#1 25. April 2007 Hallo ein Kumpel hatte einiges bei einer bekannte Tauschbörse gesaugt und bekam nun Post von einem Anwalt, worin dieser meinen Kumpel auffordert 6000€ zu zahlen weil er Urheberrechtsverletzung begannen hat. Es war auch eine konkrete Liste angehängt, worin zu entnehmen war, was er wann runtergeladen hat ... mit Ip Uhrzeit und allem was man so braucht. Es ist alels exakt zu zu ordnen ;-( ... Was meint Ihr, muß er zahlen oder nicht? Wie ist die Gesetzeslage? Der Anwalt hatte eine Frist von 4 Wochen eingeräumt. Danach würde es strafrechtlich verfolgt werden. Um Eure Meinung wird gebeten ... + Multi-Zitat Zitieren
#2 25. April 2007 AW: Unterlassungsklage! Nenne doch bitte mal den Absender, wird sich zu 80% als Fake herausstellen. + Multi-Zitat Zitieren
#3 25. April 2007 AW: Unterlassungsklage! gefake'te anwalt & kanzlei schreiben gibt es viele, allerdings i.d.R. nicht mit genauem Nachweis. Also nicht Verbindung von bis, Ip adresse usw. Wie sollten die sog. trickbetrüger ansowas kommen? Injedem fall ist es für deinen kumpel empfehlensfert sich schnellstens mit einem/seinem Anwalt in Kontakt zu setzen. Den bräuchte er ja sogar auch wenn es fake sein sollte So langsam aber sicher häufen sich die Klagen und Anzeigen gegen die p2p user.. Auch hier bei mir in der Umgebung weiß ich von mehreren Fällen. Für die dies wissen wollen; > Gnutella Netzwerk (also BearShare u. Limewire) ... mfg My-Doom + Multi-Zitat Zitieren