Risiko? Eure Erfahrungen mit der Polizei

Dieses Thema im Forum "Szene News" wurde erstellt von Lain, 24. Oktober 2005 .

  1. 26. Oktober 2005
    Also immer wenn ich was von der Post holen muss mit nem Schein muss ich meinen Ausweis zeigen, denn sonst könnte ja jeder hingehen.... Wer weiß ob der nicht Mist labert
     
  2. 26. Oktober 2005
    also ich hab er so manche erfahrungen mit der bullerei gehabt die posanteste war:

    ich bin mit meiner karre durch mein dorf gecrust, bis dann die bullen da waren, und die verfolgungsjagt begann

    jedenfalls habe ich mehrere anzeigen bekommen


    und die waren

    1.versicherungsbetrug ( gestohlendes kennzeichen benutzt)
    2.klauen der kennzeichen
    3.fahren ohne fuehrerschein
    4.koerperverletzung (hab ne oma auf dem fußweg, als ich vor dem bullen abgehauen bin, erwischt
    5.Lärmbelästigung ( karre war "anscheinend zu laut" )
    6.nicht eingetragende teile (keine abe)
    das sind 6 anzeigen und die moral von der geschicht,
    ich haette die oma nicht anfahren sollen, dann wäre ich abgehauen !

    6 monate erziehungsanstalt (klapperanstalt )
    2000 euro geldstrafe
    , fleppen mit 21 jahren !!


    also deshalb hasse ich die bullerei !!!!!
     
  3. 27. Oktober 2005
    lol

    son oldschool hacker tutorial mist ^^
    Dann ist es schon besser eine externe platte zu nehmen und die dann noch zu verschlüsseln.

    Und am besten immer nur dann rausholen wenn man am saugen ist, bzw gerad was gesaugt hat.

    Back To Topic:
    Ich glaub das die chance das man jemanden erwischt der sich jetzt paar sachen läd eigentlich niedrig ist.

    Weil normalerweise sind die hinter den großen fischen her, nicht hinter paar leuten die sich mal ein Spiel oder Fim laden.

    Obwohl es sich schon verschärft hat.
     
  4. 27. Oktober 2005
    Falsch!! Kann nicht sein! Kennzeichenmissbrauch/Urkundenfälschung (=Vergehen =Straftat nach dem StGB - kommt drauf an, ob das entwendete Kennzeichen einen Zulassungsstempel noch drauf hatte oder nicht bzw. für welches Fzg. es vorher ursprünglich mal ausgegeben war) + Fahren ohne Zulassung ( =Ordnungswidrigkeit StVZO =KEINE Straftat!), infolgedessen tateinheitliche Vergehen (=Straftat) nach dem Pflichtversicherungsgesetz (PflVersG) und nach dem Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG i. V. m. der Abgabenordnung (AO)).

    Falsch!! Fahren ohne FahrERLAUBNIS, wenn Du noch keinen Führerschein hattest oder keinen mehr. Das von Dir genannte Delikt liegt nur dann vor, wenn Du zu diesen Zeitpunkt mit einem Fahrverbot (nicht Fahrerlaubnisentzug!) aufgrund anderer Vorkommnisse belegt warst. Führerschein = materielles Recht, Fahrerlaubnis = immaterielles Recht!

    Falsch!! FAHRLÄSSIGE Körperverletzung - es sei denn, Du hast sie beabsichtigt angefahren!

    Sei froh, dass nicht noch ein Vergehen der Straßenverkehrsgefährung angenommen wurde... (weitere Straftat)

    viel zu wenig!!! Überleg mal, wenn so ein Idi... Deinen Bruder, Vater, Mutter, was weiß ich... halt einfach jemanden, der Dir wichtig ist, erwischt!


    Überleg' mal, wer eigentlich den Fehler gemacht hat! Aber ich weiß: schuld am eigenen - miserablen - Leben sind immer die anderen oder die schwere Kindheit... *gääääääääääähn*

    So - und ab nun bitte:

    BACK TO TOPIC!
     
