Termin zur Verkündung des Urteils zur Vorratsdatenspeicherung steht

Dieses Thema im Forum "Netzwelt" wurde erstellt von Melcos, 18. Februar 2010 .

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  1. 1. März 2010
    AW: Termin zur Verkündung des Urteils zur Vorratsdatenspeicherung steht

    Verfassung
    Grund zur Hoffnung


    Von Dietmar Hipp und Marcel Rosenbach

    Die Karlsruher Richter werden die Vorratsdatenspeicherung wohl nur unter strengen Vorgaben genehmigen. Die EU-Kommission will ihre heikle Richtlinie überprüfen.

    Wenn das Bundesverfassungsgericht am Dienstag sein Urteil zur umstrittenen Vorratsdatenspeicherung verkündet, wird Christoph Möllers, der Vertreter der Bundesregierung, wohl zu den Verlierern gehören. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger wird dennoch zufrieden sein; sie will gar nicht, dass die Bundesregierung gewinnt.

    Denn noch in der Opposition stand die Liberale auf der anderen Seite. Mit mehreren Mitstreitern hatte sie in Karlsruhe dagegen geklagt, dass sämtliche Telekommunikationsdaten aller Bürger sechs Monate gesichert werden müssen - ohne jeden Verdacht. Und als designierte Ministerin setzte sie in den Koalitionsverhandlungen zumindest durch, dass bis auf weiteres von Bundesbehörden nur bei Gefahr für Leib, Leben und Freiheit auf die gespeicherten Daten zugegriffen werden darf.

    Schon deshalb stand Möllers, der noch von der alten Regierung eingesetzt worden war, bei der Verhandlung im vergangenen Dezember auf verlorenem Posten. Die Ministerin war wegen ihrer heiklen Doppelrolle nicht erschienen, ihre Staatssekretärin gab nur eine konturlose Erklärung ab, und selbst Abgeordnete, die das Gesetz mit beschlossen hatten, hielten sich zurück. Der scheidende Verfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier kommentierte süffisant: "Der Senat ist verwundert, dass er für das angegriffene Gesetz heute keinen politisch Verantwortlichen hat finden können, der es verteidigt."

    Auch die Urteilsverkündung wird Möllers nun ohne höchsten Beistand aus Berlin erdulden müssen. Leutheusser-Schnarrenberger empfängt lieber in Berlin die Presse zur Nachlese. Sie wartet nur darauf, dass ihr Karlsruhe endlich den Anlass gibt, das von der Großen Koalition beschlossene Gesetz zu entschärfen.

    Sie hat Grund zur Hoffnung. Vieles spricht dafür, dass die Verfassungsrichter den Gesetzgeber zu einer Generalrevision der deutschen Speicherungs- und Abfragevorschriften verpflichten, auch wenn sie die sechsmonatige Speicherpflicht an sich wohl nicht kippen werden.

    Dem Alt-Liberalen Burkhard Hirsch wäre es zwar "am liebsten, wenn das Bundesverfassungsgericht den Nerv hätte, zu sagen, bereits die Speicherung der Daten verstößt in jedem Fall gegen das Grundgesetz". Doch dafür müssten die Karlsruher die entsprechende EU-Richtlinie für verfassungswidrig erklären - und das ist nicht einfach.

    Zwar reklamieren die Verfassungsrichter für sich das Recht, zwingende EU-Vorgaben auch mal für unverbindlich zu erklären. Doch dieser Fall ist noch nie eingetreten und wird es vermutlich auch jetzt nicht. Schließlich ließ Papier das Problem in der Verhandlung nicht weiter erörtern.

    Dafür werden die Verfassungsrichter bei Datensicherheit und Datennutzung wohl strenge Vorgaben machen. Denn die Vorratsdatenspeicherung, warnte etwa der Dresdner Datenschutzexperte Andreas Pfitzmann in der Verhandlung, sei "aus technischer Sicht nichts anderes als der Einbau einer weiteren, großen Sicherheitslücke", die vor allem für fremde Geheimdienste, die Organisierte Kriminalität und sogar für Terroristen interessant sein könnte.

