#1 25. Januar 2006 Nur rechnungsrelevante Daten dürfen gespeichert werden Nach Ende einer Verbindung muss T-Online die IP-Adressen von Flatratenutzern löschen: so entschied heute das LG Darmstadt im Berufungsverfahren von Holger Voss, wie von heise berichtet. Voss wurde wegen eines TP-Forenbeitrags angezeigt und freigesprochen worden, im Verlauf der anzeige stellte sich heraus, dass die T-Online AG die IP-Daten des Flatratebenutzers gespeichert hatte, wogegen Voss anschließend juristisch vorging. Die Daten seien zu Abrechnungszwecken nicht notwendig, ihre Speicherung daher unzulässig. Dieser Sicht folgte das LG Darmstadt weitgehend: sollte T-Online dem Datenspeicherverbot nicht nachkommen, drohen 100.000 Euro Ordnungsgeld oder 6 Monate Haft. Die Daten der Ein- und Auswahlzeitpunkte darf T-Online hingegen speichern: bis zu acht Wochen lang und auch bei Flatrateusern, da diese sich trotz DSL-Flat ja prinzipiell auch über Modem/DSL einwählen könnten, was wiederum ein zeitabhängiges Entgelt zur Folge hätte. Zur Abrechnungwerden damit wiederum die Daten zur Verbindungsdauer benötigt, weshalb diese auch gespeichert werden dürfen. Dennoch begrüßte Voss das Urteil: ein genauer Zeitpunkt zur Löschung der IP-Daten sei damit festgelegt worden, eine Berufung unzulässig: wenn T-Online gegen das Urteil vorgehen will, wäre eine erfolgreiche Anfechtung des Streitwerts, die Zulassung der Berufung und der Sieg im anschließenden Verfahren notwendig. Dennoch ist die Zukunft der Entscheidung ungewiss: Grundlage des ergangenen Urteils sei das aktuell geltende Recht, dieses könnte durch die anstehende EU-Richtlinie zur Verbindungsdatenspeicherung bald Schnee von gestern sein. Wenngleich mit verfassungsrechtlichen Klagen gegen eine entsprechende Umsetzung der Datenspeicherung in nationales Recht gerechnet werden kann: in der Form, wie sie vom EU-Parlament verabschiedet wurde, verstößt die Richtlinie nach Ansicht von Bürgerrechtlern gegen die Verfassung. Quelle: gulli.com + Multi-Zitat Zitieren
#2 31. Januar 2006 ich finds gut das sie die Log daten nicht mehr speichern dürfen!! Wegen der sicherheit der Leecher!! mfg. Tuennes + Multi-Zitat Zitieren
#3 31. Januar 2006 Wiso denn eigentlich nur T-online? Eigentlich dürften die anderen Provider doch auch keine Ip's mehr loggen. + Multi-Zitat Zitieren
#4 31. Januar 2006 find ich geil ^^ aba warum nur bei flatrate user?? naja mir egal hab flat ^^ + Multi-Zitat Zitieren
#5 31. Januar 2006 Sind doch super News, bin auch Flatrate-Kunde bei der T-Com^^ Aber eigentlich komisch, dass da vorher noch keiner draufgekommen ist, dass diese Daten eigentlich gar nicht benötigt werden^^ +++ + Multi-Zitat Zitieren
#6 31. Januar 2006 is doch prima dann kann doch gesaugt geuppt und gemacht werden was man will bin ich vollkommen zufrieden hehe gute neuigkeiten + Multi-Zitat Zitieren
#7 31. Januar 2006 lol? das kanns nich sein, also wenn das jetzt so ist wirds bald wieder anders sein wie soll man Raubkopierer denn bitte erwischen???? hallo?? son kwatsch, wird bestimmt wieder geändert + Multi-Zitat Zitieren