  5. 27. Oktober 2005
    Besoffen sein und telefonieren

    ach, bin schon tausend mal besoffen aufgegriffen worden. Aber sie haben mich immer wieder laufen lassen und einmal musste ich 25€ für telefonieren auf dem Rad bezahlen
     
  6. 27. Oktober 2005
    @Kruzifix
    biste n bulle?
    machst mir langsam angst mit deinem gesetz-fachchinesisch.

    sind eigentlich die leute in kuhkäffern, wo man einen streifenwagen so 2 ma im monat sieht, genauso stark gefährdet?
     
  7. 27. Oktober 2005
    1. werde ich hier keinerlei Informationen über mich herausgeben und wirst auch keine finden ;-)
    2. wenn dem so wäre, wäre es für viele wahrscheinlich schon zu spät...;-)
    3. wäre ich dann Upper?
    4. ist es bei solchen Sachen oft unmöglich, nicht so chinesisch zu sprechen, weil sich eben alles am Gesetzestext orientiert.
    Ich weiß sehr wohl, dass es oft schwer verständlich ist - aber ich bemühe mich ja schon! ;-)

    Vielleicht merkst, dass ich zumindest "ein bisschen" Ahnung davon habe. Woher, ist ja völlig wurscht!

    Mit geht nur das Dummgelabere ohne Hintergrundwissen ziemlich auf den Geist und ich möchte nicht, dass ein User hier aufgrund von Falschinformationen sich falsch verhält und dadurch noch tiefer in die Schei** gerät! Das ist der einzige Grund, warum ich manchen Aussagen hier widerspreche. Und wenn ich widerspreche, dann begründe ich das halt auch. Nicht, wie viele andere mit "Nen Kumpel von nem Kumpel dessen Freundin... blablabla"!

    Deine zweite Frage ist ja schon fast mathematisch zu beantworten. Wahrscheinlichkeitsrechnung! Wenn nur zwei Mal im Jahr die Bullerei vorfährt, dann ist es wohl relativ unwahrscheinlich, dass Du an diesem Tag in diesem Moment in der gleichen Straße fährst und sie Dich dann auch noch sehen... Aber erwischen kann es Dich trotzdem! Und ob die Grünen in manchen Käffern besonders häufig zu sehen sind (warum auch immer...) oder ob die bei Euch lieber in der Stadt rumfahren: KEINE AHNUNG!

    MfG - K +
     
  8. 27. Oktober 2005
    @Kruzifix
    hab dir einen 10er gegeben, weil du ein sehr soziales verhalten an den tag legst und mir irgendwie sympathisch bist. (und als ausgleich für die 1 von dem typen den du im pes5 thread zur schnecke gemacht hast hat mir sehr gut gefallen)
     
  9. 27. Oktober 2005
    is ja schoen und gut das du mir das nochmal von der rechtlichen seite gibst, ich kann dir gerne nochmal den brief von dem staatsanwalt zeigen.

    ich habe das bloß nochmal so vereinfacht, dachte ja nicht das es hier so welche gibt, die auf rechtliche basis verhandeln ^^ gruß an dir ..
     
  10. 27. Oktober 2005
    Jedoch Müsst ihr die Polizei nicht reinlassen, sofern sie keinen Durchsuchungsbefehl haben - Stimmt doch, oder Kruzifix?
    Soweit ich weiß, muss der Polizist an der Tür einen Durchsuchungsbefehl vorzeigen, bevor er bei dir ins Haus darf, um nach Raubkopien zu suchen - Hat er diesen nicht, kann man immernoch sagen, dass man erst einen Durchsungsbefehl haben will. Und bis dahin kann der PC schon "weg" sein. Dürfen ja nicht einfach, nur weil sie einen TatVERDACHT haben, deine Tür eintreten...

    mfg
    MySelf

    PS: Falls das nicht mit der aktuellen Rechtslage übereinstimmt, so solle mich Kruzifix bitte verbessern...
     
  11. 27. Oktober 2005
    Naja.... dass muss man wesentlich differenzierter betrachten.

    GRUNDSÄTZLICH stimmt das. Aber da gibt es viele Einschränkungen und Möglichkeiten zu beachten!

