#1 5. Oktober 2013 bevor ich meine domain kaufe möchte ich sicher sein, dass es nachher keinen ärger wegen dem namen gibt. ich habe jetzt im register des dpma Registerauskunft des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) nachgesehen, ob die beiden begriffe aus meiner domain dort gelistet sind. bei einem begriff gibt es dort einträge einer bild-wortmarke. hat jemand erfahrungen mit den vorkehrungen die man treffen sollte bevor man eine domain kauft und einen blog betreibt? mich würde zb auch interessieren, ob ich dafür extra ein gewerbe anmelden muss. das die seite ein impressum heben muss ist selbstverständlich. + Multi-Zitat Zitieren