#1 25. Juli 2009 servus leutz hab heut ein brief vom ordnungsamt bekommen. die werfen mir vor des ich am 10.07 im halteverbot geparkt habe. schön und gut, aber wie kann ich da ein strafzettel kriegen wenn ich da grad ma 10 min stand und des am auto??? und ich hatte nichtmal ein strafzettel an der scheibe. und des komische ist um die zeit bin ich los gefahren zur werkstatt kann man dagegen was machen??? + Multi-Zitat Zitieren
#2 25. Juli 2009 AW: srafzettel frage einspruch erheben, vllt gibts zeugen...mal mit den leuten bei der stadt reden... + Multi-Zitat Zitieren
#3 25. Juli 2009 AW: srafzettel frage normalerweise müsstest du zumindest nen zettel ander scheibe haben müssen wo drauf steht das du in den nächsten tagen post bekommst wegen dem vergehen. wirst wahrscheinlich nix gegen machen können. aber viel ist es bestimmt nicht denn ich habe letzte woche selber im absoluten verbot in einem wendehammer geparkt und habe da eine strafe von 15€ bekommen (es sei denn du hast die feuerwehr behindert dann sind es wenn ich recht informiert bin 40€ und nen punkt) + Multi-Zitat Zitieren
#4 25. Juli 2009 AW: srafzettel frage zeugen habe ich ja selber die des auch komisch finden zeuge von denen steht hier PK´lutomski, d610 köllner pok + Multi-Zitat Zitieren
#5 25. Juli 2009 AW: srafzettel frage Ja was willst du da machen ? 10 Minuten is ja auch nich erlaubt ^^ Kannst nichts gegen machen, haben dein Nummernschild aufgeschrieben und dir dann nen Brief geschickt.....Kennt man doch ^^ Probier gegen anzugehen wenn du im Auto saßt, aber da wird eh nichts draus.... + Multi-Zitat Zitieren
#6 25. Juli 2009 AW: srafzettel frage die zeugen die die angeben sind einfach nur die beiden beamten die den zettel ausgestellt haben + Multi-Zitat Zitieren
#7 25. Juli 2009 AW: srafzettel frage aber wie geht des wenn ich am auto stehe direkt an der tür und ich seh da net ma jemanden von den beamten und sage ja bin ja auch dann zur werkstatt gefahren um die zeit + Multi-Zitat Zitieren
#8 25. Juli 2009 AW: srafzettel frage Das stimmt nicht, er wurde vermutlich aufgeschrieben, in den super Computer aufgenommen und damit hat sich das. Und ob es 5 Minuten waren oder 10 Minuten ist doch vollkommen egal, es heißt ja schliesslich HALTEverbot. . + Multi-Zitat Zitieren
#9 25. Juli 2009 AW: srafzettel frage normalerweise bekommst du einen zettel auf die scheibe wo steht mom ich guck mal hab den grad hier^^ : Sehr geehrte verkehrsteilnehmer, im rahmen der überwachung des ruhendem straßenverkehrs wurde festgestellt, dass dieses fahrzeug zum zeitpunkt der kontrolle verkehrordnungswidrig abgestellt war. in den nächsten tage wird daher dem fahrzeughalter eine schriftliche verwarnung mit anhörungsbogen übersandt. Es wird gebeten, vorab von zahlungen und rückfragen abzusehen mit freundlichen grüßen stadt lüdenscheid rechts und ordnungsamt kann allerdings auch schon städte geben wo man das nicht mehr bekommt damit die netten leutchen nicht mehr aussteigen müssen und das direkt ausm auto aus machen können.aber bei uns müssen die sich noch ein wenig bewegen + Multi-Zitat Zitieren
#10 25. Juli 2009 AW: srafzettel frage wenn der Zettel wirklich vom Ordnungsamt ist (überprüfe Adresse und Kontonummer an die das Geld gehen soll) kannst du da gar nichts machen. Evtl war das Gerät defekt und sie haben dich per Hand aufgeschrieben und konnten daher kein Knöllchen ranmachen. Es kommen natürlich viele und sagen sie haben kein Knöllchen erhalten. Von daher, zahle die 5 oder 15€ + Multi-Zitat Zitieren
