Strafrechtliche Frage: versuchter Mord oder Totschlag - Fahrlässigkeit oder Vorsatz?

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von Valance, 4. November 2014 .

  1. 10. November 2014
    AW: Strafrechtliche Frage: versuchter Mord oder Totschlag - Fahrlässigkeit oder Motiv?

    also nachdenken ist im forum nicht mehr angesagt ^^?????

    ich sprach von fahrlässigkeit!!! ... und wenn ich halt gewollt in die menschenmenge fahre, ist das natürlich eine versuchte straftat... aber das hab ich auch nie bestritten. ALSO LESEN !!!! du hast da iwas zwischen versuch und fahrlässigkeit verwechswechelt . denn wenn ich etwas will (und es nicht klappt), dann bin ich stets im versuch drin (außer rücktritt z.b.).


    ergebnis: du musst mal nachdenken was du für einen mumpitz schreibst. keine ahnung von nichts und groß labern ... kenne zu viele solcher leute^^.

    du solltest dich mal über die unterschiede von VORSATZ, VERSUCH und Fahrlässigkeit informieren.

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    ob es zum verfahren (anzeige) kommt, entscheidet stets die staatsanwaltschaft! wenn die meint, vergewaltigung ist ok, dann gibts auch kein verfahren vor gericht! das wird aber keiner abstreiten . das gericht legt dann nur das strafmaß fest (oder stellt eben fest, dass nicht strafbar war ).

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    ich weiß ja nicht was du beruflich machst, aber das ist mal totaler mumpitz .
    das hat nach dem Sachverahlt NULL mit mord zu tun (außer da würde stehen: er warf die gabel um ihn zu töten xDDDDDDDDDDDDDDDDD). also für mord ist schlicht kein raum!
    auch dein vergleich ist für keinen nachvollziehbar ... ich glaube, du hast keine ahnung was ein "niederer beweggrund" ist. guck mal was darunter fällt und sei froh xDDDDDDD... (OPFA).... (wer schlau ist, der versteht auch was von dem zeugs .... außer ich bin PRO LINKS KACK ROFLxDDD
     
  2. 10. November 2014
    AW: Strafrechtliche Frage: versuchter Mord oder Totschlag - Fahrlässigkeit oder Motiv?

    Lern lesen... Ich schrieb nicht ohne Grund "ausschließlich". Deine Argumentation dürfte hier allerdings an ihrem Ende angelangt sein, denn deine Argumente werden lächerlich.
    Selbstverständlich wird eine Staatsanwaltschaft niemals davon ausgehen, dass eine Vergewaltigung ok ist. Wenn überhaupt, würde man vielleicht annehmen, das kein hinreichender Tatverdacht besteht.

    Nein, tut es eben nicht. Nach Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft entscheidet das Gericht im Zwischenverfahren, ob das Hauptverfahren eröffnet wird. Und auch hier schreibst du wieder "Mumpitz", denn das Gericht kann gemäß § 153 u. § 153a StPO ein Verfahren auch einstellen, wenn es eine strafbare Tat gab. Das wird es bei einer Vergewaltigung (um bei deinem Beispiel zu bleiben) aber wohl kaum, denn hier wird wohl jeder einsehen, dass es an der geringen Schuld fehlt.

    Lesen kannst du wirklich nicht oder? Erst mal stelle ich mir die Frage, ob du dabei warst und dem Täter in den Kopf schauen kannst. Denn du weißt ja scheinbar mit absoluter Sicherheit, was in anderen Menschen vorgeht.
    Des Weiteren benutze ich nicht ohne Grund den Konjunktiv, wenn ich schreibe dass ein Mord(-Versuch) denkbar wäre. Im weiteren Verlauf erläutere ich dann, dass - und warum - ich nicht ernsthaft eine Mordanklage in Betracht ziehe. Du widersprichst mir also vollkommen unnötig und sinnfrei. Was deine alberne Ansammlung an Smilies übrigens nicht besser macht.
     
  3. 10. November 2014
    AW: Strafrechtliche Frage: versuchter Mord oder Totschlag - Fahrlässigkeit oder Vorsatz?

    erklär mir mal wie man "bewusst fahrlässig" einen mord begehen kann? das gebilde würd mich mal interessieren.
     
  4. 11. November 2014
    AW: Strafrechtliche Frage: versuchter Mord oder Totschlag - Fahrlässigkeit oder Vorsatz?

    Geht natürlich nicht. Hier liegt man im Bereich des Eventualvorsatzes, weil man den Tod billigend in Kauf nimmt. Nach (noch) aktueller Rechtslage ist Mord ein Delikt, das den Vorsatz bedingt. Das ergibt sich aus den Motiven, die in Absatz 2 genannt werden. Der Tod wird also nicht einfach nur billigend in Kauf genommen, sondern soll gezielt herbeigeführt werden.
     
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