    Der zuständige Richter Johannes Masing wollte deshalb wissen, ob bestimmte Sicherheitsstandards "gewährleistet" seien. Die von anderen Daten getrennte Speicherung etwa, die Verschlüsselung und ein Vier-Augen-Prinzip mit Protokollierungspflicht beim Datenzugriff. Matthias Kurth, der Präsident der Bundesnetzagentur, stammelte daraufhin von "zukünftigen Leitfäden", in denen "ein solcher Maßstab enthalten sein werde".

    Auch die Zugriffsrechte für den Staat dürften die Karlsruher an strengere Vorgaben knüpfen. Schon in ihrem Eilbeschluss vom März 2008 beschränkten sie die Übermittlung der Daten an die Strafverfolgungsbehörden auf Fälle schwerer Kriminalität. Auf etwas Ähnliches wird es wohl auch jetzt hinauslaufen.

    Doch nicht nur Karlsruhe wird das Thema wieder auf die Agenda setzen. In Brüssel ist es Viviane Reding, die neue Vizepräsidentin der EU-Kommission und verantwortlich für Justiz, Grundrechte und Bürgerschaft, die das umstrittene Vorhaben grundlegend überprüfen will.

    Sie werde sich für "das richtige Gleichgewicht" zwischen der Terrorismusbekämpfung und der Achtung der Privatsphäre einsetzen und "noch in diesem Jahr" die entsprechende EU-Richtlinie "auf den Prüfstand stellen", sagt die EU-Kommissarin, denn "die Vorratsdatenspeicherung kann jedermanns Grundrecht auf Privatsphäre einschränken". Es müsse "gewährleistet werden", dass diese mit der seit Dezember verbindlichen EU-Grundrechtecharta "vereinbar" sei.

    Generell sei dabei zu fragen: "Brauchen wir wirklich all diese Daten?" Konkret werde sie "untersuchen, inwiefern die Speicherung verschiedenster Datensätze notwendig ist, ob die Speicherzeit für Daten angemessen ist und ob nicht weniger aufdringliche Maßnahmen dem gleichen Ziel dienen könnten".

    Im September wird die EU-Kommission einen Bericht über die Anwendung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung vorlegen, dann sollen die nächsten Schritte festgelegt werden. Leutheusser-Schnarrenberger wird das freuen - sie entscheidet auf EU-Ebene mit.

    Quelle: Spiegel Online - 01.03.2010
     
  2. 2. März 2010
    AW: Termin zur Verkündung des Urteils zur Vorratsdatenspeicherung steht

    q: Twitter / netzpolitik: Vorratsdatenspeicherung ist ...

    WIN WIN WIN!
    Achja auf Phoenix läuft grad der Livestream dazu: http://www.phoenix.de/livestream/qt_veryhigh3.html

    E:
    * alle gesammelten Daten werden gelöscht. *yay*
    * da EU das will wird wohl doch eine VDS kommen aber untern den Bedingungen des BVerfG *nay*

    kann leider nicht weiter zuhören arbeit gemacht werden muss :/
     
  3. 2. März 2010
    AW: Termin zur Verkündung des Urteils zur Vorratsdatenspeicherung steht

    yepp grad auf heise.de gelesen. Sehr NICE
     
  4. 2. März 2010
    AW: Termin zur Verkündung des Urteils zur Vorratsdatenspeicherung steht

    eben auf spiegel gesehen


    freu mich jetzt erstmal ^^ .... hoffe die tun jetzt mal ein bisschen was für die rechte der bürger


    QUELLE: Spiegel.de
     
  5. 2. März 2010
    AW: Termin zur Verkündung des Urteils zur Vorratsdatenspeicherung steht

    Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen Verfassung

    Das Verfassungsgericht hat entschieden: Das umstrittene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verstößt ins seiner jetzigen Form gegen das Grundgesetz. Jetzt muss die Bundesregierung nachbessern.

