Urteil: 4,5 Jahre Haft für den Kino.to-Chef nach Geständnis

Dieses Thema im Forum "Szene News" wurde erstellt von Decryptor, 14. Juni 2012 .

  1. 15. Juni 2012
    AW: Urteil: 4,5 Jahre Haft für den Kino.to-Chef nach Geständnis

    Der kino.to-Gründer bleibt vorerst auf freiem Fuß

    Der frühere Chef des illegalen Streaming-Portals muss seine Haftstrafe zunächst nicht antreten. Sein Millionen-Vermögen ist er aber los.

    Der Gründer und Chef des illegalen Filmportals kino.to hat eine Haftstrafe von vier Jahren erhalten. Der 39-Jährige hatte sich vor dem Landgericht Leipzig zu den massenhaften Urheberrechtsverletzungen auf kino.to bekannt und sein Tun bedauert.

    Über die Seite waren bis zu ihrer Sperrung im Juni 2011 etwa 135.000 raubkopierte Filme, Serien und Dokus erreichbar. Mittlerweile gibt es andere Seiten, die illegal aktuelle Filme zeigen.

    Das Geständnis des gelernten Fußbodenlegers war Teil eines Deals, den die Wirtschaftsstrafkammer angeregt hatte, um das Verfahren zügig zum Abschluss bringen zu können. Ohne das Geständnis, machte Richter Nickel klar, hätte sich der Prozess über viele Monate oder gar Jahre hingezogen. Immerhin hatte die Generalstaatsanwaltschaft Dresden mehr als eine Million Links zusammengetragen, über die die Nutzer die urheberrechtlich geschützten Filme kostenlos erreichen konnten.

    Chefankläger: Es ging um Profit, nicht um Freiheit im Netz

    Der kino.to-Chef wurde zudem dazu verurteilt, sein beträchtliches Millionen-Vermögen abzugeben. Kino.to machte Geld über Werbeanzeigen auf der Seite. Von allen Kino.to-Machern – fünf weitere wurden bisher ebenfalls verurteilt – hatte der Gründer am meisten verdient. Er gönnte sich ein luxuriöses Leben in Spanien.

    Chefankläger Dietmar Bluhm hatte in allen Kino.to-Prozesses immer wieder betont: "Den Mitwirkenden ging es um den einzig und allein um den Profit." Für die viel diskutierte Freiheit des Internets habe keiner der angeblichen Filmfreunde gekämpft.

    Der kino.to-Gründer ist nach Aussage seines Anwalts Wolfgang Müller nun entschlossen, "unter diesen Abschnitts seines Lebens einen endgültigen Schlussstrich zu ziehen". Er kooperierte seit seiner Verhaftung mit den Ermittlungsbehörden, gab Insiderwissen preis.

    Das Landgericht verließ er am Donnerstag nach einem Jahr Untersuchungshaft vorläufig freien Fußes. Die Kammer setzte den Haftbefehl gegen Meldeauflagen außer Vollzug. Richter Nickel hat auch erklärt, dass die Kammer eine Verbüßung der Strafe im offenen Vollzug befürworten würde.

    Streaming-Portal: Der kino.to-Gründer bleibt vorerst auf freiem Fuß | Digital | ZEIT ONLINE
     
  2. Video Script

    Videos zum Themenbereich

    * gefundene Videos auf YouTube, anhand der Überschrift.