#1 22. Juni 2010 Guten Tag, folgendes Problem ich möchte bzw. muss meine Werbungskosten in die Höhe treiben mit der Entfernungspauschale also 0,30 € pro km. Meine Frage ist nun folgende nehmen wir an ich fahre von zu Hause 30 km bis zu meinem Arbeitsplatz am Tag. Darf ich nun nur 30 km als Entfernungspauschale nehmen oder darf ich 60 km als Entfernungspauschale nehmen weil ich ja sowohl 30 km als auch 30 km zurück fahre? + Multi-Zitat Zitieren
#2 22. Juni 2010 AW: Werbungskosten Entfernungspauschale Einfache Strecke... Also 30km. Schau einfach §9 Nr.4 EStG da steht alles drin. Glaube müssten dann 2.070 EUR sein wenn mit 30 Km und 230 Arbeitstagen rechnest + Multi-Zitat Zitieren
#3 22. Juni 2010 AW: Werbungskosten Entfernungspauschale Dankesehr für die schnelle Antwort, ich habe aber noch eine Frage in dem Antrag kann ich Dienstreisen also sowas wie Berufsschule auch eintragen dort wollen die aber die km haben für die hin und rückfahrt. kann mir einer sagen was ich dort dann erstattet bekomme gibt es da auch eine km Pauschale? + Multi-Zitat Zitieren
#4 22. Juni 2010 AW: Werbungskosten Entfernungspauschale wie meinst du das ? Also wenn du Lehrling bist dann glaube ich ja nicht mal das du steuern zahlst. Weil glaube nicht das du einen Jahresverdienst von über 8004 € hast... Wenn man keine Steuern zahlt ist es auch sinnlos eine steuererklärung zu machen. Es sei denn du hast kapitalerträge. Aber wenn du wirklich steuern zahlt könntest du auch Verpflegungsmehraufwendungen ansetzen und die Reisekosten. Aber ich weiss jetzt ausm stehgreif nicht wie das ist mit den Fahrtkosten. Morgen weiss ich aber mehr und schreib dann nochmal. Für Aus-u. Weiterbildung gibt es nämlich sonderreglungen soweit nicht vom Arbeitgeber ersetzt. + Multi-Zitat Zitieren
#5 22. Juni 2010 AW: Werbungskosten Entfernungspauschale Die KM-Pauschale beträgt hier ebenfalls 0,30 €. Allerdings gelten die Berufsschulfahrten als "Fortbildungskosten" und somit sind die tatsächlich gefahrenen KM anzusetzen sprich Hin- & Rückfahrt. + Multi-Zitat Zitieren
#6 22. Juni 2010 AW: Werbungskosten Entfernungspauschale Mit Verpflegungsmehraufwendungen wirds wohl schwer, zumindest was den Berufsschulenbesuch angeht. Da <8 Stunden ? Die Fahrtkosten zur Berufsschule hingegen kannst du geltend machen! Und das wären die gef. km (also doppelt) x 0,30EUR. Voraussetzung dafür wäre nur dass du dich auch in nem Dienstverhältnis befindest, also eine duale Ausbildung, ansonsten wären die Kosten der Erstausbildung nämlich Sonderausgaben und begrenzt. + Multi-Zitat Zitieren
#7 23. Juni 2010 AW: Werbungskosten Entfernungspauschale also ich weiss ja noch nicht mal ob du steuern bezahlst. weil sonst ist es eh sinnlos. Wenn du einen Verlustvortrag machen willst ist das eh sinnlos... + Multi-Zitat Zitieren
#8 23. Juni 2010 AW: Werbungskosten Entfernungspauschale Klar, wer keine Steuern zahlt, kann auch keine sparen. was vielen nichtmal bewusst ist ^^ Aber im 3. Lehrjahr wirds meist eng... + Multi-Zitat Zitieren
#9 23. Juni 2010 AW: Werbungskosten Entfernungspauschale naja eigentlich nicht. Aber da reicht doch schon die Pauschale von 920 € um den Betrag nicht zu übersteigen... + Multi-Zitat Zitieren
#10 23. Juni 2010 AW: Werbungskosten Entfernungspauschale Das stimmt allerdings, in der Lehre über 920EUR an WK wäre arg viel... + Multi-Zitat Zitieren
#11 23. Juni 2010 AW: Werbungskosten Entfernungspauschale Hier geht es wohl um das Kindergeld denke ich mal. Das ist nämlich verloren, wenn man in 2009 mehr als 7.680,00 € an Einkünften UND Bezügen besitzt. Und das sind immerhin knapp 2.000,00 Euro. Aber was Du von deinen Einkünften und Bezügen zur Berechnung noch abziehen darfst laut einem BFH-Urteil: die Krankenversicherungsbeiträge, die Du zahlen musst! + Multi-Zitat Zitieren