    Karlsruhe/Berlin - Die Paragraphen zur Vorratsdatenspeicherung verstoßen dem Bundesvervassungsgericht zufolge gegen Artikel 10 Abs. 1 des Grundgesetzes und sind "somit nichtig". Die Daten seien "unverzüglich zu löschen". Das Urteil ist somit noch deutlicher, als Beobachter das im Vorfeld erwartet hatten.

    Das seit 2008 geltende Gesetz verpflichtet die Telekomkonzerne dazu, Daten von Telefon-, E-Mail- und Internetverbindungen aller Bundesbürger ohne konkreten Anlass jeweils sechs Monate lang zu speichern. Polizei, Staatsanwaltschaft und Geheimdienste dürfen die Daten unter bestimmten Umständen abrufen, um schwere Straftaten verhindern und verfolgen zu können. Geeignet sind diese Daten nicht nur, um Kontakte zwischen Personen, um Zugriffe auf Web-Seiten zu kontrollieren - es lassen sich mit den Handy-Daten auch Bewegungsprofile erstellen, da die jeweilige Mobilfunkzelle stets erfasst wird.

    Zu den Klägern gegen das Gesetz gehören viele Bundestagsabgeordnete von Grünen und FDP, so auch die amtierende Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger. Sie sehen das Telekommunikationsgeheimnis verletzt. Auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hatte das Gesetz wiederholt als unzulässig und gleichzeitig untauglich zur Terrorbekämpfung kritisiert. 35.000 Menschen hatten insgesamt gegen das Gesetz geklagt, über drei ausgewählte Klagen wurde heute exemplarisch entschieden. Es handelt sich dennoch um das größte Verfahren, mit dem das Verfassungsgericht jemals befasst war.

    In einer Einstweiligen Anordnung hatten die Karlsruher Richter bereits 2008 das Abrufen der Daten durch staatliche Stellen erschwert. Bis zur Entscheidung in der Hauptsache durften die Behörden demnach nur noch bei schweren Straftaten wie Mord und Totschlag, aber auch Kinder ografie, Urkundenfälschung oder Bestechung genutzt werden. Das illegale Herunterladen von Musik dagegen ist seitdem kein Grund mehr für eine mögliche Nutzung der Daten.

    Noch vor dem Urteil hat der Vorsitzende des Innenausschusses im Bundestag, Wolfgang Bosbach, die umstrittene Datensammlung als notwendig für die Terror-Bekämpfung in Deutschland bezeichnet. Viele Straftaten könnten nur mit den Daten aus der Vorratsdatenspeicherung aufgeklärt werden, sagte der CDU-Politiker der "Bild"-Zeitung. "Sollte das Gericht das Gesetz verwerfen, werden viele Täter nicht mehr überführt werden können. Die Terrorhelfer sind hochkommunikativ und konspirativ, wir brauchen den Datenzugriff", erklärte Bosbach. Der FDP-Politiker Burkhard Hirsch, einer der Kläger, sagte NDR Info dagegen, der Staat dürfe nicht einfach pauschal alle Bürger wie potentielle Straftäter behandeln. Internet-Provider fühlen sich ihrerseits als "Hilfssheriffs" missbraucht.

    Grundlage für das jetzige Urteil ist unter anderem ein anderes, das vom Bundesverfassungsgericht 1983 gefällt wurde: Im sogenannten Volkszählungsurteil definierten die Richter damals ein Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Das besagt, vereinfacht formuliert, dass jeder Bürger die Hoheit über seine persönlichen Daten besitzt. Er muss selbst entscheiden dürfen, was damit geschieht, welche davon er preisgibt. Diesen Grundsatz sahen die Karlsruher Richter mit dem Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung in seiner bisherigen Form offenbar verletzt.

