Unfall: In einer Einbahnstraße rückwärts gefahren

Dieses Thema im Forum "Auto & Motorrad" wurde erstellt von Pate, 10. September 2009 .

  1. 10. September 2009
    Hi...

    mir ist heute folgendes passiert, habe telefoniert (ja ich weiß :-( ) und war unter stress in einer Einbahnstraße. Habe die Straße zu spät bemerkt wo ich einbiegen wollte, bin stehen geblieben und habe Rückwärtsgang eingelegt, dabei natürlich vergessen zurück zu gucken und schon hab ich mit meinem ***** die Stoßstange eines VW geknutscht. (Nur Kratzer an beiden Autos)

    So.... Wie es mein Glück wollte, habe ich einen LEHRER gerammt der natürlich unheimlich pingelig war, also wurde die Polizei hinzugezogen. Ich wurde schonmal vorgewarnt das ich definitv Punkte bekomme wegen Einbahnstraße usw...

    Was kommt da genau auf mich zu? Bin noch in der Probezeit.


    Danke im Vorraus.
     
  2. 10. September 2009
    AW: Unfall: In einer Einbahnstraße rückwärts gefahren

    Ich kenne das so, dass wenn man Punkte bekommt man schon zu einem Aufbauseminar muss, wenn man noch in der probezeit ist.
     
  3. 10. September 2009
    AW: Unfall: In einer Einbahnstraße rückwärts gefahren

    Hat der gesehen das du telefoniert hast?^^
    Wenn ja hastn dickes Problem weil
    1.rückwärts in einbahnstraße
    2.telefonieren am steuer

    Ob man fürs rückwärtsfahren tatsächlich punkte bekommt kann ich dir nicht sagen aber schau am besten mal hier:

    http://de.wikipedia.org/wiki/Probezeit#Probezeit_beim_Erwerb_der_Fahrerlaubnis

    Bei 2 B Verstößen --> Lappen weg...

    also wenn das telen UND das rückwärtsfahren angezeigt wird siehts schlecht aus
     
  4. 10. September 2009
    AW: Unfall: In einer Einbahnstraße rückwärts gefahren

    für beides gibt es punkte.... definitiv ein aufbauseminar eventuell lappen weg, wieso ruft der typ gleich die bullen?
     
  5. 10. September 2009
    AW: Unfall: In einer Einbahnstraße rückwärts gefahren

    Weils genau richtig is, ansonsten bleibt er mit Pech nachher auf dem Schaden sitzen !

    Rest wurde ja erstmal soweit gesagt, da du Punkte bekommst kriegste schonmal aufbauseminar, Probezeitverlängerung um 2 Jahre, Geldstrafe und eventuell (kommt drauf an wie das alles gewertet wird) Führerscheinentzug.
     
  6. 10. September 2009
    AW: Unfall: In einer Einbahnstraße rückwärts gefahren

    hm ja das problem ist hier denke ich eher das einfahren in die einbahnstraße als das rammen des autos. ohne punkte wirst du da kaum wegkommen. nähere infos bekommst du aber wenn du direkt bei der polizei nachfragst, die können dir das mit gewissheit sagen!
     
  7. 10. September 2009
    AW: Unfall: In einer Einbahnstraße rückwärts gefahren

    Hm, wenn er die Bullen gerufen hat, hättest die doch gleich fragen können, die hätte dir sicherlich genau sagen können was passiert. Ich denke es passiert rein gar nix besonderes, Aufbauseminar schließe ich aus da mein Kumpel mal in der Probezeit auch was passiert ist.

    (Hatte nen Hindernis vor sich, Auto kam ihm entgegen, er dachte passen beide durch die Lücke und joa hat den Spiegel des anderen mitgenommen^^) Ihm ist aber nichts passiert, er musste nur den Schaden bezahlen und fertig...ja Polizei war auch vor Ort
     
  8. 10. September 2009
    AW: Unfall: In einer Einbahnstraße rückwärts gefahren

    Mal ne Frage Rückwärst fahren ist doch net verboten oder?
    Der Fahrschule lernt man doch auch um die Kurve rückwärts zufahren...
     
