#1 28. Januar 2010 Hey Leute, Ich arbeite in einem Computerunternehmen auf 400 € Basis als Aushilfe. Nun bei uns ist es so das man sich in den Arbeitsplan einträgt bzw eingetragen wird und dann da sein muss. Für erscheinen auf der Arbeit werden einem Stunden angerechnet für die man bezahlt wird. Also alles relativ normal. Jetzt hat Chef nen paar neue Regel aufgestellt. Unter anderem das man für nichterscheinen Stunden abgezogen bekommt. Also sagen wir ich gehe Montag und Dienstag 8 Stunden Arbeiten. Dann habe ich ein Saldo von 16 Stunden. Nun wenn ich jetzt Mittwoch eingetragen bin für 8 Stunden und nicht erscheine, dann will Chef die 8 Stunden von meinem Lohn abziehen. Jetzt die Frage: Ist das Rechtens? MfG JudasIscariot
#2 29. Januar 2010 AW: Stunden abziehen für nichterscheinen? Wenns im Arbeitsvertrag steht, wahrscheinlich ja. Stehts nicht drin, ist das ne nachträgliche Änderung des Arbeitsvertrages, der bei Seiten zustimmen. Tust du das nicht, er zieht aber trotzdem was ab, kannste den Lohn einklagen. Die Frage ist, ob er dich danach noch in seinem Hause haben will... Grundsätzlich bist du aber dazu verpflichtet, am Arbeitsplatz zu erscheinen, Sanktionen sind also nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Wenn du sagst, du kommst, er das einkalkuliert, du aber nicht kommst und iohm ein finanzielelr Schaden entsteht, weil du "unerlaubt" fernbleibst könntest du für den entstandenen Schaden haftbar sein. Sei einfach sorgfältig, wenn du deine Schichten einträgst. Ist für beide Seiten positiv.
#3 29. Januar 2010 AW: Stunden abziehen für nichterscheinen? Jo ist leider so. Mich würde jedoch interessieren, ob du neben dem 400€ Job noch einer weiteren Verpflichtung nachgehst? Biste nebenbei am Studieren oder so ? Ich mein der Arbeitgeber kann ja nicht wissentlich Schichten eintragen, wo er weiß, dass du nicht zur Verfügung stehen kannst. Dies wäre wieder ein andere Blickwinkel. Wenn du bisher immer Montags und Dienstags gearbeitet hast und Mittwochs bis Freitags Uni hast oder so, kann er dich nicht einfach für Mittwoch, Donnerstag und Freitag eintragen. Dann hättest du bei 2 Tagen arbeiten am Ende -8 Stunden auf dem Konto . Falls du keine Verpflichtung hast, oder eine hast und dies nicht mit dem Arbeitgeber abgesprochen ist, dass du an besagten Tagen nicht arbeiten kannst, hat er allerdings das Recht, dich einzutragen. Da er den Ablauf auch planen muss. Solltest das nochmal dazu sagen. Ob eine Absprache mit den Arbeitstagen vorliegt oder es bisher immer gepasst hat und er jetzt einen neuen Ablauf möchte.