    Quelle: http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,681122,00.html

    Das heisst kurz gesagt: Die in den letzten zwei Jahren gesammelten Daten sind nicht mehr verwertbar und müssen gelöscht werden. Ausserdem muss sich die Politik nun was neues einfallen lassen.
     
  6. 2. März 2010
    AW: Termin zur Verkündung des Urteils zur Vorratsdatenspeicherung steht


    ist doch 1a ^^

    hätte ich mal in den letzten 2 jahren mehr gemacht, wär dann bald alles eh weg =P

    aber ist eigentlich nur traurig, dass die regierung gesetze beschließt die verfassungswidrig sind. seht ihr mal was für ne tolle regierung wir da wieder gewählt haben
     
  7. 2. März 2010
    AW: Termin zur Verkündung des Urteils zur Vorratsdatenspeicherung steht

    Sehr schön, hab grad die Verkündung live im ZDF gesehen.
    WIN


    #mkey
     
  8. 2. März 2010
    AW: Termin zur Verkündung des Urteils zur Vorratsdatenspeicherung steht

    Dafür gibts ja die nächst höhere Instanz, damit sich die Politiker nicht irgendwas zusammen spinnen können.
     
  9. 2. März 2010
    AW: Termin zur Verkündung des Urteils zur Vorratsdatenspeicherung steht

    sehr geil, endlich mal nen Schritt in die richtige RIchtung^^
     
  10. 2. März 2010
    AW: Termin zur Verkündung des Urteils zur Vorratsdatenspeicherung steht

    die Politiker, die diesen Mist verbockt haben, sollten allesamt zurücktreten!



    Spitze, wenigstens noch eine Institution in Deutschland, die nicht vollkommen übergeschnappt ist. Die haben verdammt richtig entschieden, jeden Bürger zu verdächtigen ist verdammt nochmal nicht in Ordnung. Ich freue mich
     
  11. 2. März 2010
    AW: Termin zur Verkündung des Urteils zur Vorratsdatenspeicherung steht

    machen sie ja trotzdem X(

    hauptsache erstmal irgendeinen blödsinn ausdenken, versteh ich nicht.

    die können sich doch mal die rechtlichen grundlagen bie ihren gesprächen mehr zu herzen nehmen. dann wär es gar nicht so weit gekommen mit der datenspeicherung. und etwas besonderes hatte das ja auch nicht gebracht mit dem gesetz, oder??
     
  12. 2. März 2010
    AW: Termin zur Verkündung des Urteils zur Vorratsdatenspeicherung steht

    Jawoll! #done

    Quelle: "Klatsche für den Gesetzgeber": Karlsruhe stoppt Vorratsdatenspeicherung - n-tv.de

    Das ist doch mal was!
     
  13. 2. März 2010
    AW: Termin zur Verkündung des Urteils zur Vorratsdatenspeicherung steht

    Als nächstes werden wohl die Telekommunikationsunternehmen den Staat verklagen und Entschädigung verlangen für die entstanden Kosten, die sie durch die Anschaffung von Ressourcen hatten um die Vorratsdatenspeicherung umzusetzen...

    Und wer darf mal wieder für dieses verfassungswidrige Gesetz zahlen...

    Trotzdem DANKE Karlsruhe!
     
  14. 2. März 2010
    AW: Termin zur Verkündung des Urteils zur Vorratsdatenspeicherung steht

    und jetzt wird an dem "gesetz" so lange gedreht und schön-geredet bis es wieder passt.

    zur not blendet man die bevölkerung noch a weng mit kinder o- (weil terror ja nicht richtig zieht) - und zack wird ein neues gesetz erlassen.

    von netzwerk und kommunikation-sachen haben die politiker eh keine ahnung und holen sich von fachleuten informationen dazu - welche sie dann auch ned verstehen. von daher kanns nur schlimmer werden.
     