    Klickt mal auf gegoogelten Juristenseiten auf die Suche und gebt irgendwo mal "Gefahr im Verzug" ein. Das ist eine der wichtigsten Einschränkungen, bei deren Vorliegen auch ohne Durchsuchungsbefehl durchsucht werden kann. Es gibt aber auch noch zahlreiche andere Möglichkeiten, durch die das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung eingeschränkt werden darf.

    Vereinfacht(!!!) gesagt bedeutet Gefahr im Verzug, wenn anzunehmen ist, dass der Erfolg der Maßnahme (in unserem Beispiel die beabsichtigte Sicherstellung/Beschlagnahme von Beweismitteln und/oder Verfalls- oder Einziehungsgegenständen) bis zur Einholung eines richterlichen Beschlusses gefährdet werden würde.

    Das heißt im Klartext:

    Laufen die Ermittlungen gegen Dich schon vorher im Hintergrund wird kein Grüner ohne Beschluss bei Dir auftauchen, denn da ist ja vorher genug Zeit, sich um einen Beschluss beim Richter zu kümmern.

    Ergab sich der Verdacht aber z. B. kurzfristig (z. B. nen Kumpel von Dir habense kurz vorher gebustet und der hat Dich verpfiffen - nur so als Beispiel) UND es besteht die Gefahr, dass Du davon was spitzkriegen könntest, so können diese vermuteten Beweismittel auch OHNE Beschluss und nötigenfalls MIT Gewalt (rrrrrums - da fliegt die Türe...) sichergestellt/beschlagnahmt werden. Andernfalls bestünde ja die Möglichkeit, dass Du Gegenstände beiseite räumst. Und genau das soll und darf dadurch verhindert werden.

    Übrigens: es ist UNMÖGLICH, hier in so einem Board die gesamte Rechtslage umfassend darzustellen. Nicht umsonst ist sowas eine Studienrichtung!

    Kannst übrigens auch vergessen, dass Du, selbst wenn die Grünen OHNE Beschluss dastehen, noch irgendwas verschwinden lassen kannst. Durchsuchung und Betretung der Wohnung ist ein Unterschied!

    Wieder vereinfacht: Die Durchsuchung stellt das Öffnen von geschlossenen Behältnissen in der Wohnung dar. Ein bloßes Betreten der Wohnung und eine Nachschau - sich einfach umgucken, OHNE was zu öffnen ist KEINE Durchsuchung und schon unter weit geringeren Voraussetzungen möglich, als eine Durchsuchung.

    Folglich werden sie die Wohnung auch ohne Beschluss betreten (dürfen) und selbst wenn Zweifel daran bestehen sollten, ob nun Gefahr im Verzug vorliegt oder nicht (siehe oben), so wirst Du keine Möglichkeit haben, was beiseite zu schaffen. Denn schön brav sind dann Beamte in der Bude - so lange, bis der Beschluss eben da ist, denn BETRETEN dürfen sie die Wohnung schon viel eher!

    Nochwas zu den Zweifeln: Die Rechtmäßigkeit bzw. der Zweifel daran, verhindert in unserem Rechtssystem NICHT die Durchführung der Maßnahme an sich! Bedeutet, dass Einspruch oder Widerspruch gegen eine staatliche Maßnahme zwar möglich ist, aber keine sog. aufschiebende Wirkung hat. Vereinfacht gesagt, kannst Du nur HINTERHER klären lassen, ob das staatliche Handeln recht- oder unrechtmäßig war. Die Entscheidung hierüber beeinträchtigt jedoch wiederum grundsätzlich nicht den Beweiswert der sichergestellten Gegenstände.

    Ich versuche, es an einem Beispiel zu erläutern:
    In Amerika fährt der berühmte Mörder mit der Leiche im Kofferraum durch die Gegend und der Beamte läßt sich bei einer Verkehrskontrolle den Kofferraum öffnen, obwohl er dazu keinen Grund gehabt hätte. In AmiLand kann der Täter dann nicht wegen Mordes verurteilt werden, weil das Beweismittel unrechtmäßig entdeckt wurde.
    Das ist bei uns eben NICHT so! Auch, wenn die Leiche durch Zufall oder durch eine unrechtmäßige Handlung des Beamten bei uns gefunden wird, ist noch lange nicht die Mordanklage vom Tisch. Das sind unterschiedliche Rechtssysteme.

