Rechtslage bei irrtümmlicher Verdächtigung

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von .x-tra, 29. Mai 2009 .

Schlagworte:
  1. 29. Mai 2009
    Also nehmen wir an man ist in einem Forum angemeldet.

    Ein Hans, ein Peter und eine Viola.

    Hans und Viola kennen sich persönlich.

    Peter lernt im realen Leben einen anderen Hans kennen, dieser behauptet er kenne Viola und auf einem Foto was ihm Peter in diesem Forum zeigte, dass wäre nicht diese Person, denn die Viola wäre viel dicker.Und noch paar Unschöne Sachen sagt dieser andere Hans.

    Peter lieb und nett, schreibt im Forum per PN an Viola all diese Sachen, da er ja annehmen muß Viola und der andere Hans kennen sich.

    Viola total erbost, geht davon aus, der Hans der Im forum ist, den sie wirklich kennt, habe all diese Sachen gesagt.

    Natürlich schreibt sie ihm sofort....dieser weiß von nichts.

    Gleichzeitig und unabhängig davon nimmt Peter sowieso mit dem Hans aus dem Forum Kontakt auf um ihn mal zum Kaffee einzuladen...


    Fakt ist nun, Peter schrieb Viola, was der Hans, den er schon kannte so über sie erzähle, diese nimmt an, es handle sich um den Hans aus dem Forum und geht ihn an.

    Letztendlich beschuldigt sie Peter er habe diese Lügen über Hans aus dem Forum erzählt.


    Fazit: Hans aus dem Forum will sich Anwalt nehmen, die Logs aus dem Forum geben lassen und Peter oder Viola auf Schadensersatz wegen Verleumndung verklagen.

    Geht das überhaupt?
    Also erstens es ist total Kindergarten wegen sowas zum anwalt zu rennen.
    Zweitens Peter hatte ja nie den Hans aus dem Forum direkt erwähnt, er kannte ihn ja nichtmal.


    Wie würde eurer Meinung nach überhaupt die Rechtslage aussehen, denn genau das ist nämlich mir passiert.
    In diesem Falle bin ich der Peter, der einer Bekannten etwas über jemanden der schlecht über sie rede erzählte, und diese aber dachte es war ein anderer mit gleichem Vornamen gemeint.


    Total ratlos nun.....

    Ich mein, ich hab nix zu befürchten, aber geht das überhaupt?
     
  2. 29. Mai 2009
    AW: Rechtslage bei irrtümmlicher Verdächtigung

    'nen wundertollen Text hast du da geschrieben

    1.
    => trifft nicht zu.

    2. Hat der Hans aus dem Forum zu viel Geld? Der Anwalt wird sich auf jeden Fall freuen... aber machen kann der mit Sicherheit nichts.
    Ob die Logs aus dem Forum als Beweismittel vor Gericht gültig wären sei auch mal dahin gestellt.

    3. sinnfrei -> close?
     
  3. 29. Mai 2009
    AW: Rechtslage bei irrtümmlicher Verdächtigung

    Man darf die Würde des Menschen nicht verletzen
    das würde dann zutreffen...
    Gruß.
     
  4. 29. Mai 2009
    AW: Rechtslage bei irrtümmlicher Verdächtigung

    Ja geht normal , vor länger zeit hat mal so ein typ erzählt er hätte die eine ♂️♀️ , das Mädchen
    wurde in der Schule fertig gemacht,
    daraufhin ist das mädchen zur Polizei und hat ihn wegen Verleumdung angezeigt.

    Aber wegen so einem Kindergarten gleich so ein wirbel zu machen , manche leute haben zu viel Zeit.

    Wer bist du der Hans oder der Peter ?
     
  5. 29. Mai 2009
    AW: Rechtslage bei irrtümmlicher Verdächtigung

    Er ist Viola......

    Naja also obs sich lohnt is ne andere Frage, wie gesagt Anwalt etc.... macht wenig Sinn...
     
  6. 29. Mai 2009
    AW: Rechtslage bei irrtümmlicher Verdächtigung

    Sie ist Viola =)

    Wie gesagt ich rate dir davon ab , wirst mehr nerven verlieren in der ganzen Sache als sich des überhapt lohnt.
    Ich an deiner Stelle würde einfach mit dem Hans nichts mehr zu tun haben wollen und fertig,
    wenn er merkt das du extrem sauer auf ihn bist und ihm aus dem Weg gehst, entschuldigt er sich vielleicht bei dir .
     
  7. 29. Mai 2009
    AW: Rechtslage bei irrtümmlicher Verdächtigung

    na der peter bin ich.habs ner bekannten ausm internet erzählt, dachte der den ich kenn, den kennt sie auch, weil er es sagte.hat über sie hergezogen, und ich habs ihr gesagt.

    die kennt nun einen mit gleichem vornamen, den hat sie dann natürlich zusammengeschissen, unddann hieß es ja ich hätte das erzählt, aber ich meinte ja nen ganz anderen, der so über sie geredet hat.

    naja jedenfalls soll er sich wohl die logs besorgen wollen, um zu schauen wer tatsächlich ihn da gemeint hat.

    da hab ich ja nix zu befürchten, weil ich kenn den nichtmal.

    aber eben so nem mist so einen aufstand zu machen, und er läßts über rechtsschutz laufen meinte er.

    ich würde ihm aber gern mal stecken, daß er da auf verlorenem posten kämpft mit seinem kindergartengetue.

    daher würde ich wissen wollen ob sowas überhaupt möglich ist, ich mein, das ganze ist ja im grunde nur ein irrtum seitens der fiktiven viola, also der bekannten ausm netz.
    sie hätte halt fragen müssen ob ich den bestimmten auch meine.
     
  8. 29. Mai 2009
    AW: Rechtslage bei irrtümmlicher Verdächtigung

    Dann würde ich ich an deiner stelle ihr erklären das du einen anderen meintest,
    sonst entsteht aus deiner Verwechslung ne Anzeige , und sie wird erzählen das DU es gesagt hast .
    Klär des lieber schnell auf.
    SOnst ist zum schluss Peter der *****.
     
  9. 29. Mai 2009
    AW: Rechtslage bei irrtümmlicher Verdächtigung

    das hab ich ihr doch längst gesagt.und in den logs würde das doch auch stehen.
    also ich hab nix zu befürchten.
    ich will nur wissen ob man echt wegen so nem scheiß klagen kann.
    ami zustände
     
  10. 29. Mai 2009
    AW: Rechtslage bei irrtümmlicher Verdächtigung

    Wie schon gesagt in dem Fall da es eine Verwechslung war eher nicht.
    Aber mit der geschichte mit dem Mädchen und Sex was ich vorhin erzählt hab schon.
     
  11. 29. Mai 2009
    AW: Rechtslage bei irrtümmlicher Verdächtigung

    Schadensersatz, dass ich nicht lache... http://dejure.org/gesetze/BGB/823.html

    wenn hier etwas vorliegt, dann üble nachrede, nach § 186 StGB § 186 StGB Üble Nachrede - dejure.org

    kinderkram - solche Fälle werden meist eh fallen gelassen. deswegen würde ich garnicht erst den stress anfangen, es sei denn der beschuldigte ist "wiederholungstäter"
     
  12. 29. Mai 2009
    AW: Rechtslage bei irrtümmlicher Verdächtigung

    ah danke für die info, ist also eher so, würde er überall erzählen ich wäre derjenige der den mist erzählt, dann wärs verleumnung.
    logisch.dachte mir daß wegenb sowas nix weiter passiert.

    mangels öffentlichem interesse eingestellt......so wird höchstens enden.
     
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