  15. 2. März 2010
    AW: Termin zur Verkündung des Urteils zur Vorratsdatenspeicherung steht

    Gibt es einen genauen Termin bis wann die Daten gelöscht werden müssen? Und wer überprüft ob die wirklich gelöscht worden sind ?


    Würde mich wirklich mal interessieren
     
  16. 2. März 2010
    AW: Termin zur Verkündung des Urteils zur Vorratsdatenspeicherung steht

    Wieso feiert ihr so ? bleibt doch eigtl alles beim alten.

    Q:Grundsatzurteil: Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen Verfassung - SPIEGEL ONLINE
     
  17. 2. März 2010
    AW: Termin zur Verkündung des Urteils zur Vorratsdatenspeicherung steht

    Naja wenn das nicht passiert rollen köpfe und wer würde das riskieren, für daten die vor gericht nicht mehr verwendet werden können.
     
  18. 2. März 2010
    AW: Termin zur Verkündung des Urteils zur Vorratsdatenspeicherung steht

    ist gekippt


    Datenschutz
    Grundsatzurteil
    Karlsruhe kippt Vorratsdatenspeicherung

    Die Sammlung von Telekommunikationsdaten ist in ihrer jetzigen Form verfassungswidrig. Allerdings schloss Karlsruhe die Vorratsdatenspeicherung nicht grundsätzlich aus.
    2.3.2010 - 10:31 Uhr

    © Ronald Wittek/dpa
    {bild-down: http://images.zeit.de/politik/deutschland/2010-03/datenspeicherung-2/datenspeicherung-2-540x304.jpg}

    Die Entscheidung zur Vorratsdatenspeicherung ist seine letzte in Karlsruhe: Der Vorsitzende des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier (2.v.l.)

    Die Massenspeicherung von Telefon- und Internetdaten zur Strafverfolgung ist in ihrer jetzigen Form unzulässig. Sie ist dem Urteil der Verfassungsrichter zufolge mit dem Telekommunikationsgeheimnis unvereinbar. Die bisher erhobenen Daten seien unverzüglich zu löschen, verkündeten die Richter in Karlsruhe.

    Das Gesetz wahrt aus ihrer Sicht nicht den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Außerdem mangele es an einer Sicherheit für die Daten und es gebe keine konkreten Angaben, wofür die Daten gebraucht werden sollen. Ferner kritisierten die Richter die mangelnde Transparenz des Gesetzes.

    Das Karlsruher Urteil schließt eine Speicherung der Daten jedoch nicht generell aus. Die deutschen Verfassungsrichter stellten nicht die Zulässigkeit der EU-Richtlinie infrage, die Grundlage für das Gesetz in Deutschland ist. Laut Urteil sind die Telekommunikationsdaten allerdings "für eine effektive Strafverfolgung und Gefahrenabwehr von besonderer Bedeutung". Daten dürfen deshalb künftig unter bestimmten Maßgaben gespeichert und verwertet werden.

    Bei der Speicherung handele es sich jedoch "um einen besonders schweren Eingriff mit einer Streubreite, wie sie die Rechtsordnung bisher nicht kennt". Die Verbindungsdaten ermöglichten inhaltliche Rückschlüsse "bis in die Intimsphäre" hinein. So ließen sich aussagekräftige Persönlichkeits- oder Bewegungsprofile gewinnen. Weil zudem Missbrauch möglich ist und die Bürger die Datenverwendung nicht bemerkten, sei die Vorratsdatenspeicherung in ihrer bisherigen Form geeignet, "ein diffus bedrohliches Gefühl des Beobachtetseins hervorzurufen".

    Darum sei ein derartiger Eingriff an strengste Bedingungen zu knüpfen. Diese Voraussetzungen erfüllt das deutsche Gesetz laut dem Urteil nicht. Das Gericht forderte den Bund als Gesetzgeber auf, einen strengen Maßstab für die Sicherheit von Daten zu entwickeln, der von den Telekommunikationsunternehmen auch technisch umgesetzt werden müsse.

