#1 2. März 2011 Hallo mein name ist Dennis ich bin 19 Jahre alt. Folgendes: Ich habe seit Geburt an kein Kontakt zu meinem Vater meine Mutter sagte mir auch nie was und meinte nur es war ein Unfall usw. , vor kurzer Zeit habe ich mir meine Geburtsurkunde geholt zum beurkunden meiner Tochter. Ebenfalls bekam ich ein Abschnitt der Vaterschaftsanerkennung , aufjeden Fall steht da ein Name bei dem Vater , ich habe meine Mutter darauf noch nicht angesprochen wollte ich auch nicht. Die Adresse wo sie mal gelebt haben exisitiert nicht mehr also diese Hausnummer gibts nicht mehr und dort wo sie sein könnte wohnt auch keiner unter dem Namen ist auch schon 19 Jahre her. Meine Frage: Kann ich irgendwie eine Anklage machen oder mein Unterhalt verlangen? Wenn er nicht zahlt legt das Jugendamt etwas vor und holt es sich bei meinem Vater zurück? Was ist wenn die Person nicht auffindbar ist? Beispiel im Ausland ist? Habe ich überhaupt Chancen mein Unterhalt zu bekommen von Geburt auf an?? Ich danke schonmal im Vorraus für eure Antworten! -Dennis- + Multi-Zitat Zitieren
#2 2. März 2011 AW: Recht an Unterhalt? Unterhalt setzt immer eine Bedürftigkeit vorraus... Am besten berätst du dich bei diesem Fall mit einem Anwalt... Hier wird es keine Spezialisten auf diesem Gebiet geben, vor allem nicht bei diesem Fall... Sich Unterhalt nachträglich auszahlen lassen (aber erst nach dem 18 lebensjahr) ist sehr schwierig/bzw. geht gar nicht. + Multi-Zitat Zitieren
#3 2. März 2011 AW: Recht an Unterhalt? also als allererstes würde ich mal das bild von mir und meiner tochter aus dem board hier nehmen! am besten mal zu nem anwalt gehen und dort nachfragen! aber dir steht aufjedenfall was zu!!! bist du noch in der ausbildung oder so? // late mit anwalt^^ + Multi-Zitat Zitieren
#4 4. März 2011 AW: Recht an Unterhalt? Falsch. Das geht! Und weist du warum? Weil der Vater noch nie Unterhalt gezahlt hat und sich im Ausland abgesetzt hat, und deshalb kann man es "Nachverlangen". + Multi-Zitat Zitieren