  9. 10. September 2009
    AW: Unfall: In einer Einbahnstraße rückwärts gefahren

    Hier etwas zur Einbahnstraße:
    Einbahnstraße – Wikipedia

    Sag du wolltest rückwärts in die Parklücke rein...
    Klingt zwar irgendwie einfach und dumm, aber es soll dir mal jemand das Gegenteil beweisen

    Das mit dem Handy soll dir mal jemand nachweisen
    Zahl einfach den Schaden und gut ist

    Wurde der Unfall von der Polizei aufgenommen?
    Was hast du gegenüber den Polizisten gesagt, wie es zum Unfall kam?
     
  10. 10. September 2009
    AW: Unfall: In einer Einbahnstraße rückwärts gefahren

    Das ist schon alles Geschichte Leute.

    Die Polizei wurde wie gesagt gerufen weil es ein extrem pingeliger Lehrer war. Ich hätte ihm am liebsten 500 Euro in die Hand gedrückt und die Sache wäre gegessen. Da hätte er sicher noch gut 200 Euro Gewinn gemacht weil wie gesagt bei ihm nur die Stoßstange lackiert werden müsste.

    Ich habe nichts abstreiten können, da direkt nebendran Zeugen gestanden haben und auch von der Polizei vernommen wurden. Diese haben auch gesehen das ich telefoniert habe, auf meine Bitte hin (gottseidank) haben Sie das dann NICHT der Polizei gesagt. Da ich komplett verdunkelte Scheiben habe, hat das der Lehrer auch nicht mitbekommen.

    Behaupten, dass ich in eine Parklücke reinwollte ist leider Kappes weil ich wirklich mitten in dieser Einbahnstraße stand und ohne Vorwarnung mit relativ viel Schwung nach hinten gesetzt habe.

    Die Polizei hat mich bereits von den Punkten vorgewarnt.
    Bei der Führerscheinstelle habe ich ebenfalls schon angerufen, was eindeutiges konnte er mir leider aber auch nicht sagen.

    Dass sich meine Probezeit verlängert, ein Aufbauseminar folgt usw. ist mir bereits bewusst, Frage ist nur, was auch wirklich das fatalste wäre: Lappen weg ? Oder nicht ?
     
  11. 10. September 2009
    AW: Unfall: In einer Einbahnstraße rückwärts gefahren

    Nein
     
  12. 11. September 2009
    AW: Unfall: In einer Einbahnstraße rückwärts gefahren

    Soweit ich weiß kriegst du den lappen erst bei 5 punkten abgezogen... Für das Handy hättest du einen bekommen, aber das fällt ja weg... und für rückwärtsfahren... ich glaub nicht, dass du dafür punkte bekommst...
     
  13. 11. September 2009
    AW: Unfall: In einer Einbahnstraße rückwärts gefahren

    ne dein schein bleibt
     
  14. 11. September 2009
    AW: Unfall: In einer Einbahnstraße rückwärts gefahren

    Den Führerschein bekommt man nur bei groben Verstößen abegenommen. Z.B. 50 km/h innerorts zu viel, Drogen/Alk am Steuer oder wenn man 18 Punkte auf seinem Konto hat.

    Gruß
     
  15. 11. September 2009
    AW: Unfall: In einer Einbahnstraße rückwärts gefahren

    Na ja also du bist aufjednfall in mehreren Punkten schuld.
    Du bist "in eine Einbahnstrasse gefahren" auch wenn du nur rückwärts gefahren bist.
    Das ist die erste Straftat.
    Dann hast du ein anderes Auto gerammt, das wird allerdings dann mit Versicherungen geklärt.

    Da bekommste keine Punkte nur wegen nen par Kartzer.

    Wenn du vollkasko versichert bist und der Schaden unter 500€ liegt, musst du ihn selber zahlen oder deine Versicherung bleibt kulant.Aufjednfall versicherungsdaten geben Versicherungsnummer)

    und wegen einbahnstrasse, das gibt nur nen Bußgeld von 20 euro oder so

    also nichts schlimmes... esseidenn die haben dich gesehn dass du telefoniert hast ,. bzw hast es denen gesagt

    das gibt natürlich mehr geldstrafe und punkte.