    Die Verfassungsrichter hatten bereits in zwei einstweiligen Anordnungen die umstrittene Datennutzung stark beschnitten. Darin bestimmten sie, dass Strafverfolger nur dann auf die Verbindungsdaten zugreifen dürfen, wenn eine schwerwiegende Straftat vorliegt, die mit anderen Mitteln kaum oder gar nicht aufgeklärt werden kann. Ansonsten werde das Vertrauen der Bürger "in die allgemeine Unbefangenheit des elektronischen Informations- und Gedankenaustauschs" zu sehr eingeschränkt, hieß es zur Begründung.

    Nach dem Gesetz werden seit 2008 Verbindungsdaten aus der Telefon-, Mail- und Internetnutzung sowie Handy-Standortdaten sechs Monate lang gespeichert. Abrufbar sind sie für Zwecke der Strafverfolgung sowie der Gefahrenabwehr. Im umfangreichsten Massenklageverfahren in der Geschichte des Gerichts hatten fast 35.000 Bürger Beschwerde gegen das seit 2008 geltende Gesetz eingelegt, das eine EU-Richtlinie umsetzt.

    Einer von ihnen ist der FDP-Innenexperte Burkhard Hirsch, der im Bayerischen Rundfunk seine Kritik an dem Gesetz bekräftigt hatte: "Entscheidend ist die Tatsache, dass der Staat den Bürger wie einen potenziellen Straftäter behandelt." Dem Radiosender NDR Info sagte er: "Ich denke, dass der Staat jetzt schon die Möglichkeit hat, die Verbindungsdaten dann nachzuforschen und zu prüfen, wenn er gegen einen Bürger einen konkreten Verdacht hat." Sobald jemand in Verdacht geraten sei, könne ja die Polizei, gegebenenfalls mit richterlicher Entscheidung, tätig werden.
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    Der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Wolfgang Bosbach, hatte in der ARD für das Gesetz argumentiert: "Es geht nicht um Übermut des Gesetzgebers, der Bürgerrechte einschränken will. Die Nutzung von Telekommunikationseinrichtungen wird heute immer stärker zur Begehung und Planung von Straftaten genutzt." Werde das Gesetz stark eingeschränkt, "werden wir viele Straftaten nicht mehr verhindern und aufklären können". Vor dem Hintergrund von Terroranschlägen wie in Madrid (2004) und London (2005) sei die Maßnahme wichtig zur Bekämpfung des Terrorismus. Zudem gebe es immer mehr Straftaten im IT-Bereich. "Es gibt keine Fingerabdrücke, keine DNA-Spuren. Wenn wir diese Daten nicht mehr haben, werden wir die Masse dieser Straftaten nicht mehr aufklären können." Bisher sei kein Fall von Missbrauch durch die Datenspeicherung bekannt, so Bosbach.



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  19. 2. März 2010
    AW: Termin zur Verkündung des Urteils zur Vorratsdatenspeicherung steht

    Ja ganz toll.
    Die VDS ist nämlich laut Gericht zulässig, nur unter anderen Voraussetzungen, das war mir vorher klar.
    Warum feiern immer alle dieses Gericht so ab, hat doch seit den 70ern nichts weltbewegendes beschlossen.
     
  20. 2. März 2010
    AW: Termin zur Verkündung des Urteils zur Vorratsdatenspeicherung steht

    so wie ich das verstehe, müssen alle Daten gelöscht werden, aber prinzipiell ist es erlaubt das die Behörden die IP rausgeben.........aber das bringt ja denen momentan nix, weil das Gesetz ansich, nicht so bestehen darf und keine Daten gespeichert werden dürfen..........

    also muss der Gesetzgeber ein neues Gesetz entwerfen, was nicht verfassungswidrig ist, in dem neuen Gesetz dürfen dann die IPs eingeholt werden.............