    Anhand des einfachen Beispiels einigermaßen verständlich?

    Faktisch ist es also so: wenn die Grünen vor der Tür stehen - ob mit oder ohne Beschluss - dann ist es zu spät!

    Denn sobald Du die Türe geöffnet hast, werden sie dich nicht mehr aus den Augen lassen! Und nochmal: reines BETRETEN der Wohnung ist was anderes als eine DURCHSUCHUNG und unter bereits weit leichteren Voraussetzungen möglich! Und rechtlich ist es auch so, dass selbst, wenn die Türe mit ins Haus fliegt und die Beamten in Deiner Bude stehen, das noch immer keine Durchsuchung ist!

    Es ist sehr schwer, das alles in einfachen Sätzen für jedermann verständlich zu machen. Ich versuche es halt einfach und möchte nochmals drauf hinweisen, dass es sogar eigene Foren gibt, in denen solche Themen seitenlang diskutiert werden!

    Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass Darstellungen von mir keinesfalls vollständig sein können. Wenn dies so wäre, dann wäre ich der Herr Bundesgerichtshof persönlich! ;-) und man könnte diese hohen Herren abschaffen!

    Verstanden?

    MfG - K +
     
  12. 27. Oktober 2005
    ALso mal zur aufklärung alle die meinen nen starken magneten oder elektromagneten oder was auch immer emp und son schwachsinn wer glaubt das es funktioniert dem lass ich seine illusion aber ihr glaubt gar nich war die alles noch retten da sind die labors die man ab und zu mal im fernsehen sieht mit ner verschmorten nen dreck nur so als tipp nich das einer mal seine platte leert weil auf nen knöpfen gekommen ist.

    Und zur Polizei die klopfen an sollten ihren "Durchsuchungsbefehl" zeigen und es muss ein unabhängiger zeuge dabei sein "der wird meistens von denen gestellt leider 8)" das heißt er darf nichts machen nur gucken nichmal tragen helfen oder sowas, wenn das nicht der fall ist Leute glück gehabt. Sagt tschüss bis zum nächsten mal ^^.

    solte ich was falsches geschrieben haben bitte posten.

    mfg Intenso
     
  13. 27. Oktober 2005
    wenn sie nen durchsuchungsbefehl haben kannst du die tuer schliessen und den in ruhe drinnen durchlesen (sprich pc ausm fenster schmeissen)

    sie duerften die tuer eintreten o.ae, wenn gefaehr im verzug is (verdacht auf flucht deinerseits)


    quelle: irgendn tut fuer "was tue ich wenn sie tatsaechlich vor meiner tuer stehn"
     
  14. 27. Oktober 2005
    Unabhängiger Zeuge kann auch der Nachbar sein. Muss man halt entscheiden, ob man den dann in seine Bude lassen will ;-)

    Und ist auch nur dann Voraussetzung, wenn jemand verfügbar ist und es demjenigen auch zumutbar ist. Früh um vier ist es unverhältnismäßig, den Nachbarn rauszuklingeln - nur als Beispiel. Wenn die Grünen begründen können, warum sie keinen dabei haben, dann geht es auch ohne! Und schwupps - sind sie drinnen!

    MfG - K +

    Ach ja, und das müssen sie nicht Dir gegenüber begründen, sondern im Falle einer Rechtmäßigkeitsüberprüfung dem Verfassungsrichter, warum sie keinen unabhängigen Zeugen dabei hatte.

    Dein TSCHÜß würde also auch nichts bewirken! Sagen kannst es ja, aber sie werden daraufhin nicht verschwinden!

    @Intenso: wäre nett, wennde mal nen Absatz oder n Komma machen würdest - man tut sich sehr schwer mit dem Lesen Deines Beitrages. Danke
     
  15. 27. Oktober 2005
    Gilt das auch für das Öffnen von Ordnern auf dem PC?
     
  16. 27. Oktober 2005
    OH MANN

    Wenn man das heir liest..
    Ein Kumpel von dem der Kumpel die Eltern, die cousine und von der der Freund, der wurde gebustet..nun gut.
    Immer diese Geschichten! Labert nicht rum, sondern legt Fakten auf den Tisch ;-)

    Also wie groß das Risiko ist, das kann man doch nicht verallgemeinern.
    Wenn ich eine Warez Seite betreibe, dann ist das Risiko viel größer, als wenn ich mal nen Album lade.