#11 25. Juli 2009 AW: srafzettel frage naja bei uns müssen bzw laufen die ja noch rum ich finds halt nur richtig komisch wie des zus tande kommen kann wenn man am auto steht hatte auch schon son ähnlichen vor falll im beschränkten halteverbot wo ich getränke einkaufen war (schrieb ich rein plus noch den paragraphen des man dann länger stehen darf ) und die meinten nur man konnte nix erkennen denken die ich lass mein auto da offen des die sehen ich war einkaufen?? + Multi-Zitat Zitieren
#12 25. Juli 2009 AW: srafzettel frage das man ein knöllchen ans auto bekommt ist nur ne nettigkeit der verwaltung aber absolut kein muss! + Multi-Zitat Zitieren
#13 25. Juli 2009 AW: srafzettel frage sieh es einfach ein das du den strafzettel bekommen hast, wenn du 10min im halteverbot standst wird der bezahlende betrag sicherlich nicht so hoch sein. Zahle ihn und die sache hat sich erledigt. du weist ja selber das du 10min dort standest , jetzt lernst du draus das du dir lieber nochmals 10min für das parken vergeudest um nicht mehr zahlen zu müssen Lg ItalianStallion + Multi-Zitat Zitieren
#14 26. Juli 2009 AW: srafzettel frage so oder so hab ich keine andere wahl nur rauszögern kann ich es aber was ich halt net verstehe wie man ein knöllchen bekommt ohne des da jemand war?? sogar die kollegen die da waren wundern sich wie des geht weil wir 4-6 leute dort standen und keiner was mitbekam und net ma auf den anderen autos war ein knöllchen zu sehen ist ein halteverbot für ne bestimmte zeit und da standen locker 5 autos + Multi-Zitat Zitieren
#15 26. Juli 2009 AW: srafzettel frage vllt. auch mit ner videocamera?? aber wie is des eig. wenn ich im halteverbot stehe und ein fahrer am auto ist und des dann länger als 2 min sind, kann man ja eig. stehen bleiben solange man halt entläd... is ja bei den umzugsfirmen und ihren lastern nicht anders, solang da n fahrer mit dabei steht der jederzeit das auto wegbewegen kann, dürfen die des ja auch oder irre ich mich da`? + Multi-Zitat Zitieren
#16 26. Juli 2009 Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 15. April 2017 AW: srafzettel frage bitte noch einmal die theorie prüfung wiederholen....... Das Parkverbot ist in Deutschland nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) mittels Verkehrszeichen und nach § 12 geregelt. Dort ist auch das Parken definiert: „Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.“ Überall, wo ein Haltverbot angeordnet ist, darf auch nicht geparkt werden. So wie es hier gerade alle sagen würde dann dies der Fall sein: {img-src: //www.powerdays.de/20050930/images/parkverbot.gif} Da der Threadersteller dort länger stand, ist es eine Widrigkeit die geahndet wird. Dabei ist es egal, ob ein Zettel an die Scheibe geklebt wurde, oder die Kontrolleure im Straßencafé gegenüber saßen und ihn nur beobachtet haben. ABER: {img-src: //www.dvr.de/html/betriebe_bg/daten/stvo/grafiken/283.gif} Im Halteverbot hat er überhaupt keine Berechtigung zu parken + Multi-Zitat Zitieren
#17 28. Juli 2009 AW: srafzettel frage man darf nur im beschränkten halteverbot be und entladen im absoluten halteverbot gibt es keine ausnahmen naja aber ein versuch is es werd nen wiederspruch einzulegen kann mir da jemand helfen? ich weiß sollt zahlen aber ich muss es erstens hinauszögern und vllt klappt es ja auch + Multi-Zitat Zitieren