    bei einer Geldstrafe über 100€ ist dein lappen ein Monat weg und in der Probezeit gibts dann ein aufbauseminar und wenn es in der probezeit einen aufbauseminar gibt, gibts auch 2 jahre probezeit verlängerung



    aba wie gesagt mach dir kein kopf ^^
     
  16. 11. September 2009
    AW: Unfall: In einer Einbahnstraße rückwärts gefahren

    Vermutlich, wirst du bei der Versciherung erstal hochgestuft, danach, falls du Punkte bekommst, musst du zum Aufbauseminar (oder auch Idiotentest genannt)
    Also könnt schon teuer für dich werden

    gruß IraKi
     
  17. 11. September 2009
    AW: Unfall: In einer Einbahnstraße rückwärts gefahren

    Das ganze aber nur wenn man NICHT in der Probezeit ist ;-) Beim Themenersteller sieht das ganz anders aus.

    Da kann man jetzt nur warten und schaun was die Polizei draus macht. Das mit dem Telefonieren können sie ja nicht gesehen haben da die Polizei erst nach dem Unfall zugezogen wurde. Dann steht es aussage gegen aussage sofern keine Zeugen den Unfall gesehen haben. Und dann bist du einfach nur rückwärts gefahren und kannst wirklichg ggf. sagen, dass du Einparken wolltest und nicht in rückspiegel geschaut hast. Somit hättest du "nur" noch die ich glaub 35€ wegen dem Unfall zu zahlen und natürlich den Unfallschaden bzw. das macht deine Versicherung ja.
     
  18. 11. September 2009
    AW: Unfall: In einer Einbahnstraße rückwärts gefahren

    Bitte was? Es handelt sich hierbei um einen Haftpflicht-Schaden. Die Haftpflicht-Versicherung übernimmt den kompletten Schaden an dem Auto von dem Lehrer. Die Vollkasko-Versicherung reguliert Schäden am eigenen Auto. Und die Selbstbeteiligung bei der Vollkasko liegt nicht immer bei 500,- €. Die SB ist variabel, liegt aber meistens bei 300,- € Vollkasko inkl. 150,- € für Teilkasko. Ich habe das Gefühl, du hast hier ein bisschen was durcheinander geworfen...

    Der Lehrer hat völlig richtig gehandelt. Bei jedem Unfall, egal wie klein der Schaden ist, sollte man unbedingt die Polizei hinzuziehen. Es geht dabei einfach um die Beweissicherung und dadurch vermeidet man später unnötigen Streß bei der Schadenabwicklung.
     
  19. 11. September 2009
    AW: Unfall: In einer Einbahnstraße rückwärts gefahren

    Ich weiß gar nicht was ihr habt ...

    er wollte rückwärts zu einer Parklücke farhren und der VW Fahrer ist mit eindeutig überhöhter Geschwindigkeit eingebogen. Fertig aus.

    Wenn du inmitten der Einbahnstraße zurücksetzt ist es fragbar was da für ein Vollpfosten am Steuer des VW saß, dass er das übersehen konnte ... !

    Falls was kommt geh zu nem Anwalt. Die Erstberatung sollte kostenlos sein und wenn er meint er kann was machen bezahls. Die paar € sind billiger und weniger schädlich für dein allgemeines Wohlbefinden als das nervige Aufbauseminar für Idioten.
     
  20. 11. September 2009
    AW: Unfall: In einer Einbahnstraße rückwärts gefahren

    Nein, das Aufbauseminar ist vollkommen was anderes als die MPU (Idiotentest)

    Du darfst deinen Führerschein behalten.
     
  21. 12. September 2009
    AW: Unfall: In einer Einbahnstraße rückwärts gefahren

    Schwachsinn, musste derletzt 140 € Strafe zahlen, 3 Punkte und der Führerschein is trotzdem nicht weg.

    Aufbauseminar und 2 Jahre mehr Probezeit bekomm ich allerdings.

    Bei deinem Fall wär ich mir garnicht so sicher, ob du überhaupt punkte bekommst...

    Musst jetzt einfach warten.
     
  22. 12. September 2009
    AW: Unfall: In einer Einbahnstraße rückwärts gefahren

    War wirklich keine Parklücke in der Nähe? Wenn eine (hinter Dir) da war, dann sag doch einfach, dass du Rückwärts in die Lücke einparken wolltest. Dann wirst du wenigstens aus der Sache mit dem Rückwärtsfahren rauskommen.
     
  23. Video Script

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