    Und zum Thema Proxys:
    Mag sein, dass sie etwas bringen, aber im ernstfall sind sie völlig überflüssig!
    Wenn man die reale IP wissen will, dann ist die Proxy in den meisten Fällen auch kein allzu großes Problem.
     
  17. 28. Oktober 2005
    Hey, ich denke, diese Frage ließe sich durch Nachdenken leicht selbst beantworten: ist denn ein Ordner auf einem PC ein "Behältnis" wie ein Schrank oder der Bettkasten??

    Ordner in PCs sind Daten, für die wiederum ganz andere Vorschriften gelten!

    MfG - K +
     
  18. 28. Oktober 2005
    hmm bei mir kommt die polizei imer nur wenn ich was nagestellt habe ne spass bei seite wenn ich wie gerade gelesen habe die tür zu macht um den durchsuchengsbefehl zu lesen und ich weg gehe da werden die doch mistrauisch oder meinste nicht. ok ich weis ja nicht wie das bei euch so ist aber bei uns sind die meisten haustüren mit glas.
     
  19. 28. Oktober 2005
    Egal, woraus die Türen sind... Du wirst wohl keine Gelegenheit mehr bekommen, den Beschluss "alleine" durchzulesen...
     
  20. 28. Oktober 2005
    Die männer in grün, machen sich auf die jagt nach "illegalen downloader" wo es sich lohnt, bei so leuten wie "wir" (manche), wird sich das vorbeikommen garnicht lohnen.... :]
     
  21. 28. Oktober 2005
    Die illegalen Sachen werden bei mir nur auf externe Pladden gespeichert!
    Die Pladden mach ich jedesmal in die Kuscheltiere von meiner kleinen und leg sie dort ins Zimmer !
    Sie werden auch nur dann rausgeholt, wenn ich was lade!
    Dort vermutet sie keiner, und ich denke nich, das sie jemals wegen ein wenig Raubkopiererei die Erlaubnis bekommen, das Zimmer meiner 3 Jahre alten Tochter zu durchsuchen!

    Ansonsten, wenn ich mal was Uppe, dann sinds Rar-Archive die PW geschützt sind, und außerdem die Namen der Archive nich zum Upload passen!

    Bsp. ich uppe "kaspersky Anti-Virus" !
    Dann heißen die Rars "Urlaubsfotos" oder sonstwie!
    Zur Sicherheit ist natürlich immer ein Proxy an, in der Hoffnung das wenn sie mich mal erwischen, das es ihnen zuviel Arbeit ist die meine wahre IP rauszubekommen!
    Und gerade bei Beamten... da sollte das Wort Arbeit gar nich erst fallen!!

    Grz
    Darkspy
     
  22. 28. Oktober 2005
    ich ahbe mal ne frage^^

    kann man sich irgentwie schützen wenn man eine Distanzierung vor der hp bzw vor dem board reinhaut also nur rein wenn du dafür bist

    na ihr wist schon was ich meine.... ich kenne eine seite da ist die Distanzierung extrem lang und in deutsch und englisch.... natürlich habe ich mir net alles duchgelesen ist mir persöhnlich zuviel text^^

    also bringt das was oder überhaupt nichts

    ps.: will die Distanzierung nicht posten ist extrem lang xD
     
  23. 28. Oktober 2005
    ich hab in dem zusammenhang noch en andere frage:

    macht es einen unetrschied, ob man z.B nen film auf em rechner gespeichert hat oder man ihn auf cd gebrannt und vom rechner gelöscht hat?
     
  24. 28. Oktober 2005
    Wurde mnur von der Police nachts um 3 Uhr auf der Straße abgefgangen und heim gefahren das wars und da war Ich 15
     
  25. 28. Oktober 2005
    ein freund von mir hats erwischt, er hat ne geldstrafe bekommen und den Pc für immer weg. Bei dem ham se über 800 cds mit musik und filmen gefunden =)
     
  26. Video Script

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