#8 31. Januar 2006 Ist das euer Ernst keine Speicherung der Daten ja genau sicher doch, das heist ich kann jetzt machen was ich will sofern ich nicht by time getraced werde oder wie ist das zu verstehen. Wir leben in Deutschland dann werden die Daten halt woanders gespeichert, es gibt gewisse Interressengruppen die sind heiß auf diese Logfiles also gebt euch mal nicht zu schnell falschen Illusionen hin. Warum sollten wir uns jetzt von dem momentanen so beliebtem Trip "Auf zum totalen Überwachungsstaat" losreißen. Dieses Gesetz ist ein regelrechter Schlag ins Gesicht für gewisse Behörden, also würde ich da mal am Ball bleiben, werden sicher bald Verfeinerungen kommen. Gruß as05 + Multi-Zitat Zitieren
#9 31. Januar 2006 naja falls das wirklich stimmt würd ich mich freuhen, ich bin bei congster, das is ja dasselbe wie t-online, nur ohne die @t-online adresse und service etc, würde das dabei dann auch zählen oder nur direkt bei t-online? + Multi-Zitat Zitieren
#10 1. Februar 2006 naja, wartet ab bis die deutschland sich den eu-sammelgesetzen annähert. wir werden wohl auch dort dann eine voreiterrolle spielen, dank der ach so tollen antiterrorbekämpfung. so'n mist! X( + Multi-Zitat Zitieren
#11 1. Februar 2006 looooooooooooooool? su machst illegales und findest, dass die das nich mehr wegen dir speichern dürfen? du bist der illegale, nicht t-online... (nicht wort wörtlich nehmen...) also ich finde, wenn man leecht oder hackt, dann sollte man auch damit leben können, wenn man wegen der ip ♂️♀️ wird... deswegen is es eben wichtig, logs zu löschen, proxie und was weiß ich nich alles zu nutzen... aber is schon geil, dass die das nich mehr loggen dürfen^^ das is wahr^^ mfg racer + Multi-Zitat Zitieren
#12 1. Februar 2006 würde mich auch mal der frage anschliessen : ist das auch beim tochterunternehmen von t-online,also congster der fall ?? wäre super wenn da jemand was genaueres wüsste... MfG + Multi-Zitat Zitieren
#13 8. Februar 2006 Dies Gesetz gilt für alle Provider die in Deutschland einen Internetanschluss stellen wäre doch sonst witzlos. + Multi-Zitat Zitieren
#14 8. Februar 2006 heißt das jetzt dass alle leute sich gar keine sorgen mehr wegen der nachverfolgung machen müssen solange dieses gesetz aktiv ist? + Multi-Zitat Zitieren
#15 8. Februar 2006 also ich finde t-online hat einen schritt gemacht und die restlichen provider sollten dieser maxime folgen ... is eigentlich gegen die privatsphäre ips zu loggen .. also meiner meinung nach .. + Multi-Zitat Zitieren
#16 8. Februar 2006 hi, gilt des jetz für alle oder nur für t-online? mfg LeAn + Multi-Zitat Zitieren
#17 8. Februar 2006 leider nur t-online, aber ich denk mal wenn weitere solcher anzeigen reinflattern auch für andere Provider á la Arcor, 1&1 usw die Ips net lange loggen können + Multi-Zitat Zitieren
#19 8. Februar 2006 weiss jm wie des bei kabel bw is ? 10ner is sicher {wie lange se speichern mein ich jetz auch} wenn se es machen ? mfg LeAn + Multi-Zitat Zitieren
#20 8. Februar 2006 wie passt des jetzt mit der speicherung von ip's zusammen?? oder is der text schon wieder zu alt? mfg Tobozz + Multi-Zitat Zitieren
#21 8. Februar 2006 Diese EU-Richtlinie, welcher am 14.12. zugestimmt wurde, ist noch nicht in Kraft gesetzt. Dieser Beschluß muss ersat noch, ich glaube vom Ministerrat, abgesegnet werden. + Multi-Zitat Zitieren