#1 16. Juli 2012 Zuletzt bearbeitet: 16. Juli 2012 Weis einer von euch was im ChemG nicht geregelt ist? Kennzeichnungspflicht für alte und neue gefährliche Stoffe und Zubereitungen Beförderungspflicht für bestimmte Güter Kennzeichnungspflicht für Fahrzeuge Prüfpflicht für neue Stoffe vor Inverkehrbringen nach vorgegebenen Stufenpläne Zulassungspflicht für den gewerblichen Vertrieb und die EInfuhr von Pflanzenschutzmitteln Verordnungsermächtigung für die Anforderungen an die Abbaubarkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln Ermächtigung zum Erlass betrieblicher Vorschriften zum Schutz von Leben und Gesundheit des Menschen einschließlich des Schutzes der Arbeitskraft und der menschengerechten Gestaltung der Arbeit Begriffsbetimmung für Chemikalien Verfahren zur Grundprüfung von Chemikalien Grundsätze der guten Laborpraxis (GLP) Einfuhr und Handelsverbot mit giftigen Tieren oder giftigen Pflanzen Jugendarbeitsschutzgesetz Kohlenmonoxid und Acetylen in Druckgasflaschen Beseitigung von Uranylacetat rot = steht drin; grün = steht nicht drin Ist ne Klausurfrage. Ist garnichtmal so sehr Chemie und Recht sondern einfach nur Verständnis. Wer also irgendwas von der Liste nehmen kann bekommt ne bw. Ich weis, dass das mit der Laborpraxis drinsteht und vermute dass die Regelung mit giftigen Tieren nicht drinsteht. Klausur ist morgen, bin schon am durchdrehen + Multi-Zitat Zitieren
#2 16. Juli 2012 AW: Vorschriften des ChemG Einfuhr giftiger Tiere und Pflanzen steht drin. Ich vermute, dass es der Jugendarbeitsschutz ist, der Rest kommt mir einigermaßen bekannt vor. + Multi-Zitat Zitieren
#3 16. Juli 2012 AW: Vorschriften des ChemG kannste mir sagen wo das mit den tieren steht? Hätte jetzt spontan gesagt die machen da keine unterschiede zwischen geschützen tieren und geschützen tieren die giftig sind. Jugendschutz ist nen eigenes Gesetz hab ich hier gesehen: http://www.infopool-bau.de/zh/z403/anh_7.htm + Multi-Zitat Zitieren
#4 16. Juli 2012 AW: Vorschriften des ChemG "geschützte Tiere"? Dann übersehe ich irgendwas. Viecher und Pflanzen sind hier. 1 Person gefällt das. + Multi-Zitat Zitieren
#5 16. Juli 2012 AW: Vorschriften des ChemG gut, danke. Das hab ich aus Wikipedia: Das Chemikaliengesetz definiert in § 3 und § 3a folgende Begriffe: *Alte Stoffe, inzwischen wegen der REACH-Verordnung gestrichen *Neue Stoffe, inzwischen wegen der REACH-Verordnung gestrichen Alte und neue stoffe sind wohl an REACH abeschoben worden, also müsste der erste punkt nicht mehr drinstehen oder?! sry, schon den ganzen tag matsche im kopp + Multi-Zitat Zitieren
#6 16. Juli 2012 AW: Vorschriften des ChemG ist chemG denn auch GefStoffVO? denn ich meine fast dass die letzten beiden eher darin zu finden sind + Multi-Zitat Zitieren
#7 17. Juli 2012 AW: Vorschriften des ChemG die eigentliche Klausurfrage lautet: "im ChemG bzw in der GefStoffV sind nicht geregelt" also wenn du sagst die beiden letzten stehen in der gefahrenstoffverordnung bzw noch andere Sachen stehen da drin dann bitte nochmal sagen. Oh gott ich schreib heute um 9^^ + Multi-Zitat Zitieren