#1 23. Dezember 2008 Hallo! Und zwar, meine Freundin hat ein Pferd. Die die den Stall gemietet haben, haben aber keinen schriftlichen Vertrag mit dem Eigentümer, können die Stall mieter dann mit meiner Freundin einen Vertrag machen, wenn diese selbst keinen Vertrag haben? Danke schonmal! + Multi-Zitat Zitieren
#2 23. Dezember 2008 AW: Vertragsfrage! ich raff zwar deine frage grade nicht so ganz aber wenn diejenigen noch keinen Vertrag haben kann sie einen machen^^ + Multi-Zitat Zitieren
#3 23. Dezember 2008 AW: Vertragsfrage! Wenn ich keinerlei schriftliches Recht habe diesen Stall zu nutzen bzw weiter zu vermieten kann ich logischerweise auch kein Recht auf andere Überschreiben. Der Eigentümer müsste mit den Mietern einen Vertrag aushandeln in dem diese, das gemietete Grundstück selbst weiter Vermieten dürfen. Vorher würde ein Vertrag nichtig sein meiner Meinung nach. + Multi-Zitat Zitieren
#4 23. Dezember 2008 AW: Vertragsfrage! hmm klingt nen bisschen kompliziert.. ich versuchs mal anders.. Mr. A gehört der Stall Mr. B Mietet ein paar Boxen dieses Stalls .. (ohne vertrag) Mr. C will eine Box von Mr. B mieten.. Richtig? und dafür einen Vertrag... Die Frage ist: Erlaubt Mr. A dass Mr. B Boxen vermieten darf? Das würde ich erstmal vorher klären.. Weil stell dir vor: Mr. A sagt zu Mr. B : Du bekommst meine Boxen nicht mehr zur Miete .. Dann muss Mr. C seine Box automatisch räumen.. Da Mr. A der Eigentümer ist... + Multi-Zitat Zitieren
#5 23. Dezember 2008 AW: Vertragsfrage! also soweit ich mich erinnern kann (an meinen unterrciht damals zu dem thema), können verträge auch mundlich abgesprochen werden (sind dann genauso gültig wie schriftlich, nur um es für beide seiten einfacher zu machen wird es meist schriftlich gemacht). aber in wiefern die jetzt an jemanden weitervermieten dürfen, weiß ich auch nicht. vll solltest mal in einen mieter/vermieter forum oder so schauen. oder beim mieterbund nachfragen. einfach vll mal nach beiden varianten googlen... + Multi-Zitat Zitieren
#6 23. Dezember 2008 AW: Vertragsfrage! ohne verrag läuft nix.... die eigentümer müssten erst ma den vermieter in einem vertrag schriftlich zusagen diesen stall, in diesem fall an euch , weiter zuvermiten. + Multi-Zitat Zitieren
#7 23. Dezember 2008 AW: Vertragsfrage! Nein können sie nicht. Man kann ja nich sachen vermieten, die einem nicht gehören. Es fehlt der Vertrag vom eigentümer zum vermieter. Also: Wenn der Eigentümer und der Vermieter nen Vertrag schliessen, darf auch der Vermieter nen Vertrag übers Vermieten mit deiner Freundin machen... mit Vermieter meine ich die, die jetzt grade deiner Freundin den Stall vermieten. + Multi-Zitat Zitieren
#8 23. Dezember 2008 AW: Vertragsfrage! Also grundsätzlich schonmal: Wie oben bereits erwähnt können Verträge auch mündlich geschlossen werden, ob das in dem Fall so ist oder nicht kann ich so natürlich nicht sagen. Was aber für dich wichtig ist: Wenn die Stallmieter von dem Eigentümer die Erlaubnis zur Weitervermietung haben, dann dürfen sie auch mit deiner Freundin einen Mietvertrag schließen. Wenn der Eigentümer das aber nicht will dann geht das leider auch nicht. Die Stallmieter die deiner Freundin den Stall bzw. nen Teil davon vermieten wollen müssen also entweder mündlich ne Regelung getroffen haben oder sie fragen jetzt beim Eigentümer nach. Das müssen sie in jedem Fall machen weil wie schon erwähnt ist der Stall sein Eigentum und was damit passiert is grundsätzlich erstmal seine Sache. Hoffe das hat dir geholfen... LG nailz66 + Multi-Zitat Zitieren