#1 24. November 2010 Hey Leute, kurze Frage zu den Sonderziehungsrechten (=SZR) bei der Seefracht. 1SZR = ca. 1,2 EUR In meinem Buch steht der Satz : "[...] haftet der Verfrachter für Verlust oder Beschädigung der Güter in jedem Fall höchstens bis zu einem Betrag von 666,67 SZR [...] oder die Einheit oder einen Betrag von 2 SZR für das Kilogramm des Rohgewichts der verlorenen oder beschädigten Güter, je nachdem welcher Betrag höher ist." Wenn bei einer Lieferung von beispielsweise 500 Hemden, 50 Hemden (Rechnungswert: 2000 EUR + 20 EUR Verpackungskosten) verloren gehen, berechne ich dann die Kosten, die der Verfrachter zu tragen hat so: 50 Stck. x 2 SZR = 100 SZR ? Oder muss er hier 666,67 SZR zahlen, weil kein Kilogramm angegeben ist und so auch die 2000 EUR etwas mehr abgedeckt werden ? Bei den restlichen Transportarten werden ja bei Verlust/Beschädigung der Ware einfach 8,33 bzw. 17 SZR je KG berechnet... // edit erledigt Danke und Gruß