eine Bestrafung wegen Fahrens in
    fahruntauglichem Zustand nicht möglich. (Und
    ist es ja auch zu Recht: Wenn man keine negativen
    Auswirkungen feststellen kann, ist der
    Konsum eines Joints nicht problematisch.)

    Wird jedoch von den Ärzten eine konkret begründete
    Fahruntauglichkeit bescheinigt, so ist eine
    Verurteilung möglich. Ebenso, wenn konkrete
    Fahrfehler begangen wurden.

    Wenn diese Revision jedoch in Kraft tritt, genügt
    neu schlicht das Vorhandensein von THC im Blut
    für die Feststellung der Fahruntauglichkeit. Die
    weiteren Säulen können dann entfallen.

    Damit wird es viel einfacher werden, einem THC-Konsumierenden
    den Fahrausweis zu entziehen.

    Wer gelegentlich kifft, sollte also vor dem Autofahren
    optimal sechs Stunden nicht gekifft
    haben. Regelmässige Kiffende hingegen sind nie
    fahrtaugli.ch, ausser sie würden drei Tage vor
    dem Autofahren aussetzen mit Kiffen.


    2.7 Wie ist das mit dem Führerscheinentzug?

    Seit dem 1.8.1998 gilt folgende Regelung: Wer beim Autofahren THC im
    Blut hat, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Anders als bei Alkohol
    (Promille-Grenze) gibt es dafür keine Mindestkonzentration. Man muß
    mit einem Bußgeld bis zu 1500 Euro, Fahrverbot bis zu drei Monaten und
    Punkten in Flensburg rechnen. Beim ersten Verstoß werden laut
    Verkehrsministerium in der Regel eine Geldbuße von 250 Euro, ein Monat
    Fahrverbot und vier Punkte fällig.
    Für einen Straftatbestand ("Trunkenheit im Verkehr", § 316 StGB)
    reicht die bloße Feststellung von Drogenkonsum jedoch nicht aus. Das
    hat der Bundesgerichtshof beschlossen (Az: 4 StR 395/98). Es gibt
    weder eine Mindestkonzentration, bis zu der davon ausgegangen wird,
    daß man nicht wesentlich beeinträchtigt ist, noch eine
    Höchstkonzentration, ab der von Fahruntüchtigkeit ausgegangen wird.
    Es wird aber auch die Fahreignung von Menschen angezweifelt, die zwar
    gekifft haben, aber gar nicht bekifft gefahren sind. Diese sollen in
    einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU), die sie etwa
    fünfhundert Mark kostet, ihre Fahrtüchtigkeit beweisen.
    Allerdings hat das BVerfG 1993 entschieden (Az: 1 BvR 689/92), daß
    einmaliger Haschischkonsum eine derartige Untersuchung nicht
    rechtfertigt. Daher wurde häufig versucht, in einem sogenannten
    Drogenscreening den regelmäßigen Konsum zu beweisen.
    Zu dieser Praxis gab es drei Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts
    im Sommer 2002 (Az: 1 BvR 2062/96, 1 BvR 2428/95, 1 BvR 1143/98).
    Danach"geht die Kammer davon aus, daß der einmalige oder nur
    gelegentliche Cannabiskonsum ohne Bezug zum Straßenverkehr für sich
    allein kein hinreichendes Verdachtsmoment bildet", daß man
    Cannabiskonsum und Strassenverkehr nicht trennen kann. Nicht zur
    Entscheidung angenommen wurde allerdings der Fall eines Taxifahrers,
    bei dem im Aschenbecher des Autos ein Joint-Stummel gefunden wurde. In
    den anderen Fällen wurde entschieden, daß eine Verweigerung des
    Drogenscreenings nicht zum Entzug des Führerscheins hätte führen
    dürfen.


    ähm jo is zwar viel text.. aber ich hoffe ich konnt helfen *mirmphegemachthab*

    greetz me*
     
  4. 22. Dezember 2006
    AW: polizeitkontrolle und positiv auf thc getestet

    ich weiß net obs klappt aber vll kriegst du es damit durch das du sehr gerne den hanftee trinkst vom nutzhanf halt... der entählt ja auch nur sehr wenig thc und naja das du dir davor ne kanne gezogen hast ^^

    und dann legste des halt so aus das des nur an den messgeräten liegt so wie man beim pusten positiv getestet wird wenn man davor sone hustenbonbons gegessen aht oder wie beim opium das du davor nur nen bissl mohnkuchen essen musst oder so... keine ahnugn obs was bringt oder net... kannst ja mal Homepage des Deutschen Hanf Verband (DHV) nachschaun ob se dir da was helfen können!

    mfg
     
  5. 22. Dezember 2006
    AW: polizeitkontrolle und positiv auf thc getestet

    zitat aus deiner beschreibung:

    "...ich hoffe der bluttest wiederlegt, dass ich zum zeitpunkt der kontrolle nüchtern war..."

    bist du nur druff??? überleg mal was de schreibst wenn de meinst, dass alles mit dir klar iss
    mgf,taubes_nüsschen
     
  6. 4. Dezember 2007
    AW: polizeitkontrolle und positiv auf thc getestet

    ich wurde mit meinem roller angehalten und auch positiv getestet allderings hatte ich auch 1,4 promille! ich hab jetzt eine anzeige am hals wegen illegalen drogenbestizt und wegen dem alkohol nächste woche hab ich verhandlung mal guggn was bei rauskommt! ich schreib euch dann das ergebnis>!
    mfg nitro-cruiser
     
  7. 4. Dezember 2007
    AW: polizeitkontrolle und positiv auf thc getestet

    also soviel ich weiß können die dir nichts anhaben wenn du des geraucht hast können die nichts machen
    nur wenn die einen mit nem päckchen erwischen passiert was
    so in der art wars bei nem freund von mir also wenn dus konsumiert hast passiert nichts
    ich hoffe des stimmt so in etwar
    MfG
     
  8. 4. Dezember 2007
    AW: polizeitkontrolle und positiv auf thc getestet

    also wenn du regelmäßig gekifft hast werden die 1,0nanogramm auf jeden fall noch in deim blut gewesen sein, wenn nicht sogar mehr... mit dem abbauen ist sone sache bei regelmäßigen rauchern sind die restmengen noch sehr sehr lange auffindbar...
    denke aber nicht das du dir allzugroße sorgen wegen dem kiffen machen musst der ärger mit dem fahren wird glaub ich im vordergrund stehen...
    grüße
    ra!d
     
  9. 4. Dezember 2007
    AW: polizeitkontrolle und positiv auf thc getestet

    Guckt mal aufs Datum von dem Thread


    Plz Close!
     
  10. 4. Dezember 2007
    AW: polizeitkontrolle und positiv auf thc getestet

    Hi,
    ich komme auch aus Bayern und kann dir zu diesem Thema nur folgendes sagen:
    Wenn der Bluttest positiv ausgefallen ist, dann schicken die dir einen Brief, wo drinnen steht, dass du dicht gefahren bist und deine Akte an das Landratsamt weitergeleitet wird. Die sagen dann wahrscheinlich, dass du ja noch in der Probezeit bist und dann gibts wahrscheinlich Stress in Form von Aufbauseminar. Ob du allerdings zur MPU musst, kann ich dir nicht sicher sagen.
    Jedoch wäre es besser, wenn du keine Probezeit mehr hättest, weil dann würde absolut gar nichts passieren. Du wirst halt nur verwarnt und die Polizei merkt sich dich.
    Ich allerdings glaube, dass du positiv zu dem Zeitpunkt warst, wo dich die Polizei kontrolliert hat, weil du min. 4-6 Tage nichts kiffen darfst(in deinem Fall) bist du im Blut clean bist.

    mfg linki
     
  11. 4. Dezember 2007
    AW: polizeitkontrolle und positiv auf thc getestet

    jetz hör doch ma auf die ganzen threads aufzukramen von vor einem jahr Oo
     
  12. 4. Dezember 2007
    AW: polizeitkontrolle und positiv auf thc getestet

    so sieht das aus..

    du kannst das Zeug ja auch in Ländern eingenommen haben wo es erlaubt ist (Holland zB...)

    also wenn man gerade nichts dabei hat, können die in der regel nichts machen
     
  13. 4. Dezember 2007
    AW: polizeitkontrolle und positiv auf thc getestet

    Informiert euch doch mal bevor ihr was schreibt, wenn sie dich erwischen und sie dich testen, der Test auch noch positiv auf den Konsum von Cannabis ausfällt bist du fällig, egal ob du in Holland oder irgendwo auf der Welt etwas geraucht hast ...

    Ich denk MPU wird auf dich zukommen.
     
  14. 26. Dezember 2007
    AW: polizeitkontrolle und positiv auf thc getestet

    erfahrung nicht und will auch keine kiffen ist ads letzte so richtig scheisssse
     
  15. 26. Dezember 2007
    AW: polizeitkontrolle und positiv auf thc getestet


    warum das denn?
     
  16. 27. Dezember 2007
    AW: polizeitkontrolle und positiv auf thc getestet

    Dich sollte man gleich aus den Verkehr ziehen scheiß Drogenmüll !!!!!!!!!!!!!!!!!!
     
  17. 27. Dezember 2007
    AW: polizeitkontrolle und positiv auf thc getestet

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