    aber jetzt versuch mal ein Gesetz zuentwerfen was nicht gegen das Fernmeldegeheimnis usw.. verstösst, aber trotzdem erlaubt Daten zuspeichern.......ich glaub das ist nicht soo einfach zuregeln
     
  21. 2. März 2010
    AW: Termin zur Verkündung des Urteils zur Vorratsdatenspeicherung steht

    Das Bundesverfassungsgericht ist die letzte Bastion die in der Lage ist, ohne Revulotion , den Bürger und das GG vor politischer und wirtschaftlicher Willkür zu schützen...
    Es sind allerdings wesentlich mehr klagen erforderlich um die Neoliberalen und Kapitalisten in Ihre Schranken zu weisen, bevor Sie die BRD aussaugen können, bis auf den letzten Tropfen.

    Zum Thema: JUHUUUU, wieder eine richtige Entscheidung. Nun muss in den engen Richtlinien nur noch festgehalten werden dass auf die Grundsätzliche Speicherung nur in StGB relevanten Taten zurückgegriffen werden darf und Auskunft an Antragsteller nur bei wirklicher Strafverfolgung gegeben werden darf. BGB muss komplett aussen vor bleiben.. Das wäre das Ende der Abmahnkanzleien. Noch besser wäre: Auskunft nur bei Offizial Delikten des StGB..
    Das würde die ganze Sache wirklich auf Kinder , Terror..kurz wirkliche Straftaten begrenzen... So könnte man ruhigen Gewissens mit der VDS leben..


    F.
     
  22. 2. März 2010
    AW: Termin zur Verkündung des Urteils zur Vorratsdatenspeicherung steht

    Wenn die Beamten schnell genug reagieren und sich ein paar Daten noch holen, oder vor der Verkündung geholt haben, dann sind die durchaus noch zu verwenden.
    Gesetzlich ist es egal wie man an Beweise gekommen ist, sie zählen vor Gericht und werden nicht nichtig, wenn sie illegal beschafft worden sind, also gegen das Gesetz verstoßen.
     
  23. 2. März 2010
    AW: Termin zur Verkündung des Urteils zur Vorratsdatenspeicherung steht

    Dazu sag ich jetzt mal nur eins: Prinzip Rechtsstaatlichkeit

    In der letzten Zeit sollte Dir doch die große Diskussion um den Kauf von Steuersünder-CDs nicht entgangen sein....

    Wenns nach deiner Vorstellung ginge würde hier wohl schon längst Bürgerkrieg herrschen.
     
  24. 2. März 2010
    AW: Termin zur Verkündung des Urteils zur Vorratsdatenspeicherung steht

    Die jetzige Regierung hat mit der aktuell gekippten VDS nicht viel zu tun! Das ist alles auf dem Mist der alten (CDU/SPD). Die FDP soll sogar sehr zufriedem mit dem Urteil sein.

    Genauso wie Wardreiver verstehe auchich nicht, warum hier alle feiern. Das Gesetzt an sich wurde ja nicht gekippt, sondern nur für verfassungswidrig erklärt und muss somit neu gestaltet werden. Dabei wurden speziell die Daten beim Telefonieren kritisiert, alles was mit dem Internet zu tun hat, wurde größtenteils außer acht gelassen. Habe dazu ein paar Auszüge auf Aktuelle Nachrichten - Inland Ausland Wirtschaft Kultur Sport - ARD Tagesschau | tagesschau.de gefunden:

    Es gibt also noch viele Möglichkeiten, um an solch sensible Daten heranzukommen und ich glaube nicht, dass man das EU-Gesetz so einfach kippen kann, wie heute in der BRD.
     
  25. 3. März 2010
    AW: Termin zur Verkündung des Urteils zur Vorratsdatenspeicherung steht

    Da muss doch was hinter stecken, einfach so geben die diesen Joker doch nicht her..

    Wie dem auch sei, eine sehr gute Sache, es geht wieder in die richtige